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Glücksspielstaatsvertrag 2021

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my5tyle
Beigetreten: 11.11.2008
PokerStrategist

Original von algorithm
Wird 5,3% Steuer automatisch in Poker-Software abgegeben, und der Spieler muß sich nicht um die rechtzeitige Abgabe kümmern ? Oder, muß Spieler eine Steuererklärung schreiben und außerhalb von Poker-Software selbst das Geld an Finanzamt überweisen ?

Ersteres. Ist auch hier überall ohne viel Aufwand nachzulesen.


Antwort
Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Original von BIGEASYHH
Afaik handelt es sich um eine Steuer die vom Betreiber gezahlt werden muss, somit wird sie auch direkt einbehalten. Sollte demnach bei allen lizensierten Anbietern so sein. Bitte korrigieren, wenn falsch...

ich würde sagen: jein.

es gibt nämlich zur Zeit keine lizensierten Anbieter in D. Die Anbieter, die später eine Lizenz bekommen wollen, halten sich aber an die Bedingungen und führen auch die Steuern ab. Die Steuerpflicht gilt ja auch bei "illegalen" Geschäften.


Antwort
Zitat
BIGEASYHH
Beigetreten: 18.04.2006
PokerStrategist

Original von wahnfried

Original von BIGEASYHH
Afaik handelt es sich um eine Steuer die vom Betreiber gezahlt werden muss, somit wird sie auch direkt einbehalten. Sollte demnach bei allen lizensierten Anbietern so sein. Bitte korrigieren, wenn falsch...

ich würde sagen: jein.

es gibt nämlich zur Zeit keine lizensierten Anbieter in D. Die Anbieter, die später eine Lizenz bekommen wollen, halten sich aber an die Bedingungen und führen auch die Steuern ab. Die Steuerpflicht gilt ja auch bei "illegalen" Geschäften.

Ok, da hast Du Recht, trotzdem hat im Grundsatz nicht der Spieler dafür zu sorgen, dass die Steuer abgeführt wird, solange er auf "legalen" Seiten spielt, ich denke, darauf zielte die Frage ab.


Antwort
Zitat
DamnG00d
Beigetreten: 02.05.2011
Legacy Member

Gibt es eigentlich irgendeinen Hoffnungsschimmer, dass der 4 table cap nochmal aufgehoben wird ?


Antwort
Zitat
Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

Soll doch verschärft werden. Plattformübergreifend nur vier Tische...


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Zitat
Franes23
Beigetreten: 02.07.2006
PokerStrategist

Ab morgen möchte man Zahlungsoptionen für illegale OCs unterbinden, bzw. sogar als letztes Mittel IP-Sperren implementieren. Mal gespannt, wie sich das jetzt in der Praxis umsetzen lässt. Bei der White-List findet man unter dem Reiter Online-Poker bisher ja noch keinen Eintrag.

Sueddeutsche


Antwort
Zitat
DerScavenger
Beigetreten: 24.11.2015
PokerStrategist

Hey, kann mir jemand sagen wie viel höher das Rake auf Pokerstars für deutsche Spieler ist? Habe heute gehört, dass man jedes Mal 5% zahlt, wenn man sich an den Tisch setzt und mindestens eine Hand gespielt hat. Meines Wissens nach habe ich das bei GG Poker gelesen und dachte, dass es bei Pokerstars anders ist. Habe mich ein bisschen eingelesen und so wie ich es verstanden habe zahlt Pokerstars diese 5% und man als Spieler aus Deutschland zahlt 25% mehr Rake als vorher. Stimmt das? Oder was ist richtig? Ich würde mich über Antworten freuen.

Mit freundlichem Gruß

DerScavenger


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006
BlackMember

Hier in dem Thread findest du im ersten Beitrag unter dem Abschnitt "PokerStars" alle Infos:
https://www.pokerstrategy.com/de/forum/thread.php?threadid=1823271&page=1

Direkt zur Rakeübersicht von PokerStars kommst du hier:
https://www.pokerstars.de/poker/room/rake/


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Ist schon witzig, dass bisher kein Online Poker Anbieter eine gültige Lizenz erhalten hat. Entweder hat kein Anbieter bisher eine Lizenz beantragt weil die Regulierung schlicht zu unattraktiv ist oder es wurden keine erteilt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/2_bauordnungkommunales/208/Download/White_List.pdf


Antwort
Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Doch, wird er.

https://www.zeit.de/news/2022-05/02/20-millionen-euro-steuereinnahmen-durch-online-gluecksspiel#:~:text=Seit%20Inkrafttreten%20des%20neuen%20Gl%C3%BCcksspielstaatsvertrags,aus%20Gl%C3%BCcksspielen%20im%20Internet%20erzielt.

