Wie wirkt sich eurer Meinung nach der Glücksspielstaatsvertrag auf die Strafbarkeit von der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (Steuerhinterziehung ist damit nicht gemeint) bzw. auf den Vollzug der Behörden aus?
Im § 285 StGB „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“ steht: „Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."
Vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag gab es den § 285 StGB natürlich auch schon. Damals war es glaube ich (Vorsicht Halbwissen!) nur so, dass Onlinepoker (bei allen Anbietern) eher nicht als Glücksspiel galt. Nach dem vorausgehenden Staatsvertrag von 2008 war "das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten" und ein Glücksspiel lag demnach nur vor "wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.", also m. M. n. nicht für Poker.
Unabhängig davon wie es vorher war, regelt der neue GlüStV nun Onlinepoker. Lizenz = legales Glücksspiel, ansonsten nicht. Jedenfalls schreibt das auch die Glücksspielbehörde auf ihrer Homepage: "Das Spielen von Glücksspielangeboten im Internet, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, ist illegal. Wer vorsätzlich an diesen Glücksspielen teilnimmt, macht sich strafbar. Deshalb ist es wichtig, sich über die legalen Angebote zu informieren. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ermittelt illegale Glücksspielangebote und teilt ihre Erkenntnisse den zuständigen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden mit. Diese nehmen dann eigene Ermittlungen auf. In diesem Rahmen ist nicht auszuschließen, dass auch einzelne Spieler in den Fokus geraten.“
Wie sollen die das rausfinden? Z. B. wenn jemand seine Pokergewinne von unlizenzierten Seiten bei der Steuererklärung angibt, besteht m. M. n. neuerdings die Gefahr, dass das Finanzamt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel der Staatsanwaltschaft meldet. Oder man wird verpetzt oder whatever.
Der § 285 StGB scheint in der Vergangenheit bei anderem Glücksspiel, z. B. bei Blackjack, recht selten zu einer Verurteilung geführt zu haben (zumindest finde ich wenig dazu). Einen Fall habe ich gefunden. Das könnte von nun an theoretisch leicht auf Pokerspieler übertragbar sein. Vielleicht interessiert es die Strafverfolgungsbehörden (oder auch Finanzämter, die davon bei der Steuerprüfung erfahren) aber auch einfach weiterhin null. Ähnlich wie im Drogenstrafrecht: Die Dealer werden verfolgt, die Konsumenten kommen bei kleinen Besitzmengen i. d. R. straffrei davon.
Was denkt ihr dazu?
Wie hoch ist die Gefahr für Pokerspieler auf unlizenzierten Seiten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag?
Wovon hängt das Strafmaß dann ab / Ist eine Freiheitsstraße realistisch?
PS
In diesem Artikel wird ganz gut beschrieben, warum der § 285 StGB eigentlich total ungerechtfertigt und wahrscheinlich nur aus fiskalischem Interesse existiert.
PPS
Das Thema hab ich vor ein paar Wochen in ähnlicher Form auch schon im RYE Discord unter German Gambling Law eröffnet, aber ich wollte das hier auch nochmal diskutieren.