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Juhu der neue 5-Eur...
 
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Juhu der neue 5-Euro-Schein... oh waite

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ThePark
Beigetreten: 20.03.2009
Oldschool Grinder

Original von Carty

Original von ThePark
privater Betrieb? Schwarzarbeit?

was hat das mit schwarzarbeit zu tun? ging lediglich darum, dass ein bäcker mir das brötchen nicht verkaufen muss, wenn er es nicht will bzw. das geld nicht annehmen muss

aber ruf halt die polizei ;)

Für mich gibt es Betriebe. Privater Betrieb ist schwarz, weil es halt privat ist ;)
Aber natürlich hast du Recht das er den Schein nicht annehmen muss.


Antwort
Zitat
Lightfoot363
Beigetreten: 24.04.2011
PokerStrategist

Original von ThePark

Original von Carty

Original von ThePark
privater Betrieb? Schwarzarbeit?

was hat das mit schwarzarbeit zu tun? ging lediglich darum, dass ein bäcker mir das brötchen nicht verkaufen muss, wenn er es nicht will bzw. das geld nicht annehmen muss

aber ruf halt die polizei ;)

Für mich gibt es Betriebe. Privater Betrieb ist schwarz, weil es halt privat ist ;)
Aber natürlich hast du Recht das er den Schein nicht annehmen muss.

also das Brötchen muss er dir nicht verkaufen.

Aber wenn er dir das Brötchen verkauft, dann muss er den Schein natürlich annehmen...
gesetzliches Zahlungsmittel, Annahmepflicht und so... ;)


Antwort
Zitat
Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

Original von FlipFlip

Original von Lightfoot363

Original von Carty

Original von Lightfoot363
- Grund für die neuen Banknoten ist neben den neuen Sicherheitsmerkmalen auch die neue Oberfläche, die dafür sorgen soll, dass die Banknoten länger im Umlauf bleiben können.

wer´s glaubt ...

du ja anscheinend nicht.. ?(

wie kommst du darauf, dass es nicht so ist?

Würd mich auch mal interessieren.
In der Regel halten Banknoten nur 1,5 bis 2 Jahre, bevor sie vernichtet und neu gedruckt werden müssen. Dass da durch eine Verdopplung der Haltbarkeit in Zukunft immense Kosten gespart werden sollte wohl jeder einsehen.

sorry habe den thread total vergessen und eben durch zufall wieder drangedacht...

einfach mal logisch überlegen, warum der staat das geld einziehen möchte..man denke nur mal daran was passiert wenn der umtausch die 500er erreicht...


Antwort
Zitat
Lightfoot363
Beigetreten: 24.04.2011
PokerStrategist

ich habe logisch nachgedacht. Aber ich hab keine Ahnung worauf du anspielst... ?(

Aber der Staat an sich hat hier eigentlich auch nichts mit zu tun. Und eigentlich passiert überhaupt nix, es wird "kein Geld eingezogen",
sondern die "alten" 500€ Scheine die zur Bundesbank zurücklaufen werden einbehalten und die neuen dafür ausgegeben.


Antwort
Zitat
hwoarang84
Beigetreten: 24.03.2006
BlackMember

Original von Lightfoot363

Original von ThePark

Original von Carty

Original von ThePark
privater Betrieb? Schwarzarbeit?

was hat das mit schwarzarbeit zu tun? ging lediglich darum, dass ein bäcker mir das brötchen nicht verkaufen muss, wenn er es nicht will bzw. das geld nicht annehmen muss

aber ruf halt die polizei ;)

Für mich gibt es Betriebe. Privater Betrieb ist schwarz, weil es halt privat ist ;)
Aber natürlich hast du Recht das er den Schein nicht annehmen muss.

also das Brötchen muss er dir nicht verkaufen.

Muss er einem nicht das Brötchen verkaufen? Wäre ja Diskriminierung, darf ja wohl auch kein Bäcker Frauen, Schwulen oder Schwarzen den Verkauf verweigern...


Antwort
Zitat
Zerberus1985
Beigetreten: 14.07.2006
Elite Grinder

Original von hwoarang84

Original von Lightfoot363

Original von ThePark

Original von Carty

Original von ThePark
privater Betrieb? Schwarzarbeit?

was hat das mit schwarzarbeit zu tun? ging lediglich darum, dass ein bäcker mir das brötchen nicht verkaufen muss, wenn er es nicht will bzw. das geld nicht annehmen muss

aber ruf halt die polizei ;)

Für mich gibt es Betriebe. Privater Betrieb ist schwarz, weil es halt privat ist ;)
Aber natürlich hast du Recht das er den Schein nicht annehmen muss.

also das Brötchen muss er dir nicht verkaufen.

