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[Geschlossen] Maklerprovision zu bezahlen?

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lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

meine eltern sind seit 2-3 jahren auf der suche nach einem käufer für ihre gewerbeimmobilie.

zu anfangs wurde damit eine maklerfirma beauftragt, welche dann 1,5 jahre lang ein alleinverkaufsauftrag hatte.

zu dieser zeit wurde von der firma ein kontakt zu einem kaufinteressenten hergestellt, damals kam es aber nicht zu einem kauf.

nun hat sich der damalige interessent selbständig bei uns wieder gemeldet und möchte nocheinmal verhandeln.

nun die frage: sollte es zu einem verkauf kommen, fällt dann eine maklerprovision an?


45 Antworten
IBeatGTA
Beigetreten: 07.05.2009
PokerStrategist

ja, Provision


lego Themenstarter
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

gibt es dafür keine verjährung?


wenn der makler keinen mieter gefunden hat, kündigt doch die vereinbarung und verkauft es einfach so.


g3no
Beigetreten: 01.02.2006
PokerStrategist

Wenn das Objekt vom Makler gezeigt wird dann unterschreibt der Interessent in der Regel doch so einen Wisch. Da müsste alles drauf stehen.


lego Themenstarter
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

Original von BackdoorBandit
wenn der makler keinen mieter gefunden hat, kündigt doch die vereinbarung und verkauft es einfach so.

die vereinbahrung ja ist schon lange abgelaufen, nur wurde der erstkontakt ja vom makler hergestellt und der will natürlich dafür sein geld, fragt sich nur wie lange er diese ansprüche hat?


Razah
Beigetreten: 08.05.2006
BlackMember

Der Anspruch des Maklers verfällt nicht auch wenn der Alleinauftrag abgelaufen ist. Solange der Makler dem Käufer das Objekt als erstes nachgewiesen hat und er das belegen kann kommt der Käufer um eine Provision nicht herum.


lego Themenstarter
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

nochmals:

gibts es dafür keine verjährung?


Razah
Beigetreten: 08.05.2006
BlackMember

Original von lego
nochmals:

gibts es dafür keine verjährung?

nein


DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Original von Razah

Original von lego
nochmals:

gibts es dafür keine verjährung?

nein

Nana, nicht so oberflächlich: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/anspruch-auf-maklerprovision-kann-verjaehren;1126287


Eine Verjährung dürft in dem Fall mit Sicherheit noch nicht erreicht sein. Das einschlägige Recht ist in Deutschland derartig auf das Wohl der Makler zugeschnitten, als hätten sie die Gesetze selbst geschrieben (haben sie wahrscheinlich auch indirekt über diverse Lobbyisten). Makler sind auch die einzigen Dienstleister der Welt, die nicht immer vom Auftraggeber bezahlt werden. Warum zahlt eigentlich der Mieter die Provision, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat?

Für mich kommen Immobilienmakler auf der Sympathieskala auch nur knapp vor auf Rentnerinnen spezialiserten Handtaschenräubern und pädophilen Sexualverbrechern.


Razah
Beigetreten: 08.05.2006
BlackMember

Original von papamuja
Für mich kommen Immobilienmakler auf der Sympathieskala auch nur knapp vor auf Rentnerinnen spezialiserten Handtaschenräubern und pädophilen Sexualverbrechern.

Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche und Dein Kommentar kommt jetzt auch nicht wirklich sympathisch rüber. Im Übrigen waren die Gerichte bis vor kurzem keinesfalls sonderlich maklerfreundlich gestimmt. Der Makler verkauft eine Information, wie soviele andere Berufsgruppen das auch tun. Weiß nicht wie ihn das Deiner Meinung nach auf eine Stufe mit Kinderschändern und sonstigen Kriminellen stellen sollte. :facepalm:


Eben nicht auf einer Stufe. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und die Gerichte haben fast immer in skandalöser Weise pro Makler entschieden. Woher du eine gegenteilige Beobachtung nimmst, erschließt sich mir nicht. Ich finde es eben skandalös, wenn Reich (Makler) und Reich (Vermieter) einen Dienstleistungsvertrag schließen und dann Arm (Mieter) bezahlt. In allen anderen Branchen wäre das laut BGB ein sittenwidriger Vertrag zu Lasten Dritter. Nur bei Maklern nicht.

