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außerorts mit 42kmh zu schnell geblitzt

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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Jo Topic sagt schon alles. Wurde außerorts mit 42kmh zu schnell nach Abzug der Tolleranzgrenze geblitzt. Das heißt ich muss den Führerschein abgeben. Kann ich da was machen, weil es so knapp an der Grenze zu 40kmh ist, bzw. lohnen sich Rechtsmittel realistischerweise. Das Bild ist auf jedenfall recht unscharf, aber man kann mich schon drauf erkennen.


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92 Antworten

Lohnt sich eigentlich nur wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, da man die kosten zum widerlegen je nachdem welches Verfahren bei der Messung verwendet wurde schlecht abschätzen kann.
Wärst du gelasert worden wäre durch den menschlichen Faktor die Erfolgsquote logischer weise höher, da das Gericht aber immer erstmal davon ausgeht das die Messung korrekt ist musst du/dein Anwalt den Gegenbeweis bringen und die Kosten sind wie gesagt schwer abzuschätzen.
Wenn du selbst schon zugibst das du zu erkennen bist trotz schlechter quali kannste es eh vergessen.Sie machen ja selbst wenn du zur Seite geschaut hast während das Foto gemacht wurde mittlerweile schon Profilabgleiche.

Würde den Monat einfach laufen.


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meistermieses Themenstarter
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Danke für die Antwort. Hab nochmal nachgeschaut, ist Laser + Bild. Aber Chancen sind trotzdem schwer einzuschätzen oder?


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Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008
Oldschool Grinder

Ich lass immer die Anwältin Akteneinsicht in die Protokolle nehmen und dann wägen wir ab. Das kostet ansich nur ca. 50-80 Euro.
Leute angeben, die dir nicht sehr ähnlich sind, sein lassen, die machen fast immer ein Abgleich - ist ne Straftat früher ein klax- heute rumpelts im Karton.
Viel Erfolg.


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Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008
Oldschool Grinder

Original von Spielstephan
Ich lass immer die Anwältin Akteneinsicht in die Protokolle nehmen und dann wägen wir ab.

:heart: :heart: :heart:
Wie oft wirst du denn bitte geblitzt?

Wie schon erwähnt würd ichs auch bleiben lassen und lieber den Monat aufs Auto verzichten


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Auto auf dich zugelassen?


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Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008
Oldschool Grinder

sorry-meine natürlich nur die Dinger mit Punkten
Wenn man nachweisen kann auf das Auto angewiesen zu sein, geht auch Strafe verdoppeln und nicht laufen müssen.


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meistermieses Themenstarter
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Original von sarc
Auto auf dich zugelassen?

Ne Auto ist auf meinen Vater zugelassen mit Mainzer Kennzeichen. Ich wohne in Göttingen.
Kann halt nicht nachweisen, dass ich auf das Auto angewiesen bin, aber würde trotzdem halt das Auto am liebsten nicht abgeben, weil es halt ein gutes Transprtmittel ist.


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3rdTwin
Beigetreten: 25.04.2006
Poker Player

Dein Vatter kann sagen, dass ers nicht war und auch nicht weiß, wers war. Wenn es Familienangehörige sind, muss er auch keine Angaben machen.

Damit könnte man durchkommen. Allerdings kanns auch sein, dass ihr ab dann für ne gewisse Zeit oder so Fahrtenbuch führen müsst.


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Was ist die Grundlage, dass du rechtlich dagegen vorgehen willst?

Das sind ja 50 km/h auf dem Tacho zu viel..Ist das auf der AB oder Landstr. passiert? Ich denke mal du weißt selber, dass man bei so einer Überschreitung auch die Konsequenzen tragen muss. Dazu sagst du, dass du nicht auf das Auto angewiesen bist, also musst du als Strafe mal deinen Lappen einen Monat abgeben. Lege dir das in deine Urlaubszeit oder so.


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Original von 3rdTwin
Dein Vatter kann sagen, dass ers nicht war und auch nicht weiß, wers war. Wenn es Familienangehörige sind, muss er auch keine Angaben machen.

Würde ich ebenfalls nie ohne Rat vom Rechtsanwalt machen wenn du schon auf dem Foto zu erkennen bist.Soo dumm sind die nämlich auch nicht.Edit: Ums näher zu beschreiben: sie machen, je nach schwere des vergehens, meines wissens auch fotoabgleiche.

