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[Geschlossen] Ende der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

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OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Original von Sequeezer
das is ja abhängig von der straße auf die du kommst, is das ne innerorts straße gilt 50km/h isses ne Landstr. gilt 100km/h ;)

Jo und wenn die Autobahn nach der Autobahnausfahrt einfach als Autobahn weitergeht, ist es immer noch eine Autobahn und ich kann unbegrenzt fahren (Richtgeschwindigkeit 130km/h) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von TaZz

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.

und woher sollen die auffahrer wissen, dass auf 100 beschränkt ist?

weil das ausgeschildert is, wie bei jeder "Kreuzung" ;)


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.

If you think so.


Sequeezer
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von OlgaRanz

Original von Sequeezer
das is ja abhängig von der straße auf die du kommst, is das ne innerorts straße gilt 50km/h isses ne Landstr. gilt 100km/h ;)

Jo und wenn die Autobahn nach der Autobahnausfahrt einfach als Autobahn weitergeht, ist es immer noch eine Autobahn und ich kann unbegrenzt fahren (Richtgeschwindigkeit 130km/h) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)

dann gilt 130 wenn nicht anders ausgeschildert, wiederspricht sich doch nicht ?( ?(


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Ich weiß immer gar nicht, wie übertrieben deutlcih man es formulieren muss, damit man in diesem Forum verstanden wird.

Ich fahre auf einer Autobahn (nein nciht gerade im Moment, ist nur ein Gedankenbeispiel!) und es ist auf 120km/h begrenzt. Es kommt eine Ausfahrt, Autos fahren ab, Autos fahren auf. Ich fahre weiter. Es kommt kein weiteres Schild zur Begrenzung der Geschwindigkeit. Da die auffahrenden Autos nicht wissen können, dass 120km/h Begrenzung gilt, müsste das Schild wiederholt werden, damit es gültig ist. Wird es das nicht, gilt automatisch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Wem das jetzt zu kompliziert war, möge bitte eine Fahrschule aufsuchen.

Das Thema des Threads war ja auch ein anderes insofern bitte nicht hierrüber diskutieren.


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Original von OlgaRanz

Original von Indy1701e

Original von OlgaRanz
Ich glaub hier treiben sich auch Leute rum, die nach einer Autobahnausfahrt weiter brav die 100km/h fahren, die 1km vorher angezeigt wurden.

Musst du aber sogar. Die Ausfahrt hebt das Tempolimit nicht auf. Glaubt man zwar, ist aber nicht so.

If you think so.

Das Tempolimit wird aufgehoben, wenn es mit einem Warnschild (z.B. Baustelle) zusammen ergeht und nicht wiederholt wird. Ausfahrten heben ein Tempolimit nicht auf. Normalerweise wird das Tempolimit in dem Fall aber noch einmal wiederholt. Fehlt das Schild, entscheidet das Gericht danach, ob du ortsansässig bist oder nicht.

Edit: Also Regelung =/= Strafbarkeit. Weiß man es nicht, haftet man nicht. Kann man es wissen, haftet man.


OlgaRanz
Beigetreten: 19.07.2009
Poker Player

Wenn dann ortskundig =)

Wie auch immer, meine Meinung steht fest, bitte verwirr mich jetzt nicht mit Tatsachen.


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Ich hatte früher auch deine Meinung. Mittlerweile weiß ich aber nicht mehr, was ich glauben kann.

Ortskundig ist natürlich richtig ;).


Nani74
Beigetreten: 15.12.2005
BlackMember

Original von Sequeezer
deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.

Bin jetzt echt am zweifeln, sind nicht 120 auf Landstraße Richtgeschwindigkeit?


TheOneAndOnlyMarkus
Beigetreten: 20.02.2006
Oldschool Grinder

Original von Nani74

Original von Sequeezer
deswegen sollte es regelmäßige Theorieaufrischungen geben wenn man einen Führerschein hat (gesetzlich vorgeschrieben!!) denkt doch mal kurz logisch nach, wenn auf der autobahn 100 durchgestrichen ist fahrt ihr doch auch nicht 130 sondern wieder soviel wie ihr woll ;) also wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung AUFGEHOBEN wurde gilt wieder das maximum für den entsprechenden Straßentyp, sprich innerorts 50km/h, Landstraße 100 etc.

Bin jetzt echt am zweifeln, sind nicht 120 auf Landstraße Richtgeschwindigkeit?

Für normale Menschen schon =)


Nani74
Beigetreten: 15.12.2005
BlackMember

und ich machs auch so wie olga, wenn ich nicht weiß wie schnell ich fahren darf, warte ich auf die nächste ausfahrt, steht da kein schild is wieder maxgeschwindigkeit erlaubt.


ThePhantom
Beigetreten: 13.03.2007
Oldschool Grinder

lol was habt ihr für probleme ? fuß rauf aufs gaspedal und los ... lol @ geschwindigkeitsbegrenzung, das macht man nach gefühl und nicht nach so lächerlichen schildern die einem auf ebener gerader strecker mit perfekter fahrbahnoberfläche vorgeben 80 zu fahren LOOOL


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Tempolimits haben wir generell ja nur 3 Einteilungen:

Innerorts: 50
Außerorts: 100
Autobahnen oder jede Straße, deren Fahrbahnen baulich getrennt sind: 130 (dann aber Richtgeschwindigkeit und kein "Limit")

Ansonsten gelten die Verkehrsschilder.


ThePhantom
Beigetreten: 13.03.2007
Oldschool Grinder

zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Original von ThePhantom
zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts

Ja, aber dann ist es mMn ein Limit und keine Richtgeschwindigkeit


Thurisaz
Beigetreten: 15.07.2006
PokerStrategist

Original von ThePhantom
lol was habt ihr für probleme ? fuß rauf aufs gaspedal und los ... lol @ geschwindigkeitsbegrenzung, das macht man nach gefühl und nicht nach so lächerlichen schildern die einem auf ebener gerader strecker mit perfekter fahrbahnoberfläche vorgeben 80 zu fahren LOOOL

Das hat nur was damit zu tun, nicht von der Polizei in die Eier gefickt zu werden.

Fährt natürlich keiner 80 in der 80er-Zone, +15% auf dem Tacho hab ich auch fast immer drauf. Aber wenn ich immer nur nach Gefühl fahren würde, wär ich den Lappen wohl schnell los. =)

Thurisaz


ThePhantom
Beigetreten: 13.03.2007
Oldschool Grinder

kennzeichen wenden oder abschrauben und noch n bissl härter das pedal nach unten treten ;)


coolalzi
Beigetreten: 01.10.2006
PokerStrategist

Original von Indy1701e

Original von ThePhantom
zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts

Ja, aber dann ist es mMn ein Limit und keine Richtgeschwindigkeit

falsch


Original von coolalzi

Original von Indy1701e

Original von ThePhantom
zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts

Ja, aber dann ist es mMn ein Limit und keine Richtgeschwindigkeit

falsch

nein, richtig.


Nani74
Beigetreten: 15.12.2005
BlackMember

Original von Indy1701e

Original von ThePhantom
zweispurig ohne bauliche trennung sind auch 130 ... es sei denn innerorts

Ja, aber dann ist es mMn ein Limit und keine Richtgeschwindigkeit

ja was denn nun.

mit richtgeschwindigkeit meinte ich limit.

Also außerhalb der Stadt war ich bisher auf dem Trichter 120 is erlaubt. muss man doch irgendwo nachlesen können?


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