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[Geschlossen] Ende der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

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OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Gibt es auf Autobahnen UND Landstrassen.

Autobahn:

- kein Geschwindigkeitslimit ab dem Schild
- keine sonstigen Beschränkungen (Überholverbot)

Landstrasse:

- 100 km/h Limit ab dem Schild
- keine sonstigen Beschränkungen (Überholverbot)

Alles andere ist Bullshit! Und das sind absolute Grundlagen, das sollte man im Schlaf wissen.

Ist das Schild mit zum Beispiel durchgestrichenen 50km/h zu sehen, ist eben nur die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, aber ein eventuelles Überholverbot würde weiterhin gelten.

Leute im Ernst, sowas muss man einfach wissen.

Eine Ex-Freundin von mir hat mal behauptet man müsse an einem Stopschild auch anhalten, wenn direkt daneben eine Ampel steht, die grünes Licht zeigt.

=)


TheOneAndOnlyMarkus
Beigetreten: 20.02.2006
Oldschool Grinder

Jo die Sätze

"Durch das entsprechende Aufhebungsschild wird ein Verbotsschild wieder außer Kraft gesetzt. "

und

"Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde."

widersprechen sich halt ^^. Entweder wird das entsprechende Verbotsschild außer Kraft gesetzt oder es gilt die Regelung für den Straßentyp ohne Schilder. Das ist ja nicht das gleiche im Fall von OP.

@OlgaRanz:
Les nochma worum's hier eigentlich geht ;)


Onken Themenstarter
Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Original von Sequeezer
ich zitiere mich nochmal ;)

" Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde."

€: oder einfacher: wenn danach wieder 70 gelten soll kommt danach ein 70 Schild kein 50 aufhebenschild, dafür is das da ;)

Ok so habe ich es mir auch gedacht und macht auch Sinn :)


sher4real
Beigetreten: 25.10.2009
PokerStrategist

Ihr dürft es euch nicht so vorstellen, als würde die 70 km/h Beschränkung auf der Strecke weiter getragen, nur durch die 50 km/h beschränkt.

Wenn ein 50 Schild nach einem 70 Schild gilt, dann ist ab diesem Abschnitt die Strecke halt auf 50 km/h beschränkt. Es gilt keine übergeordnete 70 km/h Begrenzung mehr, welche im Stillen mitgetragen wird. D.h. wenn die 50 km/h aufgehoben werden, gilt im Hintergrund nicht dieses 70 km/h Beschränkungsschild, da es immer nur das 50 km/h Beschränkungsschild auf der Strecke gab. Also gilt nach durchgestrichenem 50 Schild auf der Landstraße wieder 100 km/h Begrenzung.


dann sind 100 erlaubt, weil die 70 durch das 50er schild aufgehoben wurden und das schild mit der durchgestrichenen 50 dieses wiederrum aufhebt.

man kann ja von niemandem verlangen sich die letzten 3 schilder an denen man vorbei gefahren ist zu merken :f_biggrin:


TheOneAndOnlyMarkus
Beigetreten: 20.02.2006
Oldschool Grinder

Original von drunkn
dann sind 100 erlaubt, weil die 70 durch das 50er schild aufgehoben wurden und das schild mit der durchgestrichenen 50 dieses wiederrum aufhebt.

jo so würd ichs eigentlich auch sagen


TobiasNRW
Beigetreten: 21.09.2006
Elite Grinder

Original von josch2001
OK, aber ich denke OP will wissen was gilt, wenn erst 70, dann 50 ist und dann das Schild mit 50 aufgehoben kommt

Auf der Landstraße 100 km/h


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Original von TheOneAndOnlyMarkus

@OlgaRanz:
Les nochma worum's hier eigentlich geht ;)

In meinem Beitrag habe ich doch sämtliche Fragen die hier im Raum standen korrekt beantwortet. Verstehe deinen Hinweis nicht.


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von TheOneAndOnlyMarkus
Jo die Sätze

"Durch das entsprechende Aufhebungsschild wird ein Verbotsschild wieder außer Kraft gesetzt. "

und

"Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde."

widersprechen sich halt ^^. Entweder wird das entsprechende Verbotsschild außer Kraft gesetzt oder es gilt die Regelung für den Straßentyp ohne Schilder. Das ist ja nicht das gleiche im Fall von OP.

