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Steuererklärung 2013

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webfuchs
Beigetreten: 10.01.2012
Oldschool Grinder

Original von Pokerboydd
Ich hätte ne Frage zum Thema Werbungskosten:

Ich habe keine Kilometerpauschale (Arbeitsweg < 1 km), kein Arbeitszimmer, keine doppelte Haushaltsführung und keinen nennenswerten Auswärtseinsatz.

Im Grunde kann ich mir doch das zusammensuchen einzelner Tage mit > 8h Auswärtstätigkeit (würden vlt. so 14 Tage werden) oder die Aufstellung von Arbeitsmitteln sparen, oder? Ohne die "dicken Brocken" (KM Pauschale, AZ, doppelter Haushalt) werde ich den Pauschbetrag doch eh nicht reißen, oder?

Was sind Eure dicksten Punkte bei den Werbungskosten?

Hört sich für mich so an als ob sich das nicht lohnen würde. Ich würde es nicht machen, bin aber ein fauler Hund was Steuererklärung anbelangt.


Antwort
Zitat

Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich meine Steuerklärung mit der Wiso Software gemacht.
Ich bin verheiratet und meine Frau hat Anfang letzten Jahre noch Lohnsteuer bezahlt. Bis antritt zur neuen Stelle am 01.05.
Auf dieser Stelle bezahlt sie keine Lohnsteuer. Wenn ich jetzt doch die Werte Lohnsteuerbescheinigung in dem Steuerprogramm mit eintrage verringert sich der Betrag der erstattet wird um etwas über 500€ und das Programm meckert das keine Lohnsteuer mit eingetragen wurde.
Kann ich die jetzt einfach weglassen da auf dies Lohnsteuerbescheinigung sowieso nichts erstatt wird?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Deine Frau verdient unter dem Freibetrag richtig und hat nicht angegeben was du verdienst/dass du ihren Freibetrag "mitnutzt"?

Natürlich musst du das Einkommen angeben, weil euer Einkommen(zumindest in den meisten Fällen) gemeinsam versteuert wird(mit entsprechenden Freibeträgen).

Wenn du es nicht angibst ist es eine bewusste fehlerhafte Angabe und damit (vermutlich) Steuerhinterziehung.

Gilt obv. für alles in der Steuererklärung - immer einfach die Wahrheit angeben.


Antwort
Zitat

Original von Cremefine
Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich meine Steuerklärung mit der Wiso Software gemacht.
Ich bin verheiratet und meine Frau hat Anfang letzten Jahre noch Lohnsteuer bezahlt. Bis antritt zur neuen Stelle am 01.05.
Auf dieser Stelle bezahlt sie keine Lohnsteuer. Wenn ich jetzt doch die Werte Lohnsteuerbescheinigung in dem Steuerprogramm mit eintrage verringert sich der Betrag der erstattet wird um etwas über 500€ und das Programm meckert das keine Lohnsteuer mit eingetragen wurde.
Kann ich die jetzt einfach weglassen da auf dies Lohnsteuerbescheinigung sowieso nichts erstatt wird?

hast mal verglichen - getrennte und zusammen veranlagung?


Antwort
Zitat
Air96
Beigetreten: 03.08.2006
PokerStrategist

hab da auch mal ein paar kleine fragen weil ich in der sache ein ziemlicher neuling bin.

ich habe ab august den arbeitsort gewechselt und fuhr einfach 31km zur arbeit. mal mit bus mal mit auto.

muss ich genau die anzahl arbeitstage angeben ? also z.b. wenns 100 waren

100 x 31km x 0,3€

wie oft ich samstags drinnen war weiß ich nicht. wieviel urlaubstage usw auch ned genau... oder kann ich da einfach die arbeitstage pro monat zusammenzählen ?

dazu zahle ich seit april 2012 122€ im monat für ein ils fernstudium.

kann ich ja normal geltend machen ? 9x122€ = 1098€ + ca. 900€ von den fahrten zur arbeit. das wären dann rund 2k€.

kann ich die km zum arbeitsort vor august auch geltend machen ? das waren halt nur 4km einfach ?(

ist das so korrekt ?


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Nur die tatsächlichen Arbeitstage. Ein bisschen musst du dich schon bemühen, die Urlaubstage wirst du doch zusammen bekommen. Krankheitstage auch abziehen. Samstags zählt nur, wenn du es nachweisen kannst (z.B. im Arbeitsvertrag auch Samstag-Arbeit vereinbart).

100x31x0,3€ ist dann richtig, für 100 Arbeitstage, die du auch auf Arbeit warst.

