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Steuererklärung 2013

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Boerli
Beigetreten: 12.10.2010
PokerStrategist

Original von Dschaaan
Jemand ne Idee, wie ich noch mehr Werbungskosten bekommen kann?

:coolface:

Weiter von der Arbeitsstelle wegziehen :coolface:


Antwort
Zitat
Dschaaan
Beigetreten: 07.06.2010
PokerStrategist

Original von Boerli

Original von Dschaaan
Jemand ne Idee, wie ich noch mehr Werbungskosten bekommen kann?

:coolface:

Weiter von der Arbeitsstelle wegziehen :coolface:

Hab ich doch schon


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Original von superstar84

Original von jotha

Original von Lasize
muss ich bis ende mai noch eine steuererklärung machen, wenn ich die Steuern, die mir von meinen zinsen abgezogen wurden (dieses und letztes jahr) zurückhaben will?
oder bekommt man die automatisch wieder, wenn die feststellen, dass die erträge unter 8000 euro sind, was ja steuerfrei ist?
Wie bekommt man eine steuernummer (zur Angabe beim Freistellungsauftrag)?

Nach derzeitiger Rechtslage kann man so eine Steuererklärung bis zum Ende des vierten Jahres einreichen. Also für 2012 ist Fristende 31.12.2016. Aber warum so lange warten? Die Steuererklärung kann man erst nach Ende des Steuerjahres einreichen.

Weil du auf die Beträge 6% Zinsen bekommst/bezahlst. Wenn du dir also sicher bist, dass du bspw. aufgrund außergewöhnlich hoher Werbungskosten, privater Vorsorge etc. eine Steuererstattung bekommst, so ist es lohnenswert, die Erklärung so spät wie möglich abzugeben: Risikofreie 6 Prozent auf deine Steuerrückzahlung :)

Eventuell kann Egozocker da noch was zu schreiben, afaik beginnt der Zinslauf nicht direkt ab dem ersten Monat, sondern erst später. Insofern sind es real etwas weniger als 6%.

Es sind 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Erst danach gibt es Zinsen.


Antwort
Zitat
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

.


Antwort
Zitat
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Die 4 Jahre von da oben haben geringfügig mit der Einreichung der eigenen Erklärung zu tun. Das ist ne Frist die sich damit beschäftigt wie lange das FA dir ggf. noch Ärger für einen bestimmten Bescheid machen kann. Man soll schließlich auch mal Rechtssicherheit haben. Da gibts aber auch wieder Anlaufhemnisse etc. pp. Was sie jedenfalls auf keinen Fall sagt: Reiche deine Erklärung so spät wie möglich ein, denn dann bekommst du Zinsen falls du Geld zurückbekommst. Das hätte doch zur Folge, dass jeder erst dann seine Erklärung einreicht.

Die Steuererklärung ist grundsätzlich zum 31.5. des Folgejahres (sprich dieses Jahr für 2013) einzureichen. Davon gibt es noch verschiedene Abweichungen wenn man z.B. einen StB hat oder selber um Fristverlängerung bittet und diese gewährt bekommt. Wer später einreicht, der muss erst mal mit Nebenleistungen rechnen...


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Ja gut, wer verpflichtet ist, 'ne Steuererklärung einzureichen, der hat ohne Fristverlängerung bis zum 31.05. des Folgejahres Zeit, das is korrekt. Es ist allerdings längst nicht jeder dazu verpflichtet, z.B. Alleinstehende, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben.

Diejenigen können allerdings eine Steuererklärung einreichen (was sie in der Regel tun sollten) und haben dafür bis zum Ablauf des 4. Folgejahres Zeit. Trifft sie später ein und man sollte was zurückbekommen, hat man Pech gehabt und Geld verschenkt.


Antwort
Zitat
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Gib mal bitte ne Quelle dazu an, das kommt mir nämlich spanisch vor...


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

§46 EStG Abs. 2 besagt

"(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,"

meint also, dass man als Arbeitnehmer ohne sonstigen Einkünfte grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben muss. Das gilt aber nicht wenn

- monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld)
- mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor hatten
- Freibeträge in Anspruch genommen werden
- Ehegatten nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen; in diesem Fall müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben
- spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen; in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
- Sonderzahlungen vorliegen, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wird und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat
- die Ehe geschieden wird oder ein Partner verstirbt und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet
- auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt
- der Wohnsitz im Ausland ist und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt wurde

http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/


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Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

282€ obv. Minimum


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

Wie gebe ich Aufwenden für Dienstreisen in der Steuererklärung an?