Würde dir im Grunde den selben Rat wie mein Vorposter geben.Spar die den Kosten und Zeitaufwand wegen dem einen Monat und leg es dir auf ne Zeit wo du das auto fast gar nichts brauchst.


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Zitat
3rdTwin
Beigetreten: 25.04.2006
Poker Player

Ja es kann sein, dass die Polente dann bei seinem Vatter in Mainz klingelt. Dann stellt die fest, dass der Fahrer auf dem Bild nicht der Vatter ist und das wars. Die fahren bestimmt nicht nach Göttingen oder klappern seine ganze Sippe ab. Blöd wäre nur, wenn op gerade bei seinen Eltern ist und der Polizei die Tür aufmacht ;)

Aber ist schon richtig, man könnte auch einfach einsehen, dass man nen dummen Fehler gemacht hat und die Strafe akzeptieren, 4 Wochen gehen schnell rum, erst recht wenn mans mit nem Urlaub verbindet.


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Original von 3rdTwin
Ja es kann sein, dass die Polente dann bei seinem Vatter in Mainz klingelt. Dann stellt die fest, dass der Fahrer auf dem Bild nicht der Vatter ist und das wars. Die fahren bestimmt nicht nach Göttingen oder klappern seine ganze Sippe ab. Blöd wäre nur, wenn op gerade bei seinen Eltern ist und der Polizei die Tür aufmacht ;)

Die Bußgeldstelle holt sich die Daten einfach vom Einwohnermeldeamt o.ä. und gleicht das Foto ab.Dies wird nach meinem Wissen aber wie gesagt nur gemacht wenn es sich für die lohnt und geht im näheren Familiären Umfeld auch denke recht fix..Da klingelt keiner irgendwo.

Wenn dein vater wirklich sagt er wars nicht und schickt den bescheid zurück dann bekommt er so einen bogen den er ausfüllen muss.Das er keine familienmitglieder belasten muss stimmt.Sollte er also auf dem Bogen ebenfalls angeben das er nicht weiß wer gefahren ist werden die dann anhand der höhe der tat entscheiden ob sich der aufwand lohnt.
Hier kann ich dir leider kaum angaben machen, dass einzige was ich weiß ist das bei nennenswerten vergehen in der probezeit der aufwand wohl immer lohnt.


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Original von d0NtT1lTm3

Original von 3rdTwin
Dein Vatter kann sagen, dass ers nicht war und auch nicht weiß, wers war. Wenn es Familienangehörige sind, muss er auch keine Angaben machen.

Würde ich ebenfalls nie ohne Rat vom Rechtsanwalt machen wenn du schon auf dem Foto zu erkennen bist.Soo dumm sind die nämlich auch nicht.Edit: Ums näher zu beschreiben: sie machen, je nach schwere des vergehens, meines wissens auch fotoabgleiche.

Würde dir im Grunde den selben Rat wie mein Vorposter geben.Spar die den Kosten und Zeitaufwand wegen dem einen Monat und leg es dir auf ne Zeit wo du das auto fast gar nichts brauchst.

Wo siehst du da Probleme? Sein Vater ist nicht gefahren, das wird man an den BIldenr auch erkennen, geh ich mal von aus. Er muss keine Angaben machen, das ist sein gutes Recht. Keinerlei Nachteil, außer das mögliche Fahrtenbuch, bei nem einmaligen Verstoß ist das aber sehr unwahrscheinlich. Zusätzliche Kosten gibts da keine, bissl Stress halt ggf., wenn die die Polizei dann bei Vater meldet.

Ob sie ihn über das Foto beim Einwohnermeldeamt finden ist halt die Frage. Je nachdem, wie alt das ist, kann das nicht so einfach sein. Wenn sie dem nachgehen wollen ist natürlich der Sohn die erste Wahl. Aber nachdem man nicht wirklich Nachteile hat würd ichs einfach probieren.


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Ich bin immer noch der Meinung, dass OP die Strafe akzeptieren sollte. Aber eine andere Line ist auch, das weiß ich von einem Kollegen der 17 Punkte oder sowas hat, dass ihm sein Anwalt dazu geraten hat, einfach nicht die Tür aufzumachen, wenn die Polizei klingelt. Das muss er nämlich nicht. Die kommen 2-3 mal..denen ist das doch völlig wurst. Nach einer gewissen Zeit verjähren die Sachen auch.


