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Steuererklärung 2013

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marsmars
Beigetreten: 27.11.2006
Poker Player

Original von WayneBrady
jemand Ahnung bzgl. Selbstständigkeit?

War 2012 5 Monate als Freiberufler unterwegs und bin dann im Dezember (Gewerbe noch angemeldet.. ab Januar 2013 Angestellter) beruflich umgezogen und würde die Kosten gerne absetzen. Wie geht das? Werbekosten gibt es ja nicht als Selbständiger..

jemand ne Idee? zum Steuerberater werd ich eh noch gehen..

Da du wahrscheinlich in 5 Monaten nicht mehr als 50k Gewinn gemacht hast, packst du alle Deine Kosten einfach auf Deine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Als Selbstständiger ermitteln Sie Ihren Gewinn entweder über die Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Bilanz wird meistens vom Steuerberater gemacht und kostet deutlich mehr als eine EÜR. Aber auch während des Jahres ist der Aufwand höher. Zum Glück steht den meisten Selbstständigen die EÜR offen. Voraussetzung dafür bei Gewerbetreibenden:
•Ihr Gewinn ist nicht höher als 50 000 Euro und
•Ihr Umsatz ist nicht höher als 500 000 Euro.
Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns immer eine EÜR erstellen. Eine EÜR ist technisch einfach, da im Prinzip nur Zahlungsvorgänge erfasst werden. Die Aufstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten oder eine Inventur des Warenbestandes ist hier nicht erforderlich. Sie brauchen nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen; deshalb spricht man auch vom Zufluss- und Abflussprinzip. Mit einer EÜR kommen auch steuerliche Laien gut allein zurecht.

Das Problem das ich sehe ist, dass das keien Kosten für Deine selbstständige Tätigkeit waren, sondern für den neuen Job - dafür kannst du dort Werbekosten absetzen. Wann hast du denn die Rechnung bezahlt? Dezember oder Januar?


Antwort
Zitat

Diese Kosten haben scheinbar nichts mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun.
Du kannst die Kosten des Umzuges für die neue Arbeitsstätte allerdings als vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N eintragen.
Falls du einen Verlust ausweisen musst, darfst du diesen in das nächste Jahr vortragen.

Kein Gewähr, da du nur minimale Informationen gibst.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Warum antwortet ihr auf einen sechs Wochen alten Post, der gar nicht mehr nachgefragt wird?
Das hat sich bestimmt schon längst erledigt.

Außerdem wette ich, dass er kein Freiberufler ist; aber es wird schön nachgeschrieben ohne nachzudenken.


Antwort
Zitat

Original von jotha
Warum antwortet ihr auf einen sechs Wochen alten Post, der gar nicht mehr nachgefragt wird?
Das hat sich bestimmt schon längst erledigt.

Außerdem wette ich, dass er kein Freiberufler ist; aber es wird schön nachgeschrieben ohne nachzudenken.

Ob er jetzt selbstständig ( Unterfall: freiberuflich ) tätig ist oder gewerblich spielt ja hier erstmal keine Rolle, deshalb bin ich da nicht weiter darauf eingegangen.
Es sind in beiden Fällen vorwegenommene Betriebsausgaben.

Warum du aber jetzt auf unsere Posts antwortest, verstehe ich auch nicht.

Manchmal bist du eine richtig anstrengende und zickige Tussi jotha


Antwort
Zitat
NYCityboy
Beigetreten: 31.01.2011
Poker Player

Hi,

ich hab auch mal wieder eine Frage....

Aufgrund einer falschen Berechnung für 2012 muss ich jetzt bei der Krankenkasse Beiträge im mittleren dreistelligen Bereich zurückzahlen. Im Jahr 2012 war ich teilweise selbstständig. Jetzt frage ich mich - wie mache ich das bei der Steuererklärung? Der Posten Krankenversicherungsbeiträge kommt doch unter "Vorsorgeaufwand", oder? Aber kann ich das noch als Vorsorgeaufwand für 2012 mit reinnehmen oder gilt hier das Abflussprinzip und ich kann das erst später für 2013 geltend machen? Allerdings bin ich gar nicht mehr selbstständig, sondern nur noch Arbeitnehmer. Daher fände ich das irgendwie nicht logisch mit dem Vorsorgeaufwand für 2013.. Und es wäre recht besch..., weil ich ja dann noch ein Jahr warten muss um mir das zurückzuholen.... In dem Zuge frage ich mich auch, ob ich den Säumniszuschlag, den ich wohl bezahlen muss, auch absetzen lassen kann? Oder gilt wirklich nur der tatsächliche Beitrag ohne Säumniszuschlag und Zinsen als Vorsorgeaufwand?

