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[Geschlossen] Ende der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

65 Beiträge
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ich fahr manchmal ausserorts sogar 280. alles im bereich des machbaren.


Django1980
Beigetreten: 15.02.2006
Oldschool Grinder

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.

If you think so.

Das Tempolimit wird aufgehoben, wenn es mit einem Warnschild (z.B. Baustelle) zusammen ergeht und nicht wiederholt wird. Ausfahrten heben ein Tempolimit nicht auf. Normalerweise wird das Tempolimit in dem Fall aber noch einmal wiederholt. Fehlt das Schild, entscheidet das Gericht danach, ob du ortsansässig bist oder nicht.

Edit: Also Regelung =/= Strafbarkeit. Weiß man es nicht, haftet man nicht. Kann man es wissen, haftet man.

Ich glaube Olga meint schon das richtige und zwar AutobahnauFFahrt und nicht -ausfahrt.


coolalzi
Beigetreten: 01.10.2006
PokerStrategist

Original von masterfu

Original von coolalzi

Original von Indy1701e

Original von ThePhantom
zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts

Ja, aber dann ist es mMn ein Limit und keine Richtgeschwindigkeit

falsch

nein, richtig.

In Deutschland gilt seit 1978 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV)).

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Da stehts drin, daher lasse ich mich gerne bekehren ;).


coldman
Beigetreten: 09.03.2005
Poker Player

Das war mein einziger Fehler in der Führerscheinprüfung, also stimmt das.


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