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topspit
Joined: 07.02.2008

Original von SvenBe

Original von topspit

Original von SvenBe
Es könnte ja mal jemand der betroffenen auf die Idee kommen ein GDPR request an die Anbieter zu stellen und Kopien aller an externe Stellen weitergegebenen Daten erfragen....

Ist Pokerstars denn an GDPR gebunden? Gilt das nicht nur für Unternehmen die ihren Firmensitz in der EU haben?

1. Du bist als Kunde in der EU, da ist es egal wo das Unternehmen herkommt
2. Geh mal auf PokerStars.DE und schau was als Firmensitz angegeben ist. Tip: es hört mit "alta" auf!

Also ich hab letztens was in der Schweiz bestellt und hatte surprise surprise kein 14 tägiges Rückgaberecht wie ich es aus der EU gewohnt bin.


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ElHive
Joined: 24.07.2007

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Naja, das war ja aber nicht der Punkt, den Sven gemacht hat. Der war "Du bist Kunde aus der EU, also gilt EU-Recht egal wo das Unternehmen seinen Sitz hat". Und vielleicht mag das theoretisch ja sogar stimmen, das weiß ich nicht. Aber selbst wenn es so wäre wird es doch schwierig, EU-Recht in einem Land durchzusetzen, das außerhalb des Einflussbereichs der EU liegt.


Antwort
Zitat
ElHive
Joined: 24.07.2007

.

Ja, ist mir klar, dass Malta in der EU ist. Siehe meine erste Antwort zu dem Thema, dass REEL Germany auf Malta sitzt.

Aber ich denke, dass generell beides richtig sein kann.

Wer seine Dienstleistung innerhalb der EU anbieten will, ist auch an EU-Recht gebunden. Punkt.

Willst du als EU Kunde aber von einem Unternehmen etwas kaufen, das nicht in der EU anbietet, ist das nicht der Fall. Siehe 14-tägiges Rückgaberecht.


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Mooharius
Joined: 10.01.2007

Lieferungen und Dienstleistungen werden unterschiedlich behandelt. Pokerstars will seine Dienstleistung in der EU anbieten und für Glücksspiel gilt eben, dass man dann auch einen Sitz in der EU haben muss. Für Lieferungen gelten die Rechte der EU natürlich nicht, nur der Import muss erlaubt sein. Ist halt das Problem des Käufers wenn er der Meinung ist, Waren aus einem Drittland zu bestellen.


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guth888
Joined: 27.02.2009

Frage an die Schwarmintelligenz:
Würdet ihr den Fall Besteuerung von Pokereinnahmen unter 370 Abs. 1 AO (Steuerhinterziehung) oder 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) verorten?!

Abgrenzungsmerkmal ist die Vorsätzlichkeit (370 AO) vs. (grobe) Fahrlässigkeit (378 AO)


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meistermieses
Joined: 31.12.2006

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meistermieses
Joined: 31.12.2006

Nene, auch davor hätte man im Zweifelsfall die Gewinne angeben müssen und dann halt Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen müssen. Also wenn man wirklich wusste, dass es ggf sein KANN, dass die Gewinne zu versteuern sind, dann kann man trotzdem bei der Steuerhinterziehung landen, auch vor 2023.
Wo du aber recht hast ist, dass es durch das Urteil vom 22.02.2023 viel schwerer ist, auf grobe Fahrlässigkeit zu plädieren.
Was jetzt genau in diesem Sachverhalt vorliegt ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt im hohen Maß vom subjektiven Tatbestand ab.


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meistermieses
Joined: 31.12.2006

Es wird ggf. eine Verwaltungsanweisung von der jeweiligen Oberfinanzdirektion geben. Würde es ein BMF-Schreiben geben, dann würden die Bundesländer ja schon eher einheitlich handeln, was sie im Moment obv. nicht tun. Jedes Bundesland, ggf. sogar jedes Finanzamt, macht da sein eigenes Ding.

Und der vergleich mit Eddie hinkt. 2012 gab es ja wirklich noch gar keine Gerichtsentscheidungen dazu. Aber später, als auch Finanzgerichte entschieden haben, dass Pokergewinne im Einzelfall zu versteuern sind, sollte man schon substantiell begründen, dass man guten Glaubens war, die eigenen Glücksspielgewinne seien steuerfrei/nicht steuerbar.

Es ist ja nicht so, dass kein Pokerspieler vor 2023 Gewinne versteuert hat. Einige sind proaktiv aufs Finanzamt zugegangen und haben die Einnahmen erklärt und versteuert, genau mit dem Hintergedanken, eine eventuelle Steuerhinterziehung zu vermeiden.


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guth888
Joined: 27.02.2009

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Marcelo123
Joined: 03.03.2008

Vorsätzliche Steuerhinterziehung mit der Gesetzeslage vor 10 Jahren beim Online-Poker.. Das fände ich schon heftig..

Es heißt ja gemäß Urteil von 2023 handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte...

Das heißt ja, dass es bis dahin nicht klar war und steht doch im klaren Widerspruch..


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Marcelo123
Joined: 03.03.2008

Weiß jemand, was ich tun kann, wenn Stars sich nicht meldet? Ich meine, wenn sie die Daten ans Finanzamt weitergeben, sollten sie mir diese wenigstens auch weitergeben können. Auch wenn mein Account nicht mehr besteht..


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guth888
Joined: 27.02.2009

E-Mail an Starssupport. Bei mir zumindest haben die sich echt immer schnell rückgemeldet. Wenn das net geht, im Client im Livechat einen Agenten mal anhauen...


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guth888
Joined: 27.02.2009

-


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DaughterOfTheDragon
Joined: 19.05.2019

habt ihr denn jetzt einen steuerberater bzw anwalt gefunden der zu empfehlen ist? würde auch bitten in die gruppe aufgenommen zu werden

würde mich auch interessieren ob man auf steuerverkürzung vor dem BFH urteil argumentieren kann.


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guth888
Joined: 27.02.2009

Moin,

da es jetzt doch privat ein paar Nachfragen gab und ich in Skype mit ein paar Leuten Kontakt habe und wir ja alle im gleichen Boot sitzen, macht es imo wenig Sinn wenn jeder zu nem Anwalt rennt und auf eigene Faust was versucht, wenn wir Synergien nutzen können.

Daher der Aufruf:
Falls wer Interesse hat, in eine Gruppe einzutreten (Discord, Skype oder Whatsapp, bzw. auch was anderes) bitte kurze PN an mich hier bei ps.de und ich mach dann mal was auf.

Beste Grüße an alle Betroffenen!


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josch2001
Joined: 25.03.2006

Musst erst Freundschaftsanfrage annehmen


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SOSO95
Joined: 11.06.2024

K


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bodytalk
Joined: 28.09.2009

Hallo Leute,

ich suche auch einen guten Steuerberater, der sich in der Thematik auskennt. @guth888 und @Daughterofthedragon habe euch eine Freundschaftsanfrage geschickt.


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daberndl
Joined: 24.03.2008

wäre auch auf der suche nach einem steuerberater der mit der thematik vertraut ist, am besten irgendwo aus oberbayern. kann mir da jemand einen empfehlen?


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ElhombreAlleman
Joined: 01.06.2017

Hat es wieder Briefe gehagelt oder präventiv bei euch?


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