Du gehst zum Bäcker, sagst "würden sie mir bitte 3 normale (oder wat auch immer) verkaufen", dann sagt die Tante "ja gerne sonst noch etwas?" dann sagst du "nein, Danke" dann sagt sie "1 Euro bitte" und dann sagst du "ok" und dann ist der kaufvertrag geschlossen und dann muss sie deinen scheiss 5-eur schein auch annehmen weil er gesetzliches zahlungsmittel ist, dasselbe gilt übrigends auch für die allseits (un)beliebten 10 euro münzen.
verweigern darf der verkäufer dann nur noch, wenn du unnötig einen zu hohen aufwand fürs zählen verursachst, also zb im mediamarkt deinen neuen 60" LED-TV mit ner schubkarre 1 und 2 cent münzen bezahlen willst die du extra 10 jahre dafür gesammelt hast.
in der praxis kann der bäcker natürlich trotzdem die annahme deines 5er verweigern, obwohl er damit im unrecht ist. es steht dir dann selbstverständlich frei, eine klage auf kaufvertragserfüllung mit deinem anwalt fertig zu machen, wirst du gewinnen. wer sonst nix zu tun hat ♦