Original von Kruppstahl
GENAU DAS!!!
Um noch so eine Laiensicht auf das ganze mit reinzubringen: Wenn das in der privaten Tiefgarage eures Hauses war, ist dass nichtmal ein Fall für's Verkehrsrecht, da nix im öffentlichen Verkehrsraum passiert ist. Darum darf ich auch ohne Führerschein mit einem nicht angemeldeten KFZ auf meinem Umzäunten (!) Privatgrundstück fahren, und wenn ich dort ein fremdes Auto beschädige haben wir zwar ggf. eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, mit Verkehrsrecht hat das aber nix zu zun. Und ich sehe nicht warum eine private (zugangsbeschränkte) Tiefgarage da anders sein sollte.
was fürn schwachsinn. wenn da noch andere parteien die garage nutzen ist das sehr wohl ein öffentlicher verkehrsraum.
Quelle?
Nach meiner Kenntniss ist die Tiefgarage eines Mietshauses üblicher weise 'in der Nutzung durch die Algemeinheit beschränkt (Schließanlage) und nur durch direkte Genehmigung des Verfügungsberechtigten nutzbar.