Die 4 km kannst du natürlich auch ansetzen! Sind doch auch 100x4x0,3€ = 120€

Fernstudium sollte auch so stimmen.

Bist du umgezogen? Wenn ja, wegen Arbeit? Dann kannst du da ggf. auch Dinge absetzen.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Das Fernstudium kannst Du normal geltend machen. Aber was ist normal?
Werbungskosten für Erststudium oder
Sonderausgaben für Zweitstudium und Fortbildung.
Bei letzterem werden die Kosten durch die Sozialversicherungsbeiträge normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Unter 1.000 EUR Werbungskosten kannst Du auch auf die Angabe verzichten, da pauschal 1.000 EUR angesetzt werden.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Ich hoffe dir ist bewusst, dass man diese Aussage auch als Aufforderung zur falschen Angaben in der Steuererklärung auslegen kann und du damit zur Steuerhinterziehung anstiftest.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von FiftyBlume

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Ich hoffe dir ist bewusst, dass man diese Aussage auch als Aufforderung zur falschen Angaben in der Steuererklärung auslegen kann und du damit zur Steuerhinterziehung anstiftest.

So ein Quatsch.
Jetzt habe ich doch mal schnell gegoogelt:
http://www.jasper-steuerberatung.de/Infoservice/steuernsparen/ESt/Daten/anl_n/Werbungskosten/Arbeitstage_Fahrtage.htm


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Das Fernstudium kannst Du normal geltend machen. Aber was ist normal?
Werbungskosten für Erststudium oder Sonderausgaben für Zweitstudium und Fortbildung.
Bei letzterem werden die Kosten durch die Sozialversicherungsbeiträge normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Unter 1.000 EUR Werbungskosten kannst Du auch auf die Angabe verzichten, da pauschal 1.000 EUR angesetzt werden.

beim rot markierten hast du dich vertan, umgekehrt ist es richtig. Erststudium = Sonderausgaben und Zweitstudium = Werbungskosten.

Zu dem pauschalen Ansatz der 220 Tage äußere ich mich später.


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von Egozocker

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Das Fernstudium kannst Du normal geltend machen. Aber was ist normal?
Werbungskosten für Erststudium oder Sonderausgaben für Zweitstudium und Fortbildung.
Bei letzterem werden die Kosten durch die Sozialversicherungsbeiträge normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Unter 1.000 EUR Werbungskosten kannst Du auch auf die Angabe verzichten, da pauschal 1.000 EUR angesetzt werden.

beim rot markierten hast du dich vertan, umgekehrt ist es richtig. Erststudium = Sonderausgaben und Zweitstudium = Werbungskosten.

Zu dem pauschalen Ansatz der 220 Tage äußere ich mich später.

Eigentlich stimmt nicht viel in deinem Text.

Aufwendungen für die eigenen Berufsausbildung sind unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von jotha

Original von FiftyBlume

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Ich hoffe dir ist bewusst, dass man diese Aussage auch als Aufforderung zur falschen Angaben in der Steuererklärung auslegen kann und du damit zur Steuerhinterziehung anstiftest.

So ein Quatsch.
Jetzt habe ich doch mal schnell gegoogelt:
http://www.jasper-steuerberatung.de/Infoservice/steuernsparen/ESt/Daten/anl_n/Werbungskosten/Arbeitstage_Fahrtage.htm

Das ist kein Quatsch, du bist zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet, wenn du höhere Fahrtkosten angibst, als du hast, dann ist das definitiv nicht rechtens und da du dir damit eine höhere Rückzahlung bekommst.

Nur weil das Finanzamt das (normalerweise) nicht kontrolliert, wird es nicht rechtens.

Ich frage mal andersherum: Nur weil die Polizei sagt "In dieser 30 Zone blitzen wir nicht", was ist es dann, wenn du da 70 fährst?


Antwort
Zitat
UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009
PokerStrategist

uiuiui hariges Thema hier..

Wenn ich das jetzt den Post der letzten Seiten richtig verstanden habe, kann ich als Arbeitnehmer/Auszubildender also noch eine Steuererklärung für 2011 abgeben.

Habe mich grundsätzlich noch nie damit beschäftigt, würde mich natürlich weiter einlesen, aber erstmal eine grundsätzliche Frage ob ich das richtig verstehe:

Ich habe 2011 etwa 12000-13000€ Steuer-Brutto verdient und habe etwa 1000€ Lohnsteuer gezahlt. Wenn ich jetzt also genug Werbungskosten, Sonderkosten und Arbeitsreisekosten finde... Würden mir die 1000€ zurück gezahlt?

