danke
180 Tagessätze sind erstmal viel, aber so wie ich es gesehen habe, werden die meisten mit einem blauen Auge davon kommen und es ist fraglich, ob wirklich der höchstsatz genommen wird.
http://www.spormann.de/geld.htm
danke
180 Tagessätze sind erstmal viel, aber so wie ich es gesehen habe, werden die meisten mit einem blauen Auge davon kommen und es ist fraglich, ob wirklich der höchstsatz genommen wird.
http://www.spormann.de/geld.htm
Original von allizdoR
danke180 Tagessätze sind erstmal viel, aber so wie ich es gesehen habe, werden die meisten mit einem blauen Auge davon kommen und es ist fraglich, ob wirklich der höchstsatz genommen wird.
http://www.spormann.de/geld.htm
Ich denke, wirklich Sorgen sollte wir uns machen, wenn Vater Staat wirklich beginnt die Strafverfolgung in unserem Bereich durchzuziehen. Nur aus Vorsicht ist es wichtig zu wissen, was möglich ist und man sollte seine Handlungen dementsprechend anpassen.
Original von Gehirnutzer
Original von allizdoR
danke180 Tagessätze sind erstmal viel, aber so wie ich es gesehen habe, werden die meisten mit einem blauen Auge davon kommen und es ist fraglich, ob wirklich der höchstsatz genommen wird.
http://www.spormann.de/geld.htmIch denke, wirklich Sorgen sollte wir uns machen, wenn Vater Staat wirklich beginnt die Strafverfolgung in unserem Bereich durchzuziehen. Nur aus Vorsicht ist es wichtig zu wissen, was möglich ist und man sollte seine Handlungen dementsprechend anpassen.
Wie kriegt man das mit, wann der Staat die Strafverfolgung durchzieht?
Sobald einer verhaftet wurde oder?
Und wenn es dann soweit wäre, kann man dann auch noch rückwirkend bestraft werden?
Also angenommen, ich bekomme mit, dass der Staat jemanden verfolgt hat und bewiesen, dass er illegal Onlinepoker spielt und dieser dann bestraft wurde, wie auch immer.
Wenn ich ab diesem Zeitpunkt sofort aufhören würde zu spielen und alles auscashen, ich aber dann ne Woche später verdächtigt werde, illlegal Onlinepoker zu spielen, kann ich dann noch dafür belangt werden, wenn ich es momentan nicht mehr tue?
Ist alles sehr hypothetisch, aber da du dich damit auszukennen scheinst und es mich interessiert, frage ich trotzdem nach
Original von HamburgmeinePerle
Wie kriegt man das mit, wann der Staat die Strafverfolgung durchzieht?
Sobald einer verhaftet wurde oder?Und wenn es dann soweit wäre, kann man dann auch noch rückwirkend bestraft werden?
Also angenommen, ich bekomme mit, dass der Staat jemanden verfolgt hat und bewiesen, dass er illegal Onlinepoker spielt und dieser dann bestraft wurde, wie auch immer.
Wenn ich ab diesem Zeitpunkt sofort aufhören würde zu spielen und alles auscashen, ich aber dann ne Woche später verdächtigt werde, illlegal Onlinepoker zu spielen, kann ich dann noch dafür belangt werden, wenn ich es momentan nicht mehr tue?
Ist alles sehr hypothetisch, aber da du dich damit auszukennen scheinst und es mich interessiert, frage ich trotzdem nach
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die frage ist jetzt nicht dein ernst, oder?
@Gehirnutzer
Irgendwie drehen wir uns im Kreise. Ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar, was du mit deiner Argumention beweisen willst und dir davon versprichst.
Bsp. Ich sage Optionsscheine wären nach Glückspielstaatsvertrags-Defintion gleich Glückspiel. Du erwiderst bei Optionsscheinen ist man nicht zum Kauf verpflichtet. Ok, mir ist nach wie vor unklar warum eine Pflicht die Glückspielsdefinition irgendwie verändern sollte (du gehst auf diese Anmerkung/Frage auch nicht näher ein), aber ok, ich passe mein Bsp. auf Leerverkäufe an (wo die Pflicht besteht) und dann kommst du mit Vermögensgegenständen. Ich frage wieder warum das die Glückspieldefinition beeinflussen sollten (und bringe als Bsp. das sogar länger laufende Sportwetten Vermögenswerte sein können) und frage wo das im Gesetz definiert sein soll und du gehst wieder nicht drauf, erklärst ich habe es nicht verstanden und wiederholst dann Dinge die mir schon klar sind aber die halt nicht auf meine Argumention/Bsp. passen.
