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[Geschlossen] Ende der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

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Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Was genau sagt dieses Verkehrzeichen aus? Wenn man z.b. auf einer Landstraße fährt (max. Geschwindigkeit 100km/h) und es kommt ein Schild 70 und anschließend ein Schild mit 50.

Wieviel darf man fahren, wenn ein Schild kommt mit 50 aufgehoben?

Also heisst das, dass die 50 aufgehoben sind und die 70 wieder gelten oder darf man wieder 100 fahren? Wenn der erste Fall gilt, müsste ich mir ja immer merken wie schnell man fahren darf.

Edit: bin zu doof um ein Wikibild einzubinden.

Hier der Link zu dem Schild, welches ich meine.


64 Antworten
Psychobilly1988
Beigetreten: 10.03.2009
PokerStrategist

gibts sowas, dass 50 aufgehoben wird, aber vorher 70 war?...wird dann nicht einfach alles aufgehoben?


josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Würde auch mal sagen, daß dann wieder 100 gilt, ansonsten müsste wieder ein 70 Schild dortstehen. Ist aber nur ein Bauchgefühl, wissen tu ich es nicht.


Onken Themenstarter
Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Sowas gibt es zb wenn auf einer Landstraße ein Schild 70 steht und dann eine Baustelle kommt, wo dann vorher ein Schild 50 steht und hintendran ein 50 aufgehoben.

Die Frage ist dann, ob dann 100 gilt oder die "normalen" 70?

Dachte auch immer, dass so ein Schild alles aufhebt, hatte jetzt aber eine Diskussion mit einem Kumpel und nach 5 Minuten Wiki und Google bin ich leider nicht schlauer geworden.


Psychobilly1988
Beigetreten: 10.03.2009
PokerStrategist

is schon ein paar Jahre her, aber ein Schild, was alles aufhebt ist doch das selbe was oben gepostet ist, nur ohne Zahl dabei...also müsste es ja eigentlich so sein, dass wenn die 50 aufgehoben ist, dass dann weiterhin die 70 gelten...


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.


TheOneAndOnlyMarkus
Beigetreten: 20.02.2006
Oldschool Grinder

ich würde fast mal schätzen dass das ne kleine lücke in den verkehrsregeln ist. gemeint ist imo wieder 100, aber stimmt schon das genau genommen nur die 50 aufgehoben werden. dafür gibts ja auch extra 2 verschiedene schilder.


Psychobilly1988
Beigetreten: 10.03.2009
PokerStrategist

Original von Sequeezer
deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.

Ja, und wo ist dann der Unterschied, ob 50 aufgehoben ist, oder einfach alles aufgehoben? Wenn vorher ein 70er Schild da war?


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von Psychobilly1988

Original von Sequeezer
deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.

Ja, und wo ist dann der Unterschied, ob 50 aufgehoben ist, oder einfach alles aufgehoben? Wenn vorher ein 70er Schild da war?

sowas gibts nicht, dann kommt einfach wieder ein 70 Schild


Onken Themenstarter
Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Original von Psychobilly1988

Original von Sequeezer
deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.

Ja, und wo ist dann der Unterschied, ob 50 aufgehoben ist, oder einfach alles aufgehoben? Wenn vorher ein 70er Schild da war?

Das durchgestrichene weiße Schild hebt ja auch Überholverbot und so auf.

@sequeezer: Es geht ja darum, wenn vorher eine weitere Einschränkung war.


TheOneAndOnlyMarkus
Beigetreten: 20.02.2006
Oldschool Grinder

Original von Sequeezer
du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^

auf gar keinen fall hebt das 100 auf der landstraße auf


Psychobilly1988
Beigetreten: 10.03.2009
PokerStrategist

dachte, das gibts auch auf Landstrassen...


josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von Sequeezer
du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^

Das gibts aber doch auch mit ner Zahl (z.B. 50) drin, oder irre ich mich da?


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von TheOneAndOnlyMarkus

Original von Sequeezer
du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^

auf gar keinen fall hebt das 100 auf der landstraße auf

halt, da war ein Fehler drin, da fehlt ein "GLAUBE" dazwischen ^^ (also vor "sogar")
aber ist aufjedenfall ein "es hebt alle verbote auf" und nicht etwas spezifisches wie ein "hebt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf"


Onken Themenstarter
Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Original von josch2001

Original von Sequeezer
du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^

Das gibts aber doch auch mit ner Zahl (z.B. 50) drin, oder irre ich mich da?

Um das Zeichen mit der 50 drin geht es ja ;)


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von josch2001

Original von Sequeezer
du meinst das schild?

das hebt ALLE verbote auf, sogar die 100 km/h grenze, die wirste nur auf der Autobahn finden ^^

Das gibts aber doch auch mit ner Zahl (z.B. 50) drin, oder irre ich mich da?

ja wie gesagt, das gibts auch mit überholverbot, durchgestrichen bedeutet DIESES Schild/Verbot wurde aufgehoben, wenn das inne weiß is wurde alles aufgehoben, das System macht auch sinn so ;)


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Durch das entsprechende Aufhebungsschild wird ein Verbotsschild wieder außer Kraft gesetzt. Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde.

Das Verkehrszeichen »Ende aller Streckenverbote« (weißer Kreis mit schwarzen Strichen) beendet die Tempobeschränkung als auch das Überholverbot auf einmal.


josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

OK, aber ich denke OP will wissen was gilt, wenn erst 70, dann 50 ist und dann das Schild mit 50 aufgehoben kommt


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

ich zitiere mich nochmal ;)

" Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde."

€: oder einfacher: wenn danach wieder 70 gelten soll kommt danach ein 70 Schild kein 50 aufhebenschild, dafür is das da ;)


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