Es handelte sich fast immer um 1-2 Tage zur Teilnahme an Meetings etc.

Habe alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen und natürlich keine Belege aufgehoben ;(

Also bleibt mir eh nichts übrig, als das frei zu lassen oder?

Habe ich Geld verschenkt?

Muss ich Anlage ST auch ausfüllen? ?(


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von R0r5chach
Wie gebe ich Aufwenden für Dienstreisen in der Steuererklärung an?

Es handelte sich fast immer um 1-2 Tage zur Teilnahme an Meetings etc.

Habe alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen und natürlich keine Belege aufgehoben ;(

Also bleibt mir eh nichts übrig, als das frei zu lassen oder?

Habe ich Geld verschenkt?

Muss ich Anlage ST auch ausfüllen? ?(

Anlage ST ist doch beschränkt auf Sonderfälle oder nicht?

Ansonsten:

Wenn dein AG dir alles bezahlt hat, was genau hast du dann für zusätzliche Aufwendungen?

Im Falle des Falles als Werbungskosten:)


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

Ja, ST trifft nicht auf mich zu, allerdings steht oben drüber, dass sie zusammen mit der Steuererklärung abgegeben werden muss. Deshalb war ich verwirrt.

Und zum anderen Punkt, das mit den Dienstreisen habe ich nie so wirklich verstanden.
Unter Umständen sind das doch geldwerte Vorteile oder?

€: Also nicht die Dienstreise, aber dass die Ausgaben komplett erstattet werden.
€€: Oder war das im Falle einer Zahlung einer Pauschalen ...


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Nee, Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen, die dir dein AG bezahlt und die andere AN idR nicht erhalten, z.B. ein Dienstwagen, den du auch für Privatfahrten nutzen kannst.


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

Aber irgendwas ist da doch mit Steuern, wenn ich mich recht erinnere, habe ich einmal eine Pauschale für Telefon/Internetnutzung bekommen und da wurden irgendwie Steuern verrechnet.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von R0r5chach
Aber irgendwas ist da doch mit Steuern, wenn ich mich recht erinnere, habe ich einmal eine Pauschale für Telefon/Internetnutzung bekommen und da wurden irgendwie Steuern verrechnet.

Das ist auch was anderes...

Für Dienstreisen kann man absetzen(innerhalb von Dtl.):
Fahrtkosten
Unterkunftskosten
Verpflegungskosten(Pauschale 24 Euro/Tag, ggf. Abzüge, wenn man nicht 24 Stunden weg war)

Wenn dein AG dir mehr bezahlt, musst du die Differenz versteuern, erstattet er weniger, kannst du die Differenz als Werbungskosten geltend machen.

Sonstige Erstattungen(real/pauschal) müsste man im Einzelfall betrachten.


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

und wenn ich die Restaurantrechnungen direkt ersetzt bekomme und somit über der Pauschale lande?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von R0r5chach
und wenn ich die Restaurantrechnungen direkt ersetzt bekomme und somit über der Pauschale lande?

Restaurantrechnungen im Sinne von Geschäftsessen?


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

Nein, ich fahre für einen Geschäftstermin irgendwo hin und esse (alleine) zu Abend, wobei die Restauranrechnung dann die Pauschale übersteigt.

Mein Arbeitgeber zahlt aber nicht die Pauschale aus, sondern erstattet mir die Kosten direkt.


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

In Bar oder über die Gehaltsabrechnung? Und wie oft passiert sowas? Reden wir von 5, 6 Terminen im Jahr oder jede Woche 3 mal?


Antwort
Zitat
R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

10-15 Termine im Jahr

Gezahlt als getrennte Überweisung

Hab eh keine Belege mehr und die Gesamtsumme beläuft sich vielleicht auf 100 Euro im Jahr, aber es interessiert mich, € für das nächste Mal.

€€ Naja vielleicht ein paar mehr €, war auch eine Woche in Dänemark und da ist essen gehen auch nicht ganz so billig.


Antwort
Zitat
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