Zurückkommend auf Optionsscheine.
Sie stellen einen Wert dar, bevor das zukünftige Ereignis eintritt (Wert an Fälligkeitstag), weil es einen Markt und andere Interessenten gibt an die man es (= die Chancen auf ein zukünftiges Ereignis) verkaufen kann. Nur deine Argumentationslogik ist falsch, da wie gesagt Sportwetten (in Ländern wo es erlaubt ist) genauso handelbar sind, bevor das endgültige Ergebnis feststeht. Anderes Bsp. man könnte auch ein 12-Wochen-Lotto-Systemschein für angenommene 5000€ kaufen und dieser stellt genauso (auch vorm Eintritt des Ereignisses) einen Wert dar, den man an andere Interessierte verkaufen könnte.
Original von Gehirnutzer
Beim Glückspiel leistest du einen Einsatz, den du verlieren kannst, nämlich Echtgeld. Echtgeld ist ein Vermögensgegenstand. Das heißt, wir können auch anders formulieren:Beim Glückspiel leistest du einen Einsatz, der einen Vermögensgegenstand darstellt, den du verlieren kannst.
Wertpapiere sind auch Vermögensgegenstände. Somit werden beim Wertpapierhandel Vermögensgegenstände gehandelt.
Geht beim Wertpapierhandel geht der Vermögensgegenstand nicht verloren, er bleibt existent, denn Ziel des Handels ist ja der Erwerb bzw. die Veräußerung dieser Vermögensgegenstände.
Der Vermögensgegenstand selber geht nicht verloren, sondern er gewinnt oder verliert an Wert.
Deine Argumentionskette wäre korrekt wenn du Aktien kaufst, weil du dann egal wie sich der Kurs entwickelt immer noch Miteigentümer der Firma bist. Bei Kauf von Optionsscheinen passt es m. A. n. allerdings nicht, da du hier deinen Einsatz (Kosten der Optionsscheine) verlierst wenn die Frist abgelaufen ist und du sie nicht genutzt hast weil sich die Kurse nicht wie gedacht entwickelt haben.
Ansonsten, ich habe jetzt in der Tat genug über die Börse geschrieben und ich halte mich zukünftig zurück, versprochen
. Mit der ganzen Argumentation wollte ich nur darstellen wie sinnlos ich die aktuelle Rechtssprechung halte und die Möglichkeit der Ungleichbehanldung durch fragwürde Definitionen (die man auch als Mittel in einem evtl. Prozess nutzen könnte...) mit einem Vergleich zur Börse (die ich übrigens nicht verbieten möchte....ich nutze sie selbst...), aufzeigen.
@Santalino2/Gehirnnutzer:
Die Erklärungen, die Gehirnutzer zum Aktien- und Devirate-Handel macht, sind doch prinzipiell einleuchtend und schlüssig.
Alle diese Geschäfte haben jederzeit (bis zur Fälligkeit) einen veräußerbaren Wert, und sind daher kein 'Glücksspiel'.
Interessant finde ich die Frage, wie es an den 'Nahtstellen' ausschaut, an denen sich 'Wette' und 'Handel' angleichen:
Auf der einen Seite wären da z.B. "K.O.-Optionsscheine", die bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts sofort wertlos werden, und auf der anderen Seite wären da Sportwetten, die während des laufenden Spieles jederzeit zurück/weiter verkauft werden können.
Ist sicherlich etwas offtopic, aber mich würde da auch mal Eure Einschätzung interessieren.
@moonblue
Meine Ansichten über den veräußerbaren Wert vor Fälligkeit/Ereignis habe ich ja bereits geschrieben (das können auch Lottoscheine haben...). Vielleicht noch ergänzend dazu das bei Optionsscheine auch Fälle eintreten können wo diese auch vor der Fälligkeit praktisch wertlos sind (z. B. bestehende Kaufoptionen auf Lehman-Brothers nach dessen Pleite).
