Original von Siedepunkt
Original von meistermieses
Beruhigt euch alle Mal. Übrigens ist das mein Auto und ich fahre 100% damit. Ist nur auf meinen Vater angemeldet wegen der Versicherung. Das heißt notfalls müsste ich Fahrtenbuch führen oder?
dein Vater steht für die Erfüllung der Auflagen nach §31a StVZO gerade. Wie bereits hier mehrfach erwähnt, wird die Behörde ein Abgleich mit Lichtbildern (Perso) von den Kindern deines Vaters durchführen. Wenn du das einzige Kind bist und das Foto deutlich genug ist, bekommst du die Mitteilung von der Behörde.
Mein Auto ist auch papi zugelassen wegen versicherung billiger usw.
Bin einmal massivst zu schnell auf der AB unterwegs gewesen weil ich ins krankenhaus gefahren bin, ja notfall, war danach beim anwalt ob was gegen die 3 monate zu machen sind--> no chance auch nicht wenn es ein medizinischer notfall war. Aussage Anwalt," wenn du vor em richter stehst und sagst dass dir eine körperseite ausgefallen ist und dann mit vmax über die autobahn bretterst, dann kannst froh sein wenn er dich ohne mpu wieder auf die straße lässt."
beim 2ten mal haben sie mich mit 21, JA 21km/h zu viel geblitzt auf der landstraße, post ging wieder an papi, er hat die aussage verweigert bzw einfach nur angegeben Zitat " ich bin nicht gefahren" auch nicht angegeben wer gefahren ist oder es hätte sein können und ich hab keine woche später post bekommen über 98,50€.....
meine persönliche meinung:
Fährt man zu schnell und wird erwischt zahlt man den spaß halt, geht allerdings vorher zum anwalt und lässt sich beraten, mein voll rechtsschutz kost 23,xx im monat und sollte standart sein.