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Oscar Pistorius (Blade Runner, Paralympics Star) erschießt Freundin

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Souls111
Beigetreten: 28.10.2009
PokerStrategist

Original von MrPGrey

Original von DiscoRpion
Keine Ahnung wie das Rechtssystem in SA so ist.
In Deutschland wäre es halt easy Totschlag. Mord wohl eher nicht (schwer Mordmerkmale nachzuweisen...).

Sollten die Gesetze in SA ähnlich ausgelegt werden wie hier, wäre die Aussage der Richterin doch sehr lächerlich...

Nein.

Bei exakter juristischer und kriminologischer Arbeit wäre es auch hier niemals zum Schuldspruch wg. Totschlags (wg. Mordes schon gar nicht) gekommen.

Simple Frage:

Kann man Pistorius wenigstens bedingten Vorsatz bzgl. der Tötung eines Menschen nachweisen?

Nein.

Wer schießt, hat nicht immer sofort die Absicht jemanden umzubringen.

Dafür, dass es hier eben anders liegt, dafür hat die Richterin keinen eindeutigen (!) Beweis (eben nur Indizien, wie sie selbst sagte) finden können. Im Zweifel für den Angeklagten..

Von daher Urteil wg. fahrlässiger Tötung (nun noch bitte relativ hoch) und perfekt.

mfg

ja man muss sich nur selbstbewusst genug zeigen, dann wird einem auch geglaubt, ne?
und das leicht überhebliche mfg hinterher, chapeau
nichtsdestotrotz gibt es noch versierte fachleute, die das anders sehen als du und die richterin


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

hart lächerlich dieses Urteil...

"Er konnte nicht wissen, dass er durch seine Schüsse jemanden töten könnte" --> kein Totschlag ... WTF ?( ?( ?(

Ich hoffe es gibt sowas wie Berufung.

Wahrscheinlich wirds eine Bewährungsstrafe - LOL


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Original von Souls111

Original von MrPGrey

Original von DiscoRpion
Keine Ahnung wie das Rechtssystem in SA so ist.
In Deutschland wäre es halt easy Totschlag. Mord wohl eher nicht (schwer Mordmerkmale nachzuweisen...).

Sollten die Gesetze in SA ähnlich ausgelegt werden wie hier, wäre die Aussage der Richterin doch sehr lächerlich...

Nein.

Bei exakter juristischer und kriminologischer Arbeit wäre es auch hier niemals zum Schuldspruch wg. Totschlags (wg. Mordes schon gar nicht) gekommen.

Simple Frage:

Kann man Pistorius wenigstens bedingten Vorsatz bzgl. der Tötung eines Menschen nachweisen?

Nein.

Wer schießt, hat nicht immer sofort die Absicht jemanden umzubringen.

Dafür, dass es hier eben anders liegt, dafür hat die Richterin keinen eindeutigen (!) Beweis (eben nur Indizien, wie sie selbst sagte) finden können. Im Zweifel für den Angeklagten..

Von daher Urteil wg. fahrlässiger Tötung (nun noch bitte relativ hoch) und perfekt.

mfg

ja man muss sich nur selbstbewusst genug zeigen, dann wird einem auch geglaubt, ne?
und das leicht überhebliche mfg hinterher, chapeau
nichtsdestotrotz gibt es noch versierte fachleute, die das anders sehen als du und die richterin

Ich gehör als Jurastudent kurz vorm Examen wohl nicht zu den Fachleuten :(

Und die BGH-Richter hier wohl ebenfalls nicht:
NStZ-RR 2004, 140

Cliffs:
Täter schießt 9 (!) Mal durch eine geschlossene Tür einer beleuchteten Gaststätte.
Tötungsvorsatz? Nope, war ja noch ne Sichtschutzwand dazwischen.

Wie man sieht, ist so ein absoluter Irrsinn auch hier möglich.
______________________________________________________________

Und nun ernsthaft:

Geht einfach mal vom 100(!) % Beweisbaren aus.

Ist ein Tötungsvorsatz hier zu 100% beweisbar? NEIN!

Was kann man erwarten, wenn man 4x durch eine Tür schießt? Eben nicht nur den Tod, sondern auch eben nicht tödliche Verletzungen.

Allein zu 100% beweisbar ist eben die grobe Fahrlässigkeit von Pistorius für die er wohl auch eine nicht allzu niedrige Strafe bekommen wird.

Selbst wenn eine Revision kommen sollte, zweifle ich doch stark daran, dass die Staatsanwaltschaft irgendeinen stichhaltigen Beweis(!)(kein INDIZ!) haben sollte.

Höchstens ein anti-Pistorius-gestimmter Richter könnte das Blatt gen Totschlag wenden.

Als Normalo kann man schnell mal "klar Mord!!111" schreien, aber hier gehts um ein Menschenleben und 10 Jahre oder lebenslang sind ein gewaltiger Unterschied.