Das Problem ist für mich das "Börsianer" eigentlich argumentieren sollten es ist für sie kein Glückspiel. Sie betreiben wirtschaftlichen Handel. Sie haben Unternnehmen und den Markt genau analysiert und danach ihre Investitionen getätigt, so dass die erwarteten zukünftigen Renditen halt keine Glückspiels-Zufallsereignisse sind, sondern der Lohn für ihre Kenntnisse, ihr Wissen und ihr Geschick am Markt. Mit diesen Ansichten stimme ich übrigens auch überein (Sportexperten könnten natürlich ähnlich für Sportwetten argumentieren...).
Der Knackpunkt ist jetzt aber, dass halt im Glückspielstaatsvertrag (mal vorausgesetzt OP's (Gehirnutzer) Annahme ist korrekt (ich hatte ja leichte Zweifel daran angemeldet...) dass man die Definition verbindlich für §284,§285 StGB verwenden muß) eine bescheuerte Glückspiel-Definition enthalten ist, die sagt "Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.". Und nach dieser Definition sind die o. g. eigentlich richtigen Ansichten der Börsianer vollkommen irrelavant, da nach dieser Defintion m. A. n. Optionshandel eindeutig Glückspiel wäre (sie wetten auf zukünftige Kursentwicklungen, sprich zukünftige (ungewisse) Ereignisse sind maßgeblich ob du mit dem Optionsscheinen Gewinn machst oder nicht).
Jetzt aber bitte keine weiteren Nachfragen an mich, sonst fühle ich mich bestimmt wieder irgendwie gezwungen zu Antworten und eigentlich habe ich jetzt wirklich genug zu dem Thema Börse geschrieben und großartig anders/besser kann ich glaube ich meine Ansichten auch nicht mehr beschreiben. Sprich, wenn du meine Gedankengänge jetzt trotzdem nicht nachvollziehen kannst, dann haben wir einfach vollkommen unterschiedliche Denkweisen und egal was du oder ich noch schreiben würden, wir würden dann glaube ich trotzdem zu keinem gemeinsamen Nenner kommen. Abschließend letzter Satz. Mit dem gesamten Börsen-Glückspielvergleich wollte ich nur die m. A. n. schlechte/falsche/verlogene Glückspieldefinition und die "gelebte" Ungleichbehandlung verdeutlichen und einen Ansatz zeigen womit man evtl. auch eifrige Staatsanwälte demotivieren und/oder von Prozessen abhalten könnte.
@Allgemein
Zurückkommend zum Pokern. Habe folgenden Thread im anderen Forum gefunden wo angeblich einem Pokerspieler seinen gesamten Gewinn (250k) beschlagnahmt und für Verfallen nach §73 StGB erklärt wurde.
Link
Da wir ja hier im Strafrecht-Thread sind und bisher eher die Annahme war, strafrechtlich ist es relativ ungefährlich (maximal 180 Tagessätze...) wollte ich mal eure Einschätzung zu §73 hören. Andere zusätzliche Frage, 180 Tagessätze kann es ja wohl theoretisch pro unerlaubtes Glückspiel geben. Wie hoch wäre jetzt wohl eine zusammengefasste Strafe bei angenommenen 700-1000 Verstößen?
Original von Santalino2
Da wir ja hier im Strafrecht-Thread sind und bisher eher die Annahme war, strafrechtlich ist es relativ ungefährlich (maximal 180 Tagessätze...) wollte ich mal eure Einschätzung zu §73 hören. Andere zusätzliche Frage, 180 Tagessätze kann es ja wohl theoretisch pro unerlaubtes Glückspiel geben. Wie hoch wäre jetzt wohl eine zusammengefasste Strafe bei angenommenen 700-1000 Verstößen?
Erstmal zu der Geschichte in dem Link.
So wie es da erzählt wird kann es niht geschehen, denn das ganze wäre rechtswidrig.
Meldepflicht besteht für die Bank auf Grund des Geldwäschegesetzes, das die Verwendung der herangezogenen Daten beschränkt (§ 15 Geldwäschegesetz).
Der § 285 StGB ist weder im Geldwäschegesetz noch in § 261 StGB erwähnt, noch ist er ein Verbrechen.
Die andere Möglichkeit ist die Meldung aus steuerrechtlichen Gründen (Urteil des Bundesfinanzhof). Da greift aber das Steuergeheimnis.