"Bis zum Jahresende 2021 flossen demnach insgesamt 188,1 Millionen Euro aus der virtuellen Automatensteuer und 13,6 Millionen Euro aus der Online-Pokersteuer an das Finanzamt in Frankfurt. Die Behörde ist bundesweit für alle im Ausland ansässigen Veranstalter zuständig."
Voraussetzung für eine spätere Lizenz wird mit Sicherheit auch die steuerliche Zuverlässigkeit sein. Und dann sieht es halt schlecht aus, wenn man vorher zwar Umsätze in D gemacht hat, aber keine Steuern abgeführt hat. Im übrigen achten z.B. Börsennotierte Unternehmen auch auf entsprechende "Tax Compliance".


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006
BlackMember

Jede Pokerseite die sich an die Vorgaben hält, ihren Rake angepasst hat, max 4 Tische zu lässt und so einen Panikbutton anbietet, hat sich obv auch um so eine Lizenz beworben. Alles andere wäre ja Unsinn.


Antwort
Zitat
Hausierer
Beigetreten: 10.05.2005
PokerStrategist

Und wenn die Seite die Lizenz nicht bekommt bekommen die Spieler dann die Kohlen wieder? :|


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006
BlackMember

Wieso sollten sie? Wie wahnfried schon verlinkt hat werden die Steuern doch schon abgeführt. Die sind doch jetzt im Lizenzverfahren drin und halten sich damit an deutsches Recht. Ob die am Ende so eine Lizenz bekommen ist erst mal egal. Den Pokerseiten geht es darum rechtlich nicht angreifbar zu sein und das sind sie nicht. Selbst wenn das Lizenzverfahren nie abgeschlossen wird. So lange die Steuern rechtens sind wird da auch nichts zurück an die Pokerseiten wandern.


Antwort
Zitat
Hausierer
Beigetreten: 10.05.2005
PokerStrategist

Obv
Könnte ich das dann theoretisch in meiner nächste Steuererklärung "gegenrechnen" lassen?


Antwort
Zitat
Hausierer
Beigetreten: 10.05.2005
PokerStrategist

Um es Mal freundlicher auszudrücken.....

surprise surprise :coolface:


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Wenn du Verluste erzielst, dann könntest du die vielleicht gegen spätere Gewinne verrechnen. Dazu musst du sie natürlich anmelden und belegen. Nach Ansicht der Finanzämter ist Poker ja kein Glücksspiel, deswegen werden Spielgewinne besteuert. Deshalb müssten Verluste einen Verlustvortrag in der gleichen Einkommenskategorie erzeugen. Also so ähnlich wie bei Investments in Wertpapieren und den Spekulationsverlusten.

Es sieht zwar etwas merkwürdig aus, dass Poker in Deutschland besteuert wird, weil es nach dem Lotteriegesetz ein Glücksspiel sei, und ausserdem die Spieler weil es kein Glücksspiel sei. Die Finanzämter sehen darin keine Probleme. Es sieht ein bischen nach Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus, aber da verschiedene Leute aus gegensätzlichen Gründen besteuert werden, ist diese Form von Willkür vielleicht sogar zulässig? Gerichtsprozesse sind jedenfalls sauteuer und die Veranstalter trauen sich nicht, dagegen zu klagen, sonst müssen sie befürchten, keine Konzession zu bekommen.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Original von cjheigl
Wenn du Verluste erzielst, dann könntest du die vielleicht gegen spätere Gewinne verrechnen. Dazu musst du sie natürlich anmelden und belegen. Nach Ansicht der Finanzämter ist Poker ja kein Glücksspiel, deswegen werden Spielgewinne besteuert. Deshalb müssten Verluste einen Verlustvortrag in der gleichen Einkommenskategorie erzeugen. Also so ähnlich wie bei Investments in Wertpapieren und den Spekulationsverlusten.

Will nur kurz anmerken, dass das nicht ganz so sein könnte. Verluste wird man wohl nur geltend machen können, wenn man auch Profi-Spieler ist. Würde daher ganz stark davon ausgehen, dass man erst steuerpflichtiger Winner im Sinne des FA sein muss, bevor man überhaupt seine eigenen Verluste berücksichtigen lassen kann. In der Praxis wird den Verlierern wohl so lange unterstellt Hobbyspieler zu sein, bis sie wirklich steuerpflichtig werden. Bin kein Experte, aber darauf könnte es in der Praxis hinauslaufen.


Antwort
Zitat
Tirandur
Beigetreten: 20.05.2007
PokerStrategist

Original von Jakomo

Original von cjheigl
Wenn du Verluste erzielst, dann könntest du die vielleicht gegen spätere Gewinne verrechnen. Dazu musst du sie natürlich anmelden und belegen. Nach Ansicht der Finanzämter ist Poker ja kein Glücksspiel, deswegen werden Spielgewinne besteuert. Deshalb müssten Verluste einen Verlustvortrag in der gleichen Einkommenskategorie erzeugen. Also so ähnlich wie bei Investments in Wertpapieren und den Spekulationsverlusten.

