Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuererklärung 2013

189 Beiträge
60 Benutzer
0 Reactions
17.9 K Ansichten
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Kraven
mal ne blöde frage:

ich hatte 2012 einiges an außerordentliche belastungen (krankentransport im ausland, usw.).
afaik greift hier "zumutbare belastungen" (§ 33 EStG).

Den Krankentransport habe ich zunächst komplett selbst bezahlt und dann im Nachhinein aus Kulanz die Hälfte von meiner KK überwiesen bekommen.

Wie mache ich das nun? Gebe ich die volle Summe, also 100% dort an oder "nur" 50%? Die Rechnung ist natürlich über den vollen Betrag...

Möchte hier nix unterschlagen, weiß nur nicht was richtig ist?

und ja, dumm weil damals keine auslands kv bestand -.-

Den von dir bezahlten Betrag abzüglich dem erstatteten Anteil. Du darfst ja nur ansetzen, was dich letzlich wirklich belastet hat.
Also: Gesamtbetrag den du bezahlt hast - Anteil den die KV erstattet hat = ansetzbarer Betrag


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Moin mal ne frage, ich habe ein Private RV pre 2005? also vor der Steuerpflicht abgeschlossen und gebe diese aber immer brav mit bei der Steuererklärung an, mir bringts keinen vorteil, kann ich das einfach weglassen in Zukunft?


Antwort
Zitat

Puuuh, ich habe hierzu auch mal eine Frage. Ich bin seit 2008 Student und habe bereits 2012 eine Steuererklärung abgegeben, allerdings nicht für die vorigen Jahre. Ich war leider kein großer Rechnungen-Sammler und ich beiße mir wirklich in den Arsch deswegen.
a) Letztes Jahr habe ich dann nur die 1000 € Werbungskosten-Pauschale auf Verlustvortrag geltend gemacht plus die 50€ Lohnsteuer, die ich als Werkstudent bezahlt habe. Die Jahre 2008-2010 davor kann ich nun nicht mehr geltend machen, richtig? Muss ich mir also nun in den Arsch beißen, da Kosten für Flüge zum Auslandssemester nicht mehr einzureichen sind etc?
b) Ich würde nun gerne für 2012 meine Erklärung abgeben. Habe ebenfalls wieder als Werkstudent gearbeitet. Soweit kein Problem. Ab Oktober habe ich mein Master-Studium angefangen. Wie sieht es nun mit der Werbungskosten-Pauschale aus? Anteilig 9/12? Übergang von Sonderausgaben zu Werbungskosten, da ich nun mit dem Zweitstudium angefangen habe?
c) Mein Laptop kann ich ja über 3 Jahre verteilt absetzen. Im Juni gekauft, kann ich nun also 6/36 des Preises eintragen? Zählt das zu den Sonderausgaben? Ich denke allerdings nicht, dass ich mit allen Ausgaben über die 1000€ Pauschale komme.
d) Wie sieht es mit der Miete aus und den Semesterbeiträgen?

PS. Ich habe keine Berufsausbildung, sondern bin direkt nach Zivildienst mit dem Studium angefangen. Ich steig einfach nicht durch was nun Stand der Dinge ist bei der Flut an Informationen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Grundlegend wäre die Frage zu klären, ob deine Ausgaben höher sind als dein Verdienst.

Das steuerfreie Existenzminimum(gemeinhin als 8004 Euro Freibetrag bekannt), heißen nicht, dass erst ab dem Punkt verdient wurde, sondern lediglich, dass jedes Jahr genau diese Summe mit 0% versteuert wird.

Verlustvortrag geht demzufolge also nur, wenn man Ausgaben hatte, die deutlich über den Einnahmen liegen.

Semesterbeiträge, Druckkosten, Fahrtkosten, etc. kann man alles geltend machen, Wohnung u.U. auch....kommt aber dann auf den Einzelfall an.


Antwort
Zitat

Ausgaben höher als mein Verdienst? Also ich muss noch unterstützt werden von meinen Eltern, daher sind meine Ausgaben wohl höher. :-) Ich habe nicht über 8004€ verdient in 2012. Ich dachte nun bloß, dass man die Ausgaben für Semesterticket etc. einreichen kann und das dann später, als Steuerzahler, mir gut bekommt. Habe 2012 noch meinen Bachelor bis Oktober gemacht, was meine Erstausbildung war. Jetzt halt das Zweistudium hinterher. Steig bei dem ganzen Steuerkram nicht so durch gerad, die ganzen Artikel verunsichern einen auch, weil sie zum Teil alt sind und sich widersprechen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von indieali
Ausgaben höher als mein Verdienst? Also ich muss noch unterstützt werden von meinen Eltern, daher sind meine Ausgaben wohl höher. :-) Ich habe nicht über 8004€ verdient in 2012. Ich dachte nun bloß, dass man die Ausgaben für Semesterticket etc. einreichen kann und das dann später, als Steuerzahler, mir gut bekommt. Habe 2012 noch meinen Bachelor bis Oktober gemacht, was meine Erstausbildung war. Jetzt halt das Zweistudium hinterher. Steig bei dem ganzen Steuerkram nicht so durch gerad, die ganzen Artikel verunsichern einen auch, weil sie zum Teil alt sind und sich widersprechen.