Muss er einem nicht das Brötchen verkaufen? Wäre ja Diskriminierung, darf ja wohl auch kein Bäcker Frauen, Schwulen oder Schwarzen den Verkauf verweigern...

Auch dir darf er es verwehren. Hat halt Hausrecht.


Antwort
Zitat
hwoarang84
Beigetreten: 24.03.2006
BlackMember

Hausrecht schon, aber wie schon geschrieben denke ich, dass er bspw. keine bestimmten Gruppen grundlos vom Verkauf ausschließen dürfte , weil sicher sowas wie "Gleichheit > Hausrecht" gelten würde nach Antidiskriminierungsgesetz soundso
Wozu schwärzt du die Schwarzen? Soll heißen, du bist der Meinung er könnte Schwarzen den Verkauf verweigern?


Antwort
Zitat
IronMaiden666
Beigetreten: 27.11.2007
Legacy Member

Schau auf deinen Avatar... :rolleyes:


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Zitat
SEdoubleP
Beigetreten: 24.06.2006
PokerStrategist

Das Ausstellen der Ware in einem Geschäft stellt im Sinne eines Kaufvertrages kein Angebot zum Kauf dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Käufer unterbreitet dieses Angebot implizit durch den Gang zur Kasse, der Verkäufer nimmt dieses dann idR. stillschweigend an (Zahlungsvorgang an der Kasse). Der Verkäufer hat aber auch das Recht, das Angebot abzulehnen. Wenn bspw. in einem Supermarkt der Kasten Bier zu 2€ angeboten wird, müssen die dir nicht den gesamten Vorrat verkaufen, auch wenn du erster in der Schlange sein solltest.

Ich vermute mal beim Bäcker ist dies auch so.


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Zitat
SEdoubleP
Beigetreten: 24.06.2006
PokerStrategist

Original von XClusive1

Original von DarthAce
EU erwägt Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen

Spiegel-Online-Kommentare :facepalm:

Fänd ich klasse. Aber die Kommentare sind echt ein harter fail. Das schreiben genau die Kackspasten, die sich jedes mal den einen Cent rausgeben lassen. Warscheinlich sind alle Länder zu 99% dafür, nur Deutschland nicht dank dieser Trottel :facepalm:

Ich lass mir meist auch Cents rausgeben, wäre aber trotzdem für Abschaffung des Knickergeldes. ;)

"Wer den Cent nicht ehrt, ist des Euros nicht wert." Außerdem find ich's geil, alle paar Jahre mit meiner Kleingeldkiste zum Zählautomaten zu laufen und aus dem Nichts ~100€ zu bekommen

Edit: Doppelpost-Fail


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Zitat
Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Original von SEdoubleP
Ich vermute mal beim Bäcker ist dies auch so.

Wenn der Bäcker der einzige im Ort ist und der nächste Bäcker weit weg, könnte Kontrahierungszwang vorliegen (bin ich mir aber nicht ganz sicher).

Und wie bereits ein anderer geschrieben hat, besteht natürlich eine Pflicht, den 5-Euro-Schein annehmen zu müssen, da er gesetzliches Zahlungsmittel ist.


Antwort
Zitat
h0nky
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Original von SEdoubleP
Das Ausstellen der Ware in einem Geschäft stellt im Sinne eines Kaufvertrages kein Angebot zum Kauf dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Käufer unterbreitet dieses Angebot implizit durch den Gang zur Kasse, der Verkäufer nimmt dieses dann idR. stillschweigend an (Zahlungsvorgang an der Kasse). Der Verkäufer hat aber auch das Recht, das Angebot abzulehnen. Wenn bspw. in einem Supermarkt der Kasten Bier zu 2€ angeboten wird, müssen die dir nicht den gesamten Vorrat verkaufen, auch wenn du erster in der Schlange sein solltest.

Ich vermute mal beim Bäcker ist dies auch so.

Lernst du gerade auch Wirtschaftsprivatrecht? Hab ich gerade in meinen Folien gelesen


Antwort
Zitat
SEdoubleP
Beigetreten: 24.06.2006
PokerStrategist

Original von Zinsch

Original von SEdoubleP
Ich vermute mal beim Bäcker ist dies auch so.