Will nur kurz anmerken, dass das nicht ganz so sein könnte. Verluste wird man wohl nur geltend machen können, wenn man auch Profi-Spieler ist. Würde daher ganz stark davon ausgehen, dass man erst steuerpflichtiger Winner im Sinne des FA sein muss, bevor man überhaupt seine eigenen Verluste berücksichtigen lassen kann. In der Praxis wird den Verlierern wohl so lange unterstellt Hobbyspieler zu sein, bis sie wirklich steuerpflichtig werden. Bin kein Experte, aber darauf könnte es in der Praxis hinauslaufen.

Natürlich kannst du Verluste anmelden, der/die Bescheid(e) bleiben aber so lange unterm Vorbehalt der Nachprüfung bis du nachweisen kannst, auch eine Gewinnerzielunsabsicht zu haben und eben nicht nur jahrelang Verluste anhäufst. Sofern du lange nur Verluste erzielst wird dir irgendwann Liebhaberei unterstellt und damit die alten Bescheide wieder um die Verluste korrigiert.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Ich hätte vermutet, dass, wenn man die Überzeugungen der Finanzämter/Gerichte zugrunde legt, ein Verlustvortrag nicht möglich sein könnte, wenn es dabei um Verluste aus Glücksspiel geht. Und da Poker ja scheinbar so lange ein Glückspiel ist, bis man eben mit Gewinnerzielungsabsicht auch gewinnt, könnte man ja annehmen, dass es sich um Liebhaberei handelt, bis man eben die Kriterien des FA erfüllt, die Poker vom Glückspiel zum Geschicklichkeitsspiel werden lassen.

Außerdem stellt sich natürlich die Frage, was in der Praxis passiert, wenn ich beim FA Verluste aus Poker anmelde und vorher nie Gewinne angegeben habe. Denke selbst den Leuten beim FA ist klar, dass man nicht zu Hause sitzt und sich denkt "Ich werde Pokerspieler".


Antwort
Zitat
CaptainRofl
Beigetreten: 31.08.2009
Elite Grinder

Wie wirkt sich eurer Meinung nach der Glücksspielstaatsvertrag auf die Strafbarkeit von der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (Steuerhinterziehung ist damit nicht gemeint) bzw. auf den Vollzug der Behörden aus?

Im § 285 StGB „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“ steht: „Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

Vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag gab es den § 285 StGB natürlich auch schon. Damals war es glaube ich (Vorsicht Halbwissen!) nur so, dass Onlinepoker (bei allen Anbietern) eher nicht als Glücksspiel galt. Nach dem vorausgehenden Staatsvertrag von 2008 war "das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten" und ein Glücksspiel lag demnach nur vor "wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.", also m. M. n. nicht für Poker.

Unabhängig davon wie es vorher war, regelt der neue GlüStV nun Onlinepoker. Lizenz = legales Glücksspiel, ansonsten nicht. Jedenfalls schreibt das auch die Glücksspielbehörde auf ihrer Homepage: "Das Spielen von Glücksspielangeboten im Internet, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, ist illegal. Wer vorsätzlich an diesen Glücksspielen teilnimmt, macht sich strafbar. Deshalb ist es wichtig, sich über die legalen Angebote zu informieren. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ermittelt illegale Glücksspielangebote und teilt ihre Erkenntnisse den zuständigen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden mit. Diese nehmen dann eigene Ermittlungen auf. In diesem Rahmen ist nicht auszuschließen, dass auch einzelne Spieler in den Fokus geraten.

Wie sollen die das rausfinden? Z. B. wenn jemand seine Pokergewinne von unlizenzierten Seiten bei der Steuererklärung angibt, besteht m. M. n. neuerdings die Gefahr, dass das Finanzamt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel der Staatsanwaltschaft meldet. Oder man wird verpetzt oder whatever.

Der § 285 StGB scheint in der Vergangenheit bei anderem Glücksspiel, z. B. bei Blackjack, recht selten zu einer Verurteilung geführt zu haben (zumindest finde ich wenig dazu). Einen Fall habe ich gefunden. Das könnte von nun an theoretisch leicht auf Pokerspieler übertragbar sein. Vielleicht interessiert es die Strafverfolgungsbehörden (oder auch Finanzämter, die davon bei der Steuerprüfung erfahren) aber auch einfach weiterhin null. Ähnlich wie im Drogenstrafrecht: Die Dealer werden verfolgt, die Konsumenten kommen bei kleinen Besitzmengen i. d. R. straffrei davon.

Was denkt ihr dazu?
Wie hoch ist die Gefahr für Pokerspieler auf unlizenzierten Seiten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag?
Wovon hängt das Strafmaß dann ab / Ist eine Freiheitsstraße realistisch?

PS
In diesem Artikel wird ganz gut beschrieben, warum der § 285 StGB eigentlich total ungerechtfertigt und wahrscheinlich nur aus fiskalischem Interesse existiert.

PPS
Das Thema hab ich vor ein paar Wochen in ähnlicher Form auch schon im RYE Discord unter German Gambling Law eröffnet, aber ich wollte das hier auch nochmal diskutieren.


Antwort
Zitat
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