Mach doch einfach mal ne Auflistung mit Ausgaben, die du monatlich hast oder so(und natürlich auch mit Einnahmen).

Es ist einfach so, wenn du jetzt sagen wir mal 500 Euro absetzbarer Ausgaben hast und 400 verdienst, dann kannst du 1200 Euro verlust vortragen...


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Original von Fantomas741
Moin mal ne frage, ich habe ein Private RV pre 2005? also vor der Steuerpflicht abgeschlossen und gebe diese aber immer brav mit bei der Steuererklärung an, mir bringts keinen vorteil, kann ich das einfach weglassen in Zukunft?

Wie gut das keiner drauf eingegangen ist... hab heute erfahren das ich wohl jedes jahr nen 1000er verschenke wohl


Antwort
Zitat
PowerGamer
Beigetreten: 11.12.2007
PokerStrategist

Ich hab auch was, hoffe auf Vorschläge:

Ich bin seit Oktober am arbeiten. Mit studentischem Kram vorher steh ich bei 13.000€ Bruttoverdienst 2012.

Frage 1: Meine Eltern müssten eigentlich bei > 8k Kindergeld zurückzahlen. Stimmt das? Oder kann man vermitteln dass ich obv. erst ab Oktober in nem festen Arbeitsverhältnis stehe und die somit 9 Monate Kindergeld behalten können?

Frage 2: Ziel ist die 13k auf unter 8k zu drücken. ;)
Ich bitte hierfür um Ideen. Was ich schon habe ist:
- Kapitalertragsfreibetrag: -801€
- Spritkosten zur Arbeit absetzbar: ca. - 1000€
- Abgaben Rente / KV die gegengerechnet werden: ca. - 600€
- Bewerbungskosten: ca. 1000 km und sonstige Pauschalbeträge: ???
- ???

Da muss noch runter .. was kann man so alles absetzen?
Thx für Ideen.


Antwort
Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von PowerGamer
- Kapitalertragsfreibetrag: -801€

Den hast du nur, wenn du auch Kapitalerträge in der Höhe hast. Wär natürlich nice als Berufsanfänger, aber ich glaubs nicht . Ansonsten Umzugskosten, falls du umgezogen bist. Die Pauschale gibt einiges her, falls du keine Rechnungen mehr hast.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

1. KG muss nicht zurückgezahlt werden, seit 1.1.2012 gibt es Kindergeld unabhängig vom Einkommen für die Zeit der Ausbildung(dazu zählt auch das Studium)....obv. muss aber ab Oktober zurückgezahlt werden(bzw. ab Zeitpunkt der Exmatrikulation)

2. Wie gesagt, Kapitalfreibetrag wird mit den Zinsen verrechnet und nicht mit dem Einkommen

3. Im Prinzip gehen nur Werbungskosten(und Versicherungen) runter, Werbungskosten sind: Spritkosten, Umzugskosten, evt. Wohnung...Familienheimfahrten während des Studiums, sonstige Kosten(Gebühren, Kosten fürs Ausdrucken, Verpflegungsmehraufwand bei auswärtigem Praktika, etc.)


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

@PowerGamer
Das sind Misch-/Masch-Angaben, mit denen man gar nichts anfangen kann.
Wieviel Steuer hast Du denn z. B. überhaupt insgesamt über die Lohnabrechnungen bezahlt?
Es kommt doch darauf an, wieviel Du als Student wie verdienst hast.
Wenn dort z. B. eine geringfügige Beschäftigung vorlag, ist dieses Einkommen ja pauschal und entgültig besteuert.
Es kommt also auf die Verteilung des ca. 13.000 EUR Jahreseinkommens an.

@FiftyBlume
Was soll das mit den Spritkosten? Er wird pauschal nach Entfernungskilometer die Fahrten Wohnung zur Arbeitsstätte ansetzen können.

Ich habe das jetzt nicht nachgeschaut, aber wenn doch nur 600 EUR für Rente und Krankenversicherung bezahlt wurde, dann ist mMn mit hoher Wahrscheinlichkeit doch gar kein Steuerabzug erfolgt!!!???

Da stimmt doch was hinten und vorne nicht und hier wird weit über das Ziel hinausgeschossen.

EDIT:
Doch eine Rechnung: Pauschal 20 % für Sozialversicherungsanteil Arbeitnehmer.
Wenn die oben angegebenen 600 EUR Sozialversicherungsbeiträge 20 % sind, dann ist das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen ca. 3.000 EUR und somit innerhalb Grundfreibetrag und steuerfrei.


Antwort
Zitat
PowerGamer
Beigetreten: 11.12.2007
PokerStrategist

Original von jotha
@PowerGamer
Das sind Misch-/Masch-Angaben, mit denen man gar nichts anfangen kann.
Wieviel Steuer hast Du denn z. B. überhaupt insgesamt über die Lohnabrechnungen bezahlt?