Ausführungen über die Beweisführung spare ich mir.
Aber lassen wir das und beschäftigen uns mit dem § 73 StGB Verfall. Der wäre durchaus im Falle einer Verurteilung nach § 285 StGB zulässig. Neben dem Verfall des erlangten Nutzen (Gewinnes) wäre theoretisch nach § 73d StGB der Verfall der Einzahlungen möglich, jedoch müsste der Täter im erwähnten Fall über ein entsprechendes Vermögen verfügen, sonst wäre es unbillige Härte nach § 73c StGB.
Original von Gehirnutzer
Erstmal zu der Geschichte in dem Link.So wie es da erzählt wird kann es niht geschehen, denn das ganze wäre rechtswidrig.
Meldepflicht besteht für die Bank auf Grund des Geldwäschegesetzes, das die Verwendung der herangezogenen Daten beschränkt (§ 15 Geldwäschegesetz).
Der § 285 StGB ist weder im Geldwäschegesetz noch in § 261 StGB erwähnt, noch ist er ein Verbrechen.
Die andere Möglichkeit ist die Meldung aus steuerrechtlichen Gründen (Urteil des Bundesfinanzhof). Da greift aber das Steuergeheimnis.
Ausführungen über die Beweisführung spare ich mir.
Naja, würde es mir so vorstellen das die Bank es meldete wegen Verdacht auf Geldwäsche (vom Glückspiel wußte die Bank evtl. gar nix, sondern es waren einfach seltsame und hohe Geldbewegungen die sie halt versorglich gemeldet haben....). Dann läuft die Maschinerie an, Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt und dabei kommt halt das Glückspiel heraus und dann wird halt das weiterverfolgt. Einen ähnlichen Fall gabs auch mal in Bayern mit einer Roulettesüchtigen (die wurde später dann zwar auch wegen noch paar anderen Sachen verurteilt (Urkundenfälschung/Betrug usw.) aber der Auslöser war zunächst auch nur die Meldung der Bank und damit ausgelösten Anfangsermittlungen. Ob die neue Geschichte jetzt wirklich stimmt ist natürlich noch eine ganz andere Frage, wirkliche Beweise (z. B. Kopie der Anklageschrift) fehlen halt noch.
Naja egal, ob echt oder Fälschung, zumindest sind wir dadurch auf den §73 aufmerksam geworden. In meinen Augen echt ein Hammer und eine wirkliche Gefahr über die vorher (trotz vieler Threads zum Thema) irgendwie nie die Rede war.
Satalino, wenn ein Gesetz die Verwendung von bestimmten Daten einschränkt, dann ist die Verwendung dieser Daten zu einem anderen Zweck als den, den das Gesetz zulässt, unzulässig.
Im Übrigen scheinst du nicht zu lesen, was ich schreibe bzw. dir die Links die ich angebe anzuschauen.
Ich mache mal zwei Anmerkungen
Urkundenfälschung § 267 StGB
Betrug § 263 StGB
und nun lese dir nochmal den § 261 StGB durch, um genauer zu sein den Absatz 1 Satz 4.
Dein bayrischer Fall hat nichts mit der strafrechtlichen Problematik des Onlinepokerns zu tun.
@kronenbourg
Ist halt die Frage ob ein Durchschnitts-2+2-BBV'ler der ihn verarschen wollte sich wirklich so gut auskennen sollte das er sogar den §73 (Verfall) kennt und was vom Brutto/Nettoprinzip versteht. Von daher hatte ich die Wahrscheinlichkeit das es stimmt zu Beginn schon minimal höher (51%) eingeschätzt. Und so wie es jetzt aussieht und sich entwickelt hat stimmt es wohl zu 99%.
@Gehirnutzer
Naja, sie müßen die Daten die sie von der Bank erhalten haben theoretisch ja gar nicht mehr weitergeben (an wen auch, der Staatsanwalt ermittelt und hat die Daten ja bereits...). Außerdem haben sie inzwischen dank der Hausdurchsuchung auch andere eigene Beweise. Ansonsten, glaubst du wirklich das Datenschutz den Staatsanwalt interesssiert bei einer potentiellen Steuerhinterziehung im 6-stelligen Bereich? Schau dir den Fall vor einem Jahr mit den Lichtensteiner-Banken an, dort wurden sogar illegal gewonnene Daten von Kriminellen gekauft um diese zu verwenden und den Steuerhinterziehern Prozesse machen zu können.