@OlgaRanz:
Les nochma worum's hier eigentlich geht ;)

Nein das wiederspricht sich nicht, weil ein Verbotsschild eben nicht durch ein altes Verbotsschild ersetzt wird wenn es abgelöst wird sondern dieses abgelöst hat, gott war das umständlich geschrieben ^^

nochmal anders: ein Verbotsschild verbietet etwas und dieses Verbot wird generell ausser Kraft gesetzt, sprich ein schild hat alles schneller ausser 50km/h ausser kraft gesetzt und wird dann aufgehoben dann gelten logischerweise auch keine davor mehr weil allgemein das Geschwindigkeitsverbot dieser Straße aufgehoben wurde, stell dir mal vor das wäre anders und dann kommt auf ner autobahn erst 130 dann 120 dann 100 dann 80 dann 70 dann 60 dann 50 und die werden nacheinander wieder aufgehoben und zwischendrin wieder verboten, wer soll da durchsehen? ^^
wie gesagt wenn auf ner Landstr. erst 70 und dann 50 kommt und danach soll wieder 70 gelten kommt danach einfach ein "max. 70km/h Schild"


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Das Verkehrszeichen


hebt alle Verbote auf (z.B: Tempolimit, Überholverbot etc.).

das Verkehrszeichen:
(mit jeder beliebiger Zahl)

hebt das Tempolimit auf. Dabei wird jedes Limit aufgehoben, also im vorliegenden Fall sowohl die 50, als auch die 70 km/h. Es gilt wieder das Tempolimit, welches für diesen "Streckenentyp" vorgesehen ist.


Thurisaz
Beigetreten: 15.07.2006
PokerStrategist

Wart ihr alle schon Ewigkeiten nicht mehr auf der Straße? Auch mit einer 50 drin hebt das Schild alle vorigen Geschwindigkeitsbegrenzungen wieder auf (außer natürlich dem Maximum für die Straße, also 100 Landstraße, 50 innerorts).

Müsste man mit 70 weiterfahren, würde man keine durchgestrichene 50 sehen, sondern eben ein 70er-Schild.

Thurisaz


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von Thurisaz
Wart ihr alle schon Ewigkeiten nicht mehr auf der Straße? Auch mit einer 50 drin hebt das Schild alle vorigen Geschwindigkeitsbegrenzungen wieder auf (außer natürlich dem Maximum für die Straße, also 100 Landstraße, 50 innerorts).

Müsste man mit 70 weiterfahren, würde man keine durchgestrichene 50 sehen, sondern eben ein 70er-Schild.

Thurisaz

pff das hab ich auch schon gesagt :P


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

das kann ja durchaus korrekt sein ;)


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Original von Sequeezer

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

das kann ja durchaus korrekt sein ;)

Oh Gott ich hatte recht..

Okay nochmal deutlicher:

Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden, obwohl das Geschwindigkeitslimit-Schild nach der Ausfahrt nicht wiederholt wurde und somit aufgehoben ist, wie sämtliche beschränkende Schilder nach einer Ausfahrt!!!!!!!!


Original von josch2001
Würde auch mal sagen, daß dann wieder 100 gilt, ansonsten müsste wieder ein 70 Schild dortstehen. Ist aber nur ein Bauchgefühl, wissen tu ich es nicht.

wenn 50 schild, kommt danach ein 70 schild => 70
wenn 50 schild, kommt danach ein //50// schild => 100


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Voll geil, wie hier alle die es wissen zum zehnten Mal die richtige Antwort posten.


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von OlgaRanz

Original von Sequeezer

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

das kann ja durchaus korrekt sein ;)

Oh Gott ich hatte recht..

Okay nochmal deutlicher:

Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden, obwohl das Geschwindigkeitslimit-Schild nach der Ausfahrt nicht wiederholt wurde und somit aufgehoben ist, wie sämtliche beschränkende Schilder nach einer Ausfahrt!!!!!!!!

das is ja abhängig von der straße auf die du kommst, is das ne innerorts straße gilt 50km/h isses ne Landstr. gilt 100km/h ;)


TaZz
Beigetreten: 27.01.2006
Elite Grinder

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.

und woher sollen die auffahrer wissen, dass auf 100 beschränkt ist?


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