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Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage :Kann es sein, dass ich alles zurückbekomme was ich an Lohnsteuer+Soli+Kirchensteuer im Jahr 2012 gezahlt habe?
Frag das doch das Elster Programm...
Antwortmöglichkeiten:
entweder JA oder NEIN.
zu den Fristen siehe §169 Abgabenordnung
§ 169 Festsetzungsfrist[...]
(2) Die Festsetzungsfrist beträgt:
[...]
2.
vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.oder aber im gleichen Paragraphen
Spoiler
Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen [...] ist. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung [...] nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.
Ich glaube nicht dass die Festsetzungsfrist hier gefragt war. Das BMF sagt folgendes: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/018_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3
doch, es war nach der Festsetzungsfrist gefragt. Allgemein (und auch für fast alle hier im Forum) kann man bis zum 31.12.2013 noch ESt-Erklärungen für Jahre ab 2009 abgeben. Sollte jemand verpflichtet sein eine ESt-Erklärung abzugeben, dann kann er auch Steuererklärungen für 2007 und 2008 abgeben. Rechtstechnisch nennt sich das dann Anlaufhemmung.