Original von Santalino2
@kronenbourg
Ist halt die Frage ob ein Durchschnitts-2+2-BBV'ler der ihn verarschen wollte sich wirklich so gut auskennen sollte das er sogar den §73 (Verfall) kennt und was vom Brutto/Nettoprinzip versteht. Von daher hatte ich die Wahrscheinlichkeit das es stimmt zu Beginn schon minimal höher (51%) eingeschätzt. Und so wie es jetzt aussieht und sich entwickelt hat stimmt es wohl zu 99%.
hast recht, die story scheint tatsächlich zu stimmen. allerdings hat sich der betroffene -den informationen nach zu urteilen- ziemlich dämlich verhalten. ich nehme mal an, daß die staatsanwaltschaft zunächst davon ausgegangen ist, daß es sich bei dem geld um geld aus drogengeschäften o.ä. handelt und erst im zuge der ermittlungen festgestellt hat, daß das geld durch illegales glücksspiel verdient wurde.
ändert letztendlich nichts an den tatsachen, aber viel besorgniserregender wäre es, wenn von anfang an das ziel war, gegen einen onlinepokerpro vorzugehen. hoffen wir also, daß es ein einzelfall bleibt.
Original von Santalino2
@Gehirnutzer
Naja, sie müßen die Daten die sie von der Bank erhalten haben theoretisch ja gar nicht mehr weitergeben (an wen auch, der Staatsanwalt ermittelt und hat die Daten ja bereits...). Außerdem haben sie inzwischen dank der Hausdurchsuchung auch andere eigene Beweise. Ansonsten, glaubst du wirklich das Datenschutz den Staatsanwalt interesssiert bei einer potentiellen Steuerhinterziehung im 6-stelligen Bereich? Schau dir den Fall vor einem Jahr mit den Lichtensteiner-Banken an, dort wurden sogar illegal gewonnene Daten von Kriminellen gekauft um diese zu verwenden und den Steuerhinterziehern Prozesse machen zu können.
Santalino, wie wird die Einkommenssteuer veranlagt?
Jährlich. Das heißt die Meldung der Bank selber begründet alleine noch nicht den Verdacht auf Steuerhinterziehung. Erst wenn in der Steuerklärung der Betrag nicht auftaucht, dann hat das Finanzamt einen begründeten Anfangsverdacht.
Ich werde mir eine Ausführung zu deinem Lichtenstein-Vergleich sparen, schau einfach mal bei wikipedia Beweisverbote nach.
Im übrigen scheint der Thread gelöscht worden sein, der Lin funktioniert nicht mehr.
in nem anderen Thread hat jemand folgenden Link gepostet:
Original von Raul10
http://de.pokernews.com/neuigkeiten/2009/09/feldversuch-beweist-poker-ist-ein-geschicklichkeitsspiel-5140.htm
da ich nicht viel Ahnung bezüglich der Rechtslage in Deutschland habe, poste ich das mal in diesen Thread, vielleicht kann sich da jemand dazu äußern, ob das der erste große Schritt ist, dass Onlinepoker aus der Grauzone in Sachen Strafrecht fällt und bald eindeutig legal sein wird?! (insbesondere @Gehirnutzer :))
Original von Gehirnutzer
Original von Santalino2
In meinen Augen greift §285 nicht, da Poker (holdem) kein Glückspiel ist. Natürlich ist der Punkt aber umstritten und die aktuelle Rechtsauffassung ist wohl es zählt (genauso wie Sportwetten) als Glückspiel.Nun, diese Umstrittenheit könnte auch ein Grund dafür seine, das man es mit der Strafverfolgung nicht so genau nimmt.
Ein etwaiges Verfahren wird sich zwangsläufig mit dem Glücksspielcharakter von Poker auseinandersetzen müssen.
Ein guter Verteidiger und ein entsprechend guter finanzieller Hintergrund eröffnet die vage Möglichkeit, das am Ende des Instanzenweges eine Entscheidung steht, die Poker den Glückspielcharakter abspricht. Das würde das Glückspielmonopol des Staates durchaus erschüttern.