Inwiefern ist das Mischmasch? Muss ich was beachten wenn ich halt 2 Übersichten hab 1x für Uni und 1x für 3 Monate Arbeit!??
Ok klar ist das für euch net nachvollziehen, es ist ungefähr so:
- 1,3k für Uni von Jan bis Mai
- 1,3k Kapitalerträge
- 10,xk Lohn in 3 Monaten

Bei dem einen fehlt halt die Lohnsteuer, aber im Prinzip summier ich einfach alles ...

Das mit dem Kindergeld ist schonmal gut, gibts da n Paragraph dazu den ihr verlinken könntet?

Wenn dem so ist ist das ganze ja halb so wild ... da wär am meisten Value (halt meinen Eltern aber ist ja mein Erbe ...) verloren gegangen.

Die 801€ hab ich ... hab 1,3k Kapitalerträge. -.-

Lohnsteuer gezahlt ca. 1,3k, KV und RV aber halt auch, nur an der Uni mit reinem Arbeitgeberanteil was dann doch wieder irgendwie wayne ist.

Meine Angaben stimmen schon ungefähr ... und naja war mir irgendwie klar dass ich bei 13k net unter 8k komme ..... schade. ^^

edit: Wo kommen die 20% Sozial..anteil her? Die lassen sich anhand meiner Zahlen nicht nachvollziehen. Der Arbeitgeberanteil z.B. wird mir nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen ... der Rest wird mir zu 72% angerechnet.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Gib das ganze halt erst mal in Elster oder einem anderen Programm ein.

Im Post von 00:57 hast Du geschrieben:
Abgaben Rente / KV die gegengerechnet werden: ca. - 600€

Jetzt kommt die Info:
- 10,xk Lohn in 3 Monaten

Das passt nicht zusammen!?
Bei dem (Brutto-)Lohn werden dir doch 7,90 % KV und 0,975% PV und 9,80% RV und 1,5 % ALV abgezogen!?
Das sind doch ca. 2.000 EUR!?
Aus dem Stegreif ist der Sonderausgabenpauschbetrag ca. 2.600 EUR.
Wenn Du über die 1.000 EUR Werbungskostenpauschbetrag kommst. erhältst Du deine ganze Steuer zurück.

Auf alle Fälle hast Du bereits 25 % Kapitalertragsteuer bezahlt. Das gibst Du entsprechend mit an und erhältst daraus eine Steuerrückzahlung, da Deine Steuerbelastung unter 25 % ist.

Wenn das im Vorjahr auch so war, dann für 2011 auch eine Steuererklärung abgeben.
Je nach Verdienst und Kosten für das Studium (Wohnung am Studienort bzw. Fahrtkosten!?) schaffst Du vielleicht ein negatives Einkommen, das Du dann auf 2012 vortragen kannst und damit auf alle Fälle keine Steuern zahlen mußt / die ganze gezahlte Steuer zurückerhältst.


Antwort
Zitat
PowerGamer
Beigetreten: 11.12.2007
PokerStrategist

Lässt sich n Anzug als Arbeitskleidung absetzen wie fürn Handwerker n Blaumann?


Antwort
Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von PowerGamer
Lässt sich n Anzug als Arbeitskleidung absetzen wie fürn Handwerker n Blaumann?

Nope, weil Anzug auch im Alltag benutzt werden kann.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Ja, das ist leider so.
Nachvollziehen kann ich das nicht.
Ich würde eine Wette eingehen, dass mehr Leute den von der Steuer abzugsfähigen Blaumann u.ä. in der Freizeit benutzen, als einen Anzug.


Antwort
Zitat
Iceman2709
Beigetreten: 21.12.2006
Oldschool Grinder

Bekomme dieses Jahr zum ersten mal auch eine für mich doch nicht unerhebliche Summe zurück und heute kam der Bescheid per Post.

Wie lange dauert das jetzt ungefähr mit der Zahlung, gibts da Erfahrungswerte für NRW/ Düsseldorf? Kann mir vorstellen dass die ja son Wisch schnell schreiben aber dann doch bestimmt noch ein wenig auf der Kohle hocken oder?

Vielen Dank!


Antwort
Zitat
LaGuNaSeCa
Beigetreten: 27.08.2006
PokerStrategist

bei mir (bayern) war es idr so, dass das geld 1-2 werktage später aufm konto war


Antwort
Zitat

Original von Iceman2709
Bekomme dieses Jahr zum ersten mal auch eine für mich doch nicht unerhebliche Summe zurück und heute kam der Bescheid per Post.

Wie lange dauert das jetzt ungefähr mit der Zahlung, gibts da Erfahrungswerte für NRW/ Düsseldorf? Kann mir vorstellen dass die ja son Wisch schnell schreiben aber dann doch bestimmt noch ein wenig auf der Kohle hocken oder?

Vielen Dank!

In der Regel dauerts etwa eine Woche bis das Geld auf deinem Konto ist


Antwort
Zitat
Iceman2709
Beigetreten: 21.12.2006
Oldschool Grinder

Ok vielen Dank, das klingt ja viel besser als erhofft! =)


Antwort
Zitat
Teilen: