Original von Kraven
mal ne blöde frage:ich hatte 2012 einiges an außerordentliche belastungen (krankentransport im ausland, usw.).
afaik greift hier "zumutbare belastungen" (§ 33 EStG).Den Krankentransport habe ich zunächst komplett selbst bezahlt und dann im Nachhinein aus Kulanz die Hälfte von meiner KK überwiesen bekommen.
Wie mache ich das nun? Gebe ich die volle Summe, also 100% dort an oder "nur" 50%? Die Rechnung ist natürlich über den vollen Betrag...
Möchte hier nix unterschlagen, weiß nur nicht was richtig ist?
und ja, dumm weil damals keine auslands kv bestand -.-
Den von dir bezahlten Betrag abzüglich dem erstatteten Anteil. Du darfst ja nur ansetzen, was dich letzlich wirklich belastet hat.
Also: Gesamtbetrag den du bezahlt hast - Anteil den die KV erstattet hat = ansetzbarer Betrag