Ich weiß, dass das wohl ne komplizierte Frage ist, aber ich fänds fantastisch wenn mir hier jemand weiterhelfen kann bevor ich zu einem Steuerberater gehen muss..


Antwort
Zitat
cptbanano
Beigetreten: 08.03.2009
Poker Player

für normale Arbeitnehmer ist die Frist zum 31.05. irrelevant oder?

Ansonsten müsste ich mich mal ransetzen...


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von feymo2112

Original von jotha
Warum antwortet ihr auf einen sechs Wochen alten Post, der gar nicht mehr nachgefragt wird?
Das hat sich bestimmt schon längst erledigt.

Außerdem wette ich, dass er kein Freiberufler ist; aber es wird schön nachgeschrieben ohne nachzudenken.

Ob er jetzt selbstständig ( Unterfall: freiberuflich ) tätig ist oder gewerblich spielt ja hier erstmal keine Rolle, deshalb bin ich da nicht weiter darauf eingegangen.
Es sind in beiden Fällen vorwegenommene Werbungskosten.

Warum du aber jetzt auf unsere Posts antwortest, verstehe ich auch nicht.

Manchmal bist du eine richtig anstrengende und zickige Tussi jotha

*Klugscheissmodus on*
Es sind natürlich sowohl bei einem Gewerbetreibenden als auch bei einem Freiberufler keine vorweggenommenen Werbungskosten, sondern vorweggenommene Betriebsausgaben. (Gewinneinkünfte versus Überschusseinkünfte) Wenn du die Prüfung bestehen willst, dann musst du diese Basics so drinhaben, dass dein Stift einen Knoten macht, wenn du falsche Termini benutzt.
*klugscheissmodus off*


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von cptbanano
für normale Arbeitnehmer ist die Frist zum 31.05. irrelevant oder?

Ansonsten müsste ich mich mal ransetzen...

ja. völlig irrelevant


Antwort
Zitat

Original von Egozocker

Original von feymo2112

Original von jotha
Warum antwortet ihr auf einen sechs Wochen alten Post, der gar nicht mehr nachgefragt wird?
Das hat sich bestimmt schon längst erledigt.

Außerdem wette ich, dass er kein Freiberufler ist; aber es wird schön nachgeschrieben ohne nachzudenken.

Ob er jetzt selbstständig ( Unterfall: freiberuflich ) tätig ist oder gewerblich spielt ja hier erstmal keine Rolle, deshalb bin ich da nicht weiter darauf eingegangen.
Es sind in beiden Fällen vorwegenommene Werbungskosten.

Warum du aber jetzt auf unsere Posts antwortest, verstehe ich auch nicht.

Manchmal bist du eine richtig anstrengende und zickige Tussi jotha

*Klugscheissmodus on*
Es sind natürlich sowohl bei einem Gewerbetreibenden als auch bei einem Freiberufler keine vorweggenommenen Werbungskosten, sondern vorweggenommene Betriebsausgaben. (Gewinneinkünfte versus Überschusseinkünfte) Wenn du die Prüfung bestehen willst, dann musst du diese Basics so drinhaben, dass dein Stift einen Knoten macht, wenn du falsche Termini benutzt.
*klugscheissmodus off*

Völlig richtig!
War gedanklich einen Schritt weiter und bei den 19er Einkünften, da er ja nun angestellt ist.
Danke für die Verbesserung!


Antwort
Zitat
Lasize
Beigetreten: 29.05.2012
Poker Player

muss ich bis ende mai noch eine steuererklärung machen, wenn ich die Steuern, die mir von meinen zinsen abgezogen wurden (dieses und letztes jahr) zurückhaben will?
oder bekommt man die automatisch wieder, wenn die feststellen, dass die erträge unter 8000 euro sind, was ja steuerfrei ist?
Wie bekommt man eine steuernummer (zur Angabe beim Freistellungsauftrag)?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Lasize
muss ich bis ende mai noch eine steuererklärung machen, wenn ich die Steuern, die mir von meinen zinsen abgezogen wurden (dieses und letztes jahr) zurückhaben will?
oder bekommt man die automatisch wieder, wenn die feststellen, dass die erträge unter 8000 euro sind, was ja steuerfrei ist?
Wie bekommt man eine steuernummer (zur Angabe beim Freistellungsauftrag)?