Ich hatte mal einen Fall, in dem ein Makler ganz groß in Fettdruck in seiner Anzeige mit Folgendem warb: Ständig für den Mieter provisionsfreie Wohnungen. In der gesamten Anzeige kein Hinweis auf irgendeine Provision. Unterschireben wurde nur, dass der Makler einem die Wohnung nachgewiesen (heißt bei denen so) habe. Wieder keine Rede von einer Provision! Ausgang: Makler fordert doch Provision. Mieter klagt. Mieter verliert den Prozess.


TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006
Elite Grinder

Der Anspruch auf Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre ab Fällgkeit des Provisionsanspruchs. Den Rest kannst Du Dir selbst zusammmenreimen.

Ferner wird die Provision wohl anfallen, wenn der Kauf auf ein Verhalten des Maklers zurückzuführen ist (grob gsagt).


Was der Markler nicht weiß, macht Ihn nicht heiß?

Sag doch einfach, Du hast selber einen anderen Käufer gefunden und fertig.


lego Themenstarter
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

wir müssen dem makler zumindest bekannt geben, dass die immobilie verkauft wurde und dann wird er leicht herausfinden, wer der käufer war. so einfach wird das sicher nicht gehen

ich hab jetzt selber auch nochmal geforscht, einmal wird gesagt dass verjährung bereits nach einem jahr sein kann, manchmal 3, es war auch schon von bis zu 9 jahren (bei einem einkaufszentrum) die rede. scheinbar ist das von fall zu fall unterscheidlich und man müsste es darauf ankommen lassen und es auf eine gerichtsverhandlung anlegen.

wieder mal typisch. einerseits wird rumgejammert, dass wegen jedem mist die gerichte belangt werden und der staat so viele kosten hat, auf der anderen seite dann wieder mal gesetze, die so eindeutig sind wie ein rorschachtest.


dhw86
Beigetreten: 07.12.2006
Elite Grinder

afaik müssen käufer und verkäufer provision bezahlen.


lego Themenstarter
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

ist mir klar, darum gehts hier auch gar nicht, oder worauf hast du dich bezogen?


Wie viele Mitglieder der ehrlichen Makler nahmen an der diesjährigen Bundeshauptversammlung teil? Alle beide :)

Hab seit nen Jahr mit Maklern zu tun. Sagen wir mal so...besonders viel Moral darf man da wohl nicht haben. Aber das sind alles bestimmt nur die Ausnahmen ;)


hidigartmann
Beigetreten: 12.10.2007
Elite Grinder

Original von Razah

Original von papamuja
Für mich kommen Immobilienmakler auf der Sympathieskala auch nur knapp vor auf Rentnerinnen spezialiserten Handtaschenräubern und pädophilen Sexualverbrechern.

Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche und Dein Kommentar kommt jetzt auch nicht wirklich sympathisch rüber. Im Übrigen waren die Gerichte bis vor kurzem keinesfalls sonderlich maklerfreundlich gestimmt. Der Makler verkauft eine Information, wie soviele andere Berufsgruppen das auch tun. Weiß nicht wie ihn das Deiner Meinung nach auf eine Stufe mit Kinderschändern und sonstigen Kriminellen stellen sollte. :facepalm:

will nicht hijacken aber makler sind besonders wenn es um kleine wohnungen geht echt richtige abzocker. während meiner wohnungssuche als student habe ich mir sicherlich 30-40 wohnungen angesehen. die makler konnten meistens einfach nur ein blatt anbieten wo ein paar fakten draufstanden und haben sonst keinerlei arbeit geleistet. der vertragsabschluss selbst entschuldigt 1,2k€ für ne kleine studentenbude keineswegs. makler nutzen da imo ganz klar die schwierige wohnungsmarktssituation aus und kassieren extrem über dem wert der erbrachten leistung.
habe während der suche mehrere mieter gesprochen die sich zum glück vor solchen abzockern verweigert haben weil es einfach unmoralisch ist.

würde auch heute ungern in eine wohnung ziehen die über einen makler vermittelt wird. deutet imo einfach darauf hin, dass der vermieter kein guter vermieter ist.

kenne mich jetzt nicht übermäßig mit maklern aus aber ich denke in zeiten des internets sind (insbesondere für kleine mietobjekte) sind makler vollkommen überflüssig und wahre zecken im system.


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