Geht wie gesagt erstmal nur ums allgemeine, würde mich zu den Kosten dann natürlich weiter einlesen...


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Whitelord

Original von Egozocker

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Das Fernstudium kannst Du normal geltend machen. Aber was ist normal?
Werbungskosten für Erststudium oder Sonderausgaben für Zweitstudium und Fortbildung.
Bei letzterem werden die Kosten durch die Sozialversicherungsbeiträge normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Unter 1.000 EUR Werbungskosten kannst Du auch auf die Angabe verzichten, da pauschal 1.000 EUR angesetzt werden.

beim rot markierten hast du dich vertan, umgekehrt ist es richtig. Erststudium = Sonderausgaben und Zweitstudium = Werbungskosten.

Zu dem pauschalen Ansatz der 220 Tage äußere ich mich später.

Eigentlich stimmt nicht viel in deinem Text.

Aufwendungen für die eigenen Berufsausbildung sind unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.

bullshit

siehe z.B. hier:


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von UnsUwe85
uiuiui hariges Thema hier..

Wenn ich das jetzt den Post der letzten Seiten richtig verstanden habe, kann ich als Arbeitnehmer/Auszubildender also noch eine Steuererklärung für 2011 abgeben.

Habe mich grundsätzlich noch nie damit beschäftigt, würde mich natürlich weiter einlesen, aber erstmal eine grundsätzliche Frage ob ich das richtig verstehe:

Ich habe 2011 etwa 12000-13000€ Steuer-Brutto verdient und habe etwa 1000€ Lohnsteuer gezahlt. Wenn ich jetzt also genug Werbungskosten, Sonderkosten und Arbeitsreisekosten finde... Würden mir die 1000€ zurück gezahlt?

Geht wie gesagt erstmal nur ums allgemeine, würde mich zu den Kosten dann natürlich weiter einlesen...

1. Ja du kannst noch eine Erklärung für 2011 abgeben
2. Wenn du unter 8.004,- EUR kommt bekommst du deine Steuern wieder. Bei 13.000,- EUR Brutto hast du ja schon gut 2.400,- Sozialversicherungsbeiträge bezahlt dazu 1.000,- Werbungskostenpauschbetrag und du bist ja schon fast drunter.

Aber mal ne Frage, wie kommt es, dass überhaupt soviel einbehalten wurde?


Antwort
Zitat
UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009
PokerStrategist

Original von Whitelord

1. Ja du kannst noch eine Erklärung für 2011 abgeben
2. Wenn du unter 8.004,- EUR kommt bekommst du deine Steuern wieder. Bei 13.000,- EUR Brutto hast du ja schon gut 2.400,- Sozialversicherungsbeiträge bezahlt dazu 1.000,- Werbungskostenpauschbetrag und du bist ja schon fast drunter.

Aber mal ne Frage, wie kommt es, dass überhaupt soviel einbehalten wurde?

Das hört sich doch schon mal gut! Danke.
Also bräuchte ich in dem Fall eigentlich gar nichts nachweisen?
Woher wissen die eigentlich wieviel ich verdient habe? Schickt man Lohnabrechnungen mit?

Habe im ersten Teil des Jahres normal gearbeit und dann eine Ausbildung begonnen.


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von Egozocker

Original von Whitelord

Original von Egozocker

Original von jotha
Das Finanzamt moniert nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens die angegebenen Arbeitstage.
(ohne Gewähr: bis 220 im Jahr ist alles kein Problem, ggf. sogar mehr)

Das Fernstudium kannst Du normal geltend machen. Aber was ist normal?
Werbungskosten für Erststudium oder Sonderausgaben für Zweitstudium und Fortbildung.
Bei letzterem werden die Kosten durch die Sozialversicherungsbeiträge normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Unter 1.000 EUR Werbungskosten kannst Du auch auf die Angabe verzichten, da pauschal 1.000 EUR angesetzt werden.

beim rot markierten hast du dich vertan, umgekehrt ist es richtig. Erststudium = Sonderausgaben und Zweitstudium = Werbungskosten.

Zu dem pauschalen Ansatz der 220 Tage äußere ich mich später.

Eigentlich stimmt nicht viel in deinem Text.

Aufwendungen für die eigenen Berufsausbildung sind unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.

bullshit

siehe z.B. hier:

Deine Beiträge sind immer von einer solchen Sachlichkeit. Macht echt Spass die immer zu lesen.

Dann solltest du dich trotzdem noch einmal mit dem Thema befassen und wirst feststellen, dass sich das "unbeschränkt abziehbar" nicht auf die Höhe bezieht, sonder auf die generelle Abziehbarkeit.

