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Steuererklärung 2013

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Bommel64
Beigetreten: 06.01.2009
PokerStrategist

Kann man Verluste vortragen?

Bin Azubi und habe mehr Werbungskosten, als zu versteuerndes Einkommen...


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Bommel64
Kann man Verluste vortragen?

Bin Azubi und habe mehr Werbungskosten, als zu versteuerndes Einkommen...

Ja kann man, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass du so hohe Werbungskosten hast ;-)


Antwort
Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von LordPoker

Original von spanishpoker
Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage :

Kann es sein, dass ich alles zurückbekomme was ich an Lohnsteuer+Soli+Kirchensteuer im Jahr 2012 gezahlt habe?

Frag das doch das Elster Programm...

Antwortmöglichkeiten:

entweder JA oder NEIN.

zu den Fristen siehe §169 Abgabenordnung

§ 169 Festsetzungsfrist

[...]
(2) Die Festsetzungsfrist beträgt:
[...]
2.
vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.

oder aber im gleichen Paragraphen

Spoiler

Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen [...] ist. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung [...] nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.

Ich glaube nicht dass die Festsetzungsfrist hier gefragt war. Das BMF sagt folgendes: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/018_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Antwort
Zitat
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

Original von FiftyBlume

Original von Bommel64
Kann man Verluste vortragen?

Bin Azubi und habe mehr Werbungskosten, als zu versteuerndes Einkommen...

Ja kann man, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass du so hohe Werbungskosten hast ;)

sei mal Azubi als staatl. anerkannter Erzieher ;)


Antwort
Zitat

Original von Bommel64
Kann man Verluste vortragen?

Bin Azubi und habe mehr Werbungskosten, als zu versteuerndes Einkommen...

du weist schon das nutten und koks keine werbungskosten sind? :P

spaß beiseite wie kann man mehr werbungskosten haben als man verdient
wie finanziert du das, gib das mal bitte beim finanzamt an das deine werbungskosten höher als dein einkommen ist ;)


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Original von jotha

Original von Fantomas741
Kann mir eben jemand bestätigen das ich von meinen NK den Hausmeister, Treppenhausreinigung absetzen kann?

Du brauchst eine Bescheinigung des Hausverwalters über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Das ist der Ersatz für die Vorlage der Rechnungen laut § 35 a EStG. Nur die Hausgeldabrechnung vorzulegen wird nicht genügen.

Ok dann werd ichs trotzdem erst mal nur mit der NK abrechnung versuchen ;)


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Fantomas741

Original von jotha

Original von Fantomas741
Kann mir eben jemand bestätigen das ich von meinen NK den Hausmeister, Treppenhausreinigung absetzen kann?

Du brauchst eine Bescheinigung des Hausverwalters über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Das ist der Ersatz für die Vorlage der Rechnungen laut § 35 a EStG. Nur die Hausgeldabrechnung vorzulegen wird nicht genügen.

Ok dann werd ichs trotzdem erst mal nur mit der NK abrechnung versuchen ;)

Das ist doch Käse. Das wird/kann/darf der Sachbearbeiter nicht akzeptieren.
Es werden nur die Lohnkosten akzeptiert. In den Nebenkosten sind die Rechnungen (außer Hausmeister als Einzelposition) mit Material enthalten. Das muß rausgerechnet werden.

Wenn also nur die Hausmeisterkosten anerkannt werden und Du damit einverstanden bist, verzichtest Du auf einen Teilanspruch.


Antwort
Zitat
escheAA
Beigetreten: 25.06.2008
PokerStrategist

Hijack: Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Habe aber 2012 die erste Hälfte ein niedriges Werkstudentengehalt bekommen und die zweite Hälfte dann ganz gut verdient.

1. Es würde sich also vermutlich lohnen eine SE zu machen?

2. Was ist der einfachste und günstigste Weg eine SE abzugeben? Online? Irgendeine CD kaufen? Ein Programm kaufen?


Antwort
Zitat
sekundaer
Beigetreten: 05.11.2006
Oldschool Grinder

Original von escheAA
Hijack: Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Habe aber 2012 die erste Hälfte ein niedriges Werkstudentengehalt bekommen und die zweite Hälfte dann ganz gut verdient.

1. Es würde sich also vermutlich lohnen eine SE zu machen?

2. Was ist der einfachste und günstigste Weg eine SE abzugeben? Online? Irgendeine CD kaufen? Ein Programm kaufen?

sieht bei mir relativ ähnlich aus, hoffe auch auf eine antwort hierauf


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von escheAA
Hijack: Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Habe aber 2012 die erste Hälfte ein niedriges Werkstudentengehalt bekommen und die zweite Hälfte dann ganz gut verdient.

1. Es würde sich also vermutlich lohnen eine SE zu machen?

2. Was ist der einfachste und günstigste Weg eine SE abzugeben? Online? Irgendeine CD kaufen? Ein Programm kaufen?

1. Ja.
Wenn das Dezembergehalt schon höher war, hat der Arbeitgeber schon die Steuer auf den Jahresverdienst angepasst. Trotzdem zumindest über ELSTER prüfen.

2. ELSTER
https://www.elster.de/elfo_home.php

Dort sind auch ein paar Hinweise gegeben. Kaufprogramme halte ich für unnötig.
Einfach selbst alle Ausgaben auf Absetzbarkeit prüfen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Was jotha sagt :-)

Man kann die Steuererklärung selbst machen, was die Abzüge betrifft:

Das Internet bietet eine Vielzahl an Informationen, die du ohnehin für einen Steuerberater raussuchen müsstest.

Wichtige Punkte: Dienstreisen+berufsbezogene Ausgaben um die Werbungskosten hochzutreiben - was dort alles zählt(z.B. Druckkosten an der Uni) findet sich ebenfalls im Internet.

Um den einen Punkt von jotha noch auszuführen:

Der Arbeitgeber rechnet deinen Lohn "hoch", d.h. er nimmt dein Gehalt und zahlt Steuern, als wenn du im ganzen Jahr diesen Lohn bekommen hättest.

Sagen wir mal, du hast in den ersten 6 Monaten 10.000 Euro verdient und anschließend 20.000 bis zum Jahresende, dann hat dein Arbeitgeber die 20.000 Euro so versteuert, als wenn du insgesamt 40.000 verdient hättest - entsprechend viel bekommst du zurück :-)


Antwort
Zitat
webfuchs
Beigetreten: 10.01.2012
Oldschool Grinder

Original von FiftyBlume

Um den einen Punkt von jotha noch auszuführen:

Der Arbeitgeber rechnet deinen Lohn "hoch", d.h. er nimmt dein Gehalt und zahlt Steuern, als wenn du im ganzen Jahr diesen Lohn bekommen hättest.

Sagen wir mal, du hast in den ersten 6 Monaten 10.000 Euro verdient und anschließend 20.000 bis zum Jahresende, dann hat dein Arbeitgeber die 20.000 Euro so versteuert, als wenn du insgesamt 40.000 verdient hättest - entsprechend viel bekommst du zurück :-)

Nicht unbedingt.
Ist dem neuen Arbeitgeber der Verdienst aus dem ersten Halbjahr bekannt, kann er auch direkt die Steuer korrekt berechnen.


Antwort
Zitat
escheAA
Beigetreten: 25.06.2008
PokerStrategist

danke für die hinweise! werde am wochenende mal elster und google bemühen und mich probieren.

der AG wusste übrigens vom verdienst der ersten 6 monate, da es der gleiche ist, hat aber so gerechnet als würde ich 12 mal das höhere gehalt bekommen. es wird sich also sehr wahrscheinlich lohnen.