Nach derzeitiger Rechtslage kann man so eine Steuererklärung bis zum Ende des vierten Jahres einreichen. Also für 2012 ist Fristende 31.12.2016. Aber warum so lange warten? Die Steuererklärung kann man erst nach Ende des Steuerjahres einreichen.

"Erträge" sind nicht grundsätzlich bis "8.000 EUR steuerfrei". Das Existenzminimum wird über den Grundfreibetrag steuerfrei gestellt. Das zählt über alle Einkommensarten.
"die" können nicht feststellen, ob dein Einkommen darunter ist.

Mit Einreichung einer Steuererklärung (ohne Steuernummer) wird dir vom zuständigen Finanzamt - ggf. auch bei einem Wohnsitzwechsel - eine neue Steuernummer erteilt.
Ist es nicht so, dass jeder eine Identifikationsnummer erhalten hat!? -> Diese angeben.

Der Freistellungsauftrag wird erst für küntige Einnahmen angewendet. Wenn man über dem Freibetrag aber unterhalb des Existenzminums Einnahmen hat, kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.


Antwort
Zitat
Dominik7
Beigetreten: 15.06.2006
PokerStrategist

Habe ein paar Fragen zur Steuererklärung, habe mich damit noch nie befassen müssen bisher:

-Elektronsiche Abgabe der Steuererklärung (ELSTER) ist idiotensicher und mit 1-2h ernsthaftem Beschäftigen +EV im Vgl. zu einem Steuerberater?

-Agenommen man hat 2013 6 Monate gearbeitet - dann hat man die monatliche Lohnsteuer auf das ganzen Jahr bezogen gezahlt und bekommt ca. die Hälfte wieder zurück? Stimmt das so und was genau muss ich angeben um das erstattet zu bekommen?

-Angenommen man hat 6 Monate des Jahres seine Krankenversicherung aus eigener Tasche gezahlt (nicht arbeitslos gemeldet), kann man das geltend machen?

-Sonstige Dinge, die es zu beachten gibt?

edit: Macht es Sinn, sich für 15€ so ne Software zu besorgen, die alles mit einem durch geht?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Dominik7
Habe ein paar Fragen zur Steuererklärung, habe mich damit noch nie befassen müssen bisher:

-Elektronsiche Abgabe der Steuererklärung (ELSTER) ist idiotensicher und mit 1-2h ernsthaftem Beschäftigen +EV im Vgl. zu einem Steuerberater?

-Agenommen man hat 2013 6 Monate gearbeitet - dann hat man die monatliche Lohnsteuer auf das ganzen Jahr bezogen gezahlt und bekommt ca. die Hälfte wieder zurück? Stimmt das so und was genau muss ich angeben um das erstattet zu bekommen?

-Angenommen man hat 6 Monate des Jahres seine Krankenversicherung aus eigener Tasche gezahlt (nicht arbeitslos gemeldet), kann man das geltend machen?

-Sonstige Dinge, die es zu beachten gibt?

edit: Macht es Sinn, sich für 15€ so ne Software zu besorgen, die alles mit einem durch geht?

- Ja
- Einfach den Jahresverdienst angeben. Durch Grundfreibetrag von ca. 8.000 EUR und Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 EUR wird auf ca. 9.000 EUR gar keine Steur fällig.
- Alle anfallenden KV-Beiträge können angegeben werden, so dass der steuerfreie Verdienst noch höher sein kann.
- Steuererklärung für 2013 kann man erst 2014 abgeben.
- Für mich nicht. Elster erklärt auch einiges.


Antwort
Zitat
Dominik7
Beigetreten: 15.06.2006
PokerStrategist

Original von jotha
- Einfach den Jahresverdienst angeben. Durch Grundfreibetrag von ca. 8.000 EUR und Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 EUR wird auf ca. 9.000 EUR gar keine Steur fällig.
- Alle anfallenden KV-Beiträge können angegeben werden, so dass der steuerfreie Verdienst noch höher sein kann.

zu 2) Gibts da dann ein extra Feld, wo ich das angeben kann? Weil es ja nicht so üblich ist dass man sich nicht arbeitslos meldet und das selber zahlt für ne gewisse Zeit?
Die Beträge vermindern dann mein zu versteuerndes Einkommen vermute ich?

--> 1) Auf das insgesamt zu versteuernde Einkommen zahle ich dann auch die Lohnsteuer, richtig? Was in Verbindung mit 2) bedeuten kann, dass ich sgar >50% der gezahlten Lohnsteuer erstattet bekomme? (Bsp 40k Jahresbrutto or so)

Wenn ich am 1.1.14 das Teil abgebe, wie lange dauert das in der Regel bis man die Erstattung bekommt?

