Original von krendipont
An und für sich ist das nicht verkehrt, aber die Umsetzung....
Die Frage die sich mir im Zuge dessen schon öfter gestellt hat ist, wenn sie das dermaßen verhunzen, wie ist das in anderen Bereichen, in denen es starke Lobbies gibt, die sich für Entscheidungen XY einsetzen und in denen sich die zuständigen PolitikerInnen kaum auskennen.
Das verdeutlicht ja, das in Themengebieten an denen das öffentliche Interesse überschaubar ist und die Expertise der Gesetzgebung gering, teilweise völlig abstruse Politik gemacht wird.
Dabei sollte man meinen, dass bei hunderten von Gremien, Kommissionen und Unterausschüssen eine gewisse Fachkenntnis irgendwo mit am Tisch sitzen sollte...
Lass mich dir da aus dem Verkehrsrecht ein paar Dinge erzählen...
So hat der Staat seit gefühlt 934597353 Jahren noch keine Zahl ins Spiel gebracht, um die Schrittgeschwindigkeit näher zu definieren.
Das überlässt man dann den Gerichten, die sich an einem BGH-Urteil orientieren müssen, welches lediglich besagt, dass es eine Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h ist.
In Leipzig wurde es mal mit 15 km/h ausgeurteilt.
Im Rest der BRD sind zehn km/h so der Standard, welcher von Gerichten als Wert genommen wird.
Manchmal jedoch gerätst du an einen Richter, der dann sagt, dass es deshalb Schrittgeschwindigkeit heißt, weil es sich am zu Fuß sich fortbewegenden Menschen festmacht, was immer unterschiedlich sein kann.
Dass das bei einem netto Messwert von 35 km/h absolut irrelevant ist, wie schnell sich ein Fußgänger nun wirklich fortbewegt, müssen wir nicht diskutieren.
Aber wenn der Richter nun sagt, dass da einer sich mit 4 km/h fortbewegt, dann bleiben 31 km/h Überschreitung übrig. Das bedeutet dann ein Fahrverbot für den Sünder, 260 (meistens eher 520 wegen Vorsatzes) Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg.
Haste auf der anderen Seite den Typen aus Leipzig da sitzen, bleiben 20 km/h Überschreitung übrig. Das sind 70 Euro Geldbuße und keine weiteren Folgen.
Seit Ewigkeiten wartet man auf eine Legaldefinition des Werts der Schrittgeschwindigkeit.
Stattdessen führt der Gesetzgeber weitere Vorschriften in Verbindung mit dieser Geschwindigkeit ein (nach rechts abbiegende Fahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse dürfen innerorts nur noch in Schritttempo abbiegen).
Oder auch gut sind die Erhöhungen der Geldbußen für Falschparker.
Das Problem für sämtliche Kontrollorgane und Bußgeldstellen ist, dass ein Halter, der sich "nicht mehr daran erinnern kann, wer gefahren ist", schlicht mit 23,50 Euro Gebührenbescheid davonkommt, da wir in Deutschland weiterhin eine Fahrerhaftung haben, die eben auch fürs Falschparken gilt. Der Halter zahlt nur die Gebühren des Verfahrens, wenn dieses dann eingestellt wird, weil man die Falschparker so gut wie nie antrifft.
Sorry fürs off topic, aber ja: Der Staat verkackt bei solchen Reglungen eben gerne mal, weil die Gesetzgebung sich wenig mit der Praxis auseinandersetzt.
Daher hoffe ich einfach mal, dass irgendwann genügend Lobbyisten beim Glücksspiel sich einmischen und die Gesetze wieder lockern werden.
Denn diese Überregulierung ist komplett überzogen.
Leider wird man damit allerdings kaum Menschen (in der Bevölkerung) überzeugt bekommen, da gefühlt jeder irgendeinen Onkel Werner hat, der ganz böse glücksspielsüchtig ist und Haus und Hof an Automaten verzockt hat, weshalb Poker das Handwerk des Teufels ist.
Gegen so was kann man dann eben auch nicht argumentieren.