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Original von sarc

Wo siehst du da Probleme? Sein Vater ist nicht gefahren, das wird man an den BIldenr auch erkennen, geh ich mal von aus. Er muss keine Angaben machen, das ist sein gutes Recht. Keinerlei Nachteil, außer das mögliche Fahrtenbuch, bei nem einmaligen Verstoß ist das aber sehr unwahrscheinlich. Zusätzliche Kosten gibts da keine, bissl Stress halt ggf., wenn die die Polizei dann bei Vater meldet.

Auch wieder war.Wenns nur ein Bußgeld wäre wäre es sicher auch meine erste Line, bei Fahrverboten werden sie sich aber denke etwas mehr Mühe geben und dann würd ich mir den Stress einfach sparen, vorallem wenn ich nicht drauf angewiesen bin.Aber es spricht natürlich nicht wirklich was dagegen.

Ob es der erste Verstoß ist spielt aber beim Fahrtenbuch keine Rolle, auch hier zählt die höhe des Verstoßes.Und ich bezweifle ehrlich gesagt das eine Strafe in Höhe eines Fahrverbotes einfach so ohne Konsequenz bleibt nur weil der Fahrer nicht der Halter ist.Mal abgesehen davon ist es bei einem Fahrverbot schon ziemlich wahrscheinlich das sich die Behörde im näheren familiären Umfeld umhört.Soll heißen, z.b jedem verwandten männlichen Person ersten Grades einen Anhörungsbogen zu schicken ist kein großer Aufwand und spätestens dann sollte er es zugeben.Das Foto muss auch nur für einen Verdacht reichen, ein Abgleich kann auch bei einem Termin bei der Bußgeldstelle durchgeführt werden.

Original von annobln
Ich bin immer noch der Meinung, dass OP die Strafe akzeptieren sollte. Aber eine andere Line ist auch, das weiß ich von einem Kollegen der 17 Punkte oder sowas hat, dass ihm sein Anwalt dazu geraten hat, einfach nicht die Tür aufzumachen, wenn die Polizei klingelt. Das muss er nämlich nicht. Die kommen 2-3 mal..denen ist das doch völlig wurst. Nach einer gewissen Zeit verjähren die Sachen auch.

Haut aber in op`s fall schon nicht hin, weil es bei deinem Beispiel um einen endgültigen Führerscheinentzug geht und nicht um ein Fahrverbot.Das rechtskräftige Fahrverbot wird automatisch nach Ablauf der Frist wirksam, egal ob du deinen Lappen abgegeben hast oder nicht.Im Gegenteil wenn du ihn nicht abgibst kannste sogar länger laufen denn die Fahrverbotszeit fängt erst an abzulaufen wenn du den Lappen bei der Behörde zur Verwahrung abgegeben hast.


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Termine bei der Polizei muss man nicht wahrnehmen. WIssen nur die meisten nicht.


Antwort
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Original von annobln
Termine bei der Polizei muss man nicht wahrnehmen. WIssen nur die meisten nicht.

Dies bezieht sich aber nur auf das Recht die Aussage zu verweigern, dann musst du obv nicht hingehen.Ein abgleich ist aber keine Aussage.Zu letzterem werden sie dich bei Verweigerung durch eine Anordnung einfach zwingen.


Antwort
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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von d0NtT1lTm3

Original von annobln
Termine bei der Polizei muss man nicht wahrnehmen. WIssen nur die meisten nicht.

Dies bezieht sich aber nur auf das Recht die Aussage zu verweigern, dann musst du obv nicht hingehen.Ein abgleich ist aber keine Aussage.Zu letzterem werden sie dich bei Verweigerung durch eine Anordnung einfach zwingen.

nach welcher Vorschrift soll dies drch die Polizei möglich sein?


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Original von d0NtT1lTm3

Original von annobln
Termine bei der Polizei muss man nicht wahrnehmen. WIssen nur die meisten nicht.

Dies bezieht sich aber nur auf das Recht die Aussage zu verweigern, dann musst du obv nicht hingehen.Ein abgleich ist aber keine Aussage.Zu letzterem werden sie dich bei Verweigerung durch eine Anordnung einfach zwingen.

Das ist egal was es ist. Man muss nicht zur Polizei.

http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortmassnahmen/vorladung-und-anhoerung/vorladung-durch-die-polizei/

http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/05/25/muss-man-einer-vorladung-durch-die-polizei-folge-leisten/#.U10-w1cwBqY


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