Der Grund warum man es nich so genau nimmt ist folgender:
1.) Europarecht ist immer > Bundesrecht
2.) Europarecht legalisiert Onlinepoker
Dies bedeutet, sollte die Bundesrepublik einen Spieler wegen Pokern verknacken wollen kann dieser vor dem CFI (Court of First Instance- sollte der richtige sein) klagen und wird auch recht bekommen.
Dies bedeutet für Deutschland dann Sanktionen in Millionenhöhe für nicht Implementierung von EU-Richtlinien. Also wird man den Teufel tun und Online Pokerspielern an den Kragen gehen.
Original von stocki1328
Original von Gehirnutzer
Original von Santalino2
In meinen Augen greift §285 nicht, da Poker (holdem) kein Glückspiel ist. Natürlich ist der Punkt aber umstritten und die aktuelle Rechtsauffassung ist wohl es zählt (genauso wie Sportwetten) als Glückspiel.Nun, diese Umstrittenheit könnte auch ein Grund dafür seine, das man es mit der Strafverfolgung nicht so genau nimmt.
Ein etwaiges Verfahren wird sich zwangsläufig mit dem Glücksspielcharakter von Poker auseinandersetzen müssen.
Ein guter Verteidiger und ein entsprechend guter finanzieller Hintergrund eröffnet die vage Möglichkeit, das am Ende des Instanzenweges eine Entscheidung steht, die Poker den Glückspielcharakter abspricht. Das würde das Glückspielmonopol des Staates durchaus erschüttern.Der Grund warum man es nich so genau nimmt ist folgender:
1.) Europarecht ist immer > Bundesrecht
2.) Europarecht legalisiert OnlinepokerDies bedeutet, sollte die Bundesrepublik einen Spieler wegen Pokern verknacken wollen kann dieser vor dem CFI (Court of First Instance- sollte der richtige sein) klagen und wird auch recht bekommen.
Dies bedeutet für Deutschland dann Sanktionen in Millionenhöhe für nicht Implementierung von EU-Richtlinien. Also wird man den Teufel tun und Online Pokerspielern an den Kragen gehen.
also war der Thread von McSeafield bei 2+2 mal wieder dummes Geschwätz? Weil auch wenns da um 250k oder was auch immer geht (bei dem Typ weiß man ja nie, was ich so gelesen habe^^), für den Staat wirds ja viel teuerer, wenn das stimmt was du sagst, bist du dir sicher, dass das so klar ist?
Weis nich was der Typ gemacht hat.
Aber wenn er 250k mit Poker verdient dann wird er es wohl versteuern müssen.
Kann es sein, dass er dies nicht gemacht hat und nu Ärger mit dem Gesetz hat?
Original von stocki1328
Weis nich was der Typ gemacht hat.
Aber wenn er 250k mit Poker verdient dann wird er es wohl versteuern müssen.
Kann es sein, dass er dies nicht gemacht hat und nu Ärger mit dem Gesetz hat?
ich weiß darüber auch nicht wirklich was.
McSeafild hat darüber nen Thread erstellt bei 2+2 (was schonmal nicht zwingend der Wahrheit entsprechen muss, um es mal vorsichtig auszudrücken).
Daher habe ich keine Ahnung, ob es überhaupt stimmt, ob das mit den 250k stimmt oder ob es wegen dem Steuerrecht oder Strafrecht verfolgt wurde, wen es denn stimmt^^ (ich denke aber, es ist schon strafrechtlich verfolgt worden)
aber ich habe auch bei PS.de schon einige Meinungen gehört, dass es tatsächlich wahr sein soll, also zumindest die Tatsache, dass er zu der Strafe verdonnert wurde, Genaueres weiß ich nicht, trotzdem hat mich das schon etwas unsicher gemacht und daher wundert mich deine Aussage auch, da das ja so klingt, als ob Deutschland überhaupt nicht in der Lage wäre, dagegen etwas zu unternehmen, sofern man sich natürlich nicht anderweitig schuldig macht, vor allem in Sachen Steuer.
Rein praktisch gesehen würde ich mich eher fragen, ob ps.de mich unterstützen würde, wenn aus heiterem Himmel eine Klage wegen illegalem Glücksspiel reinflattern würde.
Sprich den Weg durch die Instanzen zu gehen bis vielleicht zum europ. Gerichtshof.