Wenn der Bäcker der einzige im Ort ist und der nächste Bäcker weit weg, könnte Kontrahierungszwang vorliegen (bin ich mir aber nicht ganz sicher).

Das weiß ich auch nicht, nach überfliegen des wiki-Artikels klingt es zumindest plausibel:
"Aber auch bei einer marktbeherrschenden Stellung eines privaten Anbieters bzw. eines Monopols eines solchen wird diskutiert, ob der Monopolist unter bestimmten Umständen zum Abschluss von Verträgen mit Interessenten verpflichtet sein kann."
"Hierfür (Schadensersatz) muss jedoch eine monopolartige Machtstellung vorliegen, so dass das lebenswichtige Gut oder das Interesse nicht anderweitig (ohne besondere Aufwendungen) zu beschaffen oder zu wahren ist."

Ich bin aber kein Jurist, hatte bloß mal ein Semester lang Privatrecht ;)


Antwort
Zitat
Justus
Beigetreten: 16.07.2005
Elite Grinder

Du gehst zum Bäcker, sagst "würden sie mir bitte 3 normale (oder wat auch immer) verkaufen", dann sagt die Tante "ja gerne sonst noch etwas?" dann sagst du "nein, Danke" dann sagt sie "1 Euro bitte" und dann sagst du "ok" und dann ist der kaufvertrag geschlossen und dann muss sie deinen scheiss 5-eur schein auch annehmen weil er gesetzliches zahlungsmittel ist, dasselbe gilt übrigends auch für die allseits (un)beliebten 10 euro münzen.

verweigern darf der verkäufer dann nur noch, wenn du unnötig einen zu hohen aufwand fürs zählen verursachst, also zb im mediamarkt deinen neuen 60" LED-TV mit ner schubkarre 1 und 2 cent münzen bezahlen willst die du extra 10 jahre dafür gesammelt hast.

in der praxis kann der bäcker natürlich trotzdem die annahme deines 5er verweigern, obwohl er damit im unrecht ist. es steht dir dann selbstverständlich frei, eine klage auf kaufvertragserfüllung mit deinem anwalt fertig zu machen, wirst du gewinnen. wer sonst nix zu tun hat


Antwort
Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Original von Justus

in der praxis kann der bäcker natürlich trotzdem die annahme deines 5er verweigern, obwohl er damit im unrecht ist. es steht dir dann selbstverständlich frei, eine klage auf kaufvertragserfüllung mit deinem anwalt fertig zu machen, wirst du gewinnen. wer sonst nix zu tun hat

Musste schmunzeln bei dem Gedanken


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Neulich an der Tanke gesehen, dass sie an der Zapfsäule darauf hinweisen keine 500er zu nehmen.
Müssen die das dann trotzdem annehmen?
Und was ist, wenn ich meinen Lolly mit nem 500er bezahle?


Antwort
Zitat
Zerberus1985
Beigetreten: 14.07.2006
Elite Grinder

Original von IronMaiden666
Schau auf deinen Avatar... :rolleyes:

this


Antwort
Zitat
Lightfoot363
Beigetreten: 24.04.2011
PokerStrategist

Original von josch2001
Neulich an der Tanke gesehen, dass sie an der Zapfsäule darauf hinweisen keine 500er zu nehmen.
Müssen die das dann trotzdem annehmen?
Und was ist, wenn ich meinen Lolly mit nem 500er bezahle?

nein, die brauchen dann den 500€ Schein nicht anzunehmen. Da sie es an der Zapfsäule angebracht haben, also hast du quasi vor dem Tankvorgang Kenntnis davon. Und mit Starten des Tankvorgangs akzeptierst du diese Bedingung.


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Zitat
Justus
Beigetreten: 16.07.2005
Elite Grinder

ausserdem dürfen sie sich da genauso wie beim bezahlen nur mit 1- und 2-cent münzen auf unverhältnismässig berufen, wenn du deinen 20cent lolly mit nem 500eur schein zahlen willst bzw. könn sie auch sagen zu wenig wechselgeld in der kasse...oder du shopst nochmal für ca. 100 eur mehr im günstigen tankshop


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

OK. Kann mich dann nicht mehr auf das gesetzliche Zahlungsmittel berufen.
Der Lolly war auch allgemein gemeint nicht nur an dieser Tanke.


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Zitat
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