Danke :)


Antwort
Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Dominik7

Original von jotha
- Einfach den Jahresverdienst angeben. Durch Grundfreibetrag von ca. 8.000 EUR und Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 EUR wird auf ca. 9.000 EUR gar keine Steur fällig.
- Alle anfallenden KV-Beiträge können angegeben werden, so dass der steuerfreie Verdienst noch höher sein kann.

zu 2) Gibts da dann ein extra Feld, wo ich das angeben kann? Weil es ja nicht so üblich ist dass man sich nicht arbeitslos meldet und das selber zahlt für ne gewisse Zeit?
Die Beträge vermindern dann mein zu versteuerndes Einkommen vermute ich?

--> 1) Auf das insgesamt zu versteuernde Einkommen zahle ich dann auch die Lohnsteuer, richtig? Was in Verbindung mit 2) bedeuten kann, dass ich sgar >50% der gezahlten Lohnsteuer erstattet bekomme? (Bsp 40k Jahresbrutto or so)

Wenn ich am 1.1.14 das Teil abgebe, wie lange dauert das in der Regel bis man die Erstattung bekommt?

Danke :)

Jenachdem ob du ein Bankkonto o.ä. hast und Zinsen bekommst, wird dir deine Bank noch ein Wisch ausstellen, damit du die Kapitalertragssteuer noch angeben und anrechnen kannst. Das kann aber durchaus 3-4 Monate dauern bis die das schicken. Wie lang die Bearbeitung der Steuererklärung geht hängt vom Finanzamt ab.


Antwort
Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Mal wieder eine Frage zur Steuererklärung:

Ich habe für einen Fond, der nur aus meinen Vermögenswirksamenleistungen gespeist wird, sowie für ein Gemeinschaftskonto mit meiner Freundin keine Freibeträge eingetragen, obwohl ich den Freibetrag an anderer Stelle nicht voll ausnutze.

Wie genau kann ich mir die abgezogenen Steuern für Zinsgewinne wiederholen?

Reicht es nur diese beiden Posten in der Steuerklärung anzugeben oder muss ich auch alle Zinsgewinne angeben, wo ich dank Freibetrag keine Steuern drauf bezahlt hab?

Gibt beim Gemeinschaftskonto jeder genau die Hälfte an oder kann auch einer alles angeben und der andere nichts?


Antwort
Zitat

Habe meine Steuererklärung für 2013 abgegeben und nun die Benachrichtigung bekommen, dass ich eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung für 2013 einreichen soll, da es zu Abweichungen/ unterschieden in den vorliegenden Daten gekommen ist.

Gibts da eine Standardursache bzw Bedeutung? Musste ich noch nie und hab eigentlich auch nichts groß anders gemacht als sonst die Jahre.


Antwort
Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

hast du dich vielleicht einfach vertippt?


Antwort
Zitat
Dschaaan
Beigetreten: 07.06.2010
PokerStrategist

Jemand ne Idee, wie ich noch mehr Werbungskosten bekommen kann?

:coolface:


Antwort
Zitat
superstar84
Beigetreten: 24.04.2006
Legacy Member

Original von jotha

Original von Lasize
muss ich bis ende mai noch eine steuererklärung machen, wenn ich die Steuern, die mir von meinen zinsen abgezogen wurden (dieses und letztes jahr) zurückhaben will?
oder bekommt man die automatisch wieder, wenn die feststellen, dass die erträge unter 8000 euro sind, was ja steuerfrei ist?
Wie bekommt man eine steuernummer (zur Angabe beim Freistellungsauftrag)?

Nach derzeitiger Rechtslage kann man so eine Steuererklärung bis zum Ende des vierten Jahres einreichen. Also für 2012 ist Fristende 31.12.2016. Aber warum so lange warten? Die Steuererklärung kann man erst nach Ende des Steuerjahres einreichen.

Weil du auf die Beträge 6% Zinsen bekommst/bezahlst. Wenn du dir also sicher bist, dass du bspw. aufgrund außergewöhnlich hoher Werbungskosten, privater Vorsorge etc. eine Steuererstattung bekommst, so ist es lohnenswert, die Erklärung so spät wie möglich abzugeben: Risikofreie 6 Prozent auf deine Steuerrückzahlung :)

Eventuell kann Egozocker da noch was zu schreiben, afaik beginnt der Zinslauf nicht direkt ab dem ersten Monat, sondern erst später. Insofern sind es real etwas weniger als 6%.


Antwort
Zitat
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