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Keine Ahnung wie das Rechtssystem in SA so ist.
In Deutschland wäre es halt easy Totschlag. Mord wohl eher nicht (schwer Mordmerkmale nachzuweisen...).
Sollten die Gesetze in SA ähnlich ausgelegt werden wie hier, wäre die Aussage der Richterin doch sehr lächerlich...
Nein.
Bei exakter juristischer und kriminologischer Arbeit wäre es auch hier niemals zum Schuldspruch wg. Totschlags (wg. Mordes schon gar nicht) gekommen.
Simple Frage:
Kann man Pistorius wenigstens bedingten Vorsatz bzgl. der Tötung eines Menschen nachweisen?
Nein.
Wer schießt, hat nicht immer sofort die Absicht jemanden umzubringen.
Dafür, dass es hier eben anders liegt, dafür hat die Richterin keinen eindeutigen (!) Beweis (eben nur Indizien, wie sie selbst sagte) finden können. Im Zweifel für den Angeklagten..
Von daher Urteil wg. fahrlässiger Tötung (nun noch bitte relativ hoch) und perfekt.
mfg
ja man muss sich nur selbstbewusst genug zeigen, dann wird einem auch geglaubt, ne?
und das leicht überhebliche mfg hinterher, chapeau
nichtsdestotrotz gibt es noch versierte fachleute, die das anders sehen als du und die richterin
Ich gehör als Jurastudent kurz vorm Examen wohl nicht zu den Fachleuten
Und die BGH-Richter hier wohl ebenfalls nicht:
NStZ-RR 2004, 140
Cliffs:
Täter schießt 9 (!) Mal durch eine geschlossene Tür einer beleuchteten Gaststätte.
Tötungsvorsatz? Nope, war ja noch ne Sichtschutzwand dazwischen.
Wie man sieht, ist so ein absoluter Irrsinn auch hier möglich.
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Und nun ernsthaft:
Geht einfach mal vom 100(!) % Beweisbaren aus.
Ist ein Tötungsvorsatz hier zu 100% beweisbar? NEIN!
Was kann man erwarten, wenn man 4x durch eine Tür schießt? Eben nicht nur den Tod, sondern auch eben nicht tödliche Verletzungen.
Allein zu 100% beweisbar ist eben die grobe Fahrlässigkeit von Pistorius für die er wohl auch eine nicht allzu niedrige Strafe bekommen wird.
Selbst wenn eine Revision kommen sollte, zweifle ich doch stark daran, dass die Staatsanwaltschaft irgendeinen stichhaltigen Beweis(!)(kein INDIZ!) haben sollte.
Höchstens ein anti-Pistorius-gestimmter Richter könnte das Blatt gen Totschlag wenden.
Als Normalo kann man schnell mal "klar Mord!!111" schreien, aber hier gehts um ein Menschenleben und 10 Jahre oder lebenslang sind ein gewaltiger Unterschied.
überhebliches mfg
Jo. Jurastudent habe ich mich auch einige Jahre genannt.
Und das gar nicht mal so total erfolglos...
Trotzdem bin ich halt der Meinung, dass er zumindest mit dolus eventualis gehandelt hat.
Das ist das schöne an Jura. Jeder kann eine andere Meinung haben und wenn er sie ausreichend begründet, liegt er auch nicht falsch.
Richtig ist, dass ich meine Meinung nicht begründet habe und dies hätte tun sollen.
Falsch ist es (und das solltest du als Jurist vielleicht doch wissen), meine Position mit einem einfachen "Nein" zu kommentieren. Ein "Das sehe ich anders, weil..." wäre da (meiner Meinung nach) eher angemessen...
Das Urteil der Richterin hat nicht umsonst weltweit Kritik erleiden müssen. Und ich glaube nicht, dass alle Juristen der Welt deiner Ansicht folgen.
Mir persönlich ist es völlig egal, wie Pistorius verurteilt wird.
Sicher hätte auch ich meine Aussage lieber begründen sollen. Da mich das Thema aber nicht so wirklich interessiert, hielt ich das in dem Moment nicht für so nötig.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Examen. Ich weiß wie schwer es ist und gönne jedem leidenschaftlichen Jura-Studenten viel Erfolg. Vielleicht läuft man sich ja irgendwann mal im Berufsleben über den Weg. Und dann lässt sich sicher schön und ausgiebig über ein Thema philosophieren