Antwort
Zitat
breathingslow
Beigetreten: 21.02.2006
PokerStrategist

Hat jemand Erfahrung mit Verpflegungsmehraufwand in Verbindung mit Entfernungspauschale?
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Hab vom Arbeitgeber einen Wisch mit der Angabe der Tage + kurzer Info dass ich wechselnd tätig war.

Geht das beides zusammen oder nur jeweils eins in die Werbungskosten mit ein?


Antwort
Zitat
DJKSchnapper
Beigetreten: 17.09.2008
PokerStrategist

Wenn du von deinem Arbeitgeber auf eine Dienstreise geschickt wirst und du dazu deinen eigenen PKW verwendest, kannst du pro km 0,30 € als Wergungskosten ansetzen und je nach der Abwesenheitsdauer vom Arbeitsplatz die Beträge, die in dem Artikel angegeben sind, also < 8 Stunden nix, < 14 Stunden 6 € usw. Das geht beides nebeneinander. Du musst allerdings das abziehen, was dir dein Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat. Wenn du also bei dem Arbeitgeber Reisekostenabrechnungen einreichen kannst und er dir genau das auszahlt, kannst du nix bei den Werbungskosten ansetzen.


Antwort
Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Das Elsterformular für 2012 kommt erst Ende Feburar. Also kein Grund zur Hektik
In Elster gibt es einen Interview-Modus, den sollte man als "Fachfremder" aktivieren. Der führt einen dann durch die Erklärung.

Ansonsten ist das noch ganz hilfreich.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuererklaerung/tid-25532/steuerklaerung-2011-anlage-n-steuertricks-im-job_aid_739367.html


Antwort
Zitat
mcashraf
Beigetreten: 18.08.2006
Oldschool Grinder

also ich habe alle meine steuererklärungen bisher hiermit gemacht:
http://www.steuertipps.de/shop/software/steuer-spar-erklaerung

das programm hat einen "roten faden", der einen durch die steuererklärung führt, so dass man garantiert nichts vergessen kann. es macht viele vorschläge, was man nicht noch alles absetzen könnte und so. ich bin super zufrieden und die investition lohnt sich meines erachtens 100%ig, weil das programm wirklich alles abdeckt und man keine steuerliteratur oder google oder wikipedia nebenher benötigt.


Antwort
Zitat
breathingslow
Beigetreten: 21.02.2006
PokerStrategist

Original von DJKSchnapper
Wenn du von deinem Arbeitgeber auf eine Dienstreise geschickt wirst und du dazu deinen eigenen PKW verwendest, kannst du pro km 0,30 € als Wergungskosten ansetzen und je nach der Abwesenheitsdauer vom Arbeitsplatz die Beträge, die in dem Artikel angegeben sind, also < 8 Stunden nix, < 14 Stunden 6 € usw. Das geht beides nebeneinander. Du musst allerdings das abziehen, was dir dein Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat. Wenn du also bei dem Arbeitgeber Reisekostenabrechnungen einreichen kannst und er dir genau das auszahlt, kannst du nix bei den Werbungskosten ansetzen.

Danke,k eine Fahrtkosten vom AG erstattet bekommen, also kann ich alles geltend machen :)


Antwort
Zitat
breathingslow
Beigetreten: 21.02.2006
PokerStrategist

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Antwort
Zitat
ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

Original von LordPoker

Original von BrEaKdOwN[pG]
hab mal gelernt, halbes jahr nachdem das jahr geendet hat. rest geht nur mit verlängerungsantrag, den man in der regel aber immer bekommt.
kp ob das noch aktuell ist

Lol hast du überhaupt sen thread gelesen?

Hab doch schon die fristigkeit gepostet...

Problem ist halt, dass die von dir gepostete Frist nichts mit der Abgabepflicht zu tun hat, sondern bis wann das FA eine Steuer für einen bestimmten VLZ festsetzen darf.


Antwort
Zitat
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