Unterhaltsleistungen fallen z.B. auch unter die "unbeschränkten abziehbaren" SA und sind ebenfalls gedeckelt.

Beschränkt abziehbare SA sind die Vorsorgeaufwendungen, auf die auch jotha im Ursprungspost eingeht. Diese werden aber anders behandelt und haben keine Auswirkung auf die Abziehbarkeit der Studienkosten, wie oben beschrieben.


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von UnsUwe85

Original von Whitelord

1. Ja du kannst noch eine Erklärung für 2011 abgeben
2. Wenn du unter 8.004,- EUR kommt bekommst du deine Steuern wieder. Bei 13.000,- EUR Brutto hast du ja schon gut 2.400,- Sozialversicherungsbeiträge bezahlt dazu 1.000,- Werbungskostenpauschbetrag und du bist ja schon fast drunter.

Aber mal ne Frage, wie kommt es, dass überhaupt soviel einbehalten wurde?

Das hört sich doch schon mal gut! Danke.
Also bräuchte ich in dem Fall eigentlich gar nichts nachweisen?
Woher wissen die eigentlich wieviel ich verdient habe? Schickt man Lohnabrechnungen mit?

Habe im ersten Teil des Jahres normal gearbeit und dann eine Ausbildung begonnen.

Ob du noch etwas nachweisen musst, kommt halt darauf an, ob du wirklich schon mit den Kosten alles erstattet bekommst. Wenn nicht musst du dich doch dran setzen und alle Kosten sammeln. Denn man kann entweder den Pauschbetrag ansetzen oder die tatsächlichen Kosten.

Das Finanzamt bekommt deine Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch gemeldet. Du musst die Abrechnungen nicht mitschicken.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Whitelord
Deine Beiträge sind immer von einer solchen Sachlichkeit. Macht echt Spass die immer zu lesen.

Danke für das Kompliment. Aber ich gebe es auch gerne zurück:

Original von Whitelord
Eigentlich stimmt nicht viel in deinem Text.

Aber zurück zum eigentlichen Problem:

Original von Whitelord
Aufwendungen für die eigenen Berufsausbildung sind unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.

Dieser Satz ist Unfug. Ausschließlich die Aufwendungen für die Erstausbildung sind Sonderausgaben.

Du machst den Fehler, ausschließlich auf den § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz zu blicken. Dort steht tatsächlich:

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr.

Bei einem Zweitstudium (oder einem Erststudium nach einer Berufsausbildung) kommt die Nr. 7 überhaupt nicht zur Anwendung, weil als Sonderausgaben nur abzugsfähig ist, was weder Betriebsausgabe noch Werbungskosten ist. Vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG:
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind

Man nennt diesen Satz auch die Generalnorm des § 10 Abs. 1 EStG.

Du musst also zuerst prüfen, ob deine Kosten Werbungskosten sind. Nur wenn du das verneinst, kommt der § 10 EStG überhaupt in Betracht.

In § 9 Abs 1 Satz 1 heißt es:
1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des BFH sind Kosten für ein Studium immer dann Werbungskosten, wenn das Studium dazu dient Einkünfte (auch zukünftige) zu erzielen.

Diese grundsätzliche Aussage wird aber relativiert durch eine Hinzufügung des Absatz 6:

(6) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.

Nach Gesetzeslage sind also alle Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten, Aufwendungen für ein Zweitstudium aber schon. (wg. § 9 (1) 1 ).

Nur für diese (explizit in § 9 Abs. 6 EStG) genannten Fälle kann also rein rechtstechnisch der § 10 Abs. 1 Nr. 7 Geltung haben.

So etwas lernt ein Steuerfachangestellter im zweiten Lehrjahr.


Antwort
Zitat
Kraven
Beigetreten: 05.03.2006
PokerStrategist

mal ne blöde frage:

ich hatte 2012 einiges an außerordentliche belastungen (krankentransport im ausland, usw.).
afaik greift hier "zumutbare belastungen" (§ 33 EStG).

Den Krankentransport habe ich zunächst komplett selbst bezahlt und dann im Nachhinein aus Kulanz die Hälfte von meiner KK überwiesen bekommen.

Wie mache ich das nun? Gebe ich die volle Summe, also 100% dort an oder "nur" 50%? Die Rechnung ist natürlich über den vollen Betrag...

Möchte hier nix unterschlagen, weiß nur nicht was richtig ist?

und ja, dumm weil damals keine auslands kv bestand -.-


Antwort
Zitat
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