überhebliches mfg


Antwort
Zitat
Souls111
Beigetreten: 28.10.2009
PokerStrategist

also wenn du als (deutscher) student fachmann für strafrecht bist, noch dazu südafrikanisches, muss ich schon wieder meinen hut ziehen

im übrigen hinkt deine zitierte grundsatzentscheidung im vergleich zum pistoriusfall ja an diversen ecken und enden
abgesehen davon, dass das bgh kaum grundsatzurteile für südafrika ausspricht, solltest du vielleicht auch mal die urteilsbegründung lesen, dann würdest du merken dass sich hier 2 im ablauf erheblich unterscheidende tatvorgänge ergeben

mfg und gute nacht


Antwort
Zitat
g3no
Beigetreten: 01.02.2006
PokerStrategist

Ich find das Urteil gut und gerecht.


Antwort
Zitat
trylimits
Beigetreten: 21.11.2008
Oldschool Grinder

Original von g3no
Ich find das Urteil gut und gerecht.

#

Hab den Fall ziemlich genau verfolgt und auch die Urteilsbegründung gelesen. Finde sowohl das Urteil, als auch -begründung, nachvollziehbar.


Antwort
Zitat
Souls111
Beigetreten: 28.10.2009
PokerStrategist

mir schleierhaft, wie man ein urteil gut und gerecht finden kann, wenn der strafausspruch noch gar nicht erfolgt ist


Antwort
Zitat
DiscoRpion
Beigetreten: 06.02.2006
PokerStrategist

Original von MrPGrey

Original von Souls111

Original von MrPGrey

Original von DiscoRpion
Keine Ahnung wie das Rechtssystem in SA so ist.
In Deutschland wäre es halt easy Totschlag. Mord wohl eher nicht (schwer Mordmerkmale nachzuweisen...).

Sollten die Gesetze in SA ähnlich ausgelegt werden wie hier, wäre die Aussage der Richterin doch sehr lächerlich...

Nein.

Bei exakter juristischer und kriminologischer Arbeit wäre es auch hier niemals zum Schuldspruch wg. Totschlags (wg. Mordes schon gar nicht) gekommen.

Simple Frage:

Kann man Pistorius wenigstens bedingten Vorsatz bzgl. der Tötung eines Menschen nachweisen?

Nein.

Wer schießt, hat nicht immer sofort die Absicht jemanden umzubringen.

Dafür, dass es hier eben anders liegt, dafür hat die Richterin keinen eindeutigen (!) Beweis (eben nur Indizien, wie sie selbst sagte) finden können. Im Zweifel für den Angeklagten..

Von daher Urteil wg. fahrlässiger Tötung (nun noch bitte relativ hoch) und perfekt.

mfg

ja man muss sich nur selbstbewusst genug zeigen, dann wird einem auch geglaubt, ne?
und das leicht überhebliche mfg hinterher, chapeau
nichtsdestotrotz gibt es noch versierte fachleute, die das anders sehen als du und die richterin

Ich gehör als Jurastudent kurz vorm Examen wohl nicht zu den Fachleuten :(

Und die BGH-Richter hier wohl ebenfalls nicht:
NStZ-RR 2004, 140

Cliffs:
Täter schießt 9 (!) Mal durch eine geschlossene Tür einer beleuchteten Gaststätte.
Tötungsvorsatz? Nope, war ja noch ne Sichtschutzwand dazwischen.

Wie man sieht, ist so ein absoluter Irrsinn auch hier möglich.
______________________________________________________________

Und nun ernsthaft:

Geht einfach mal vom 100(!) % Beweisbaren aus.

Ist ein Tötungsvorsatz hier zu 100% beweisbar? NEIN!

Was kann man erwarten, wenn man 4x durch eine Tür schießt? Eben nicht nur den Tod, sondern auch eben nicht tödliche Verletzungen.

Allein zu 100% beweisbar ist eben die grobe Fahrlässigkeit von Pistorius für die er wohl auch eine nicht allzu niedrige Strafe bekommen wird.

Selbst wenn eine Revision kommen sollte, zweifle ich doch stark daran, dass die Staatsanwaltschaft irgendeinen stichhaltigen Beweis(!)(kein INDIZ!) haben sollte.

Höchstens ein anti-Pistorius-gestimmter Richter könnte das Blatt gen Totschlag wenden.

Als Normalo kann man schnell mal "klar Mord!!111" schreien, aber hier gehts um ein Menschenleben und 10 Jahre oder lebenslang sind ein gewaltiger Unterschied.

überhebliches mfg

Jo. Jurastudent habe ich mich auch einige Jahre genannt.
Und das gar nicht mal so total erfolglos...

Trotzdem bin ich halt der Meinung, dass er zumindest mit dolus eventualis gehandelt hat.

Das ist das schöne an Jura. Jeder kann eine andere Meinung haben und wenn er sie ausreichend begründet, liegt er auch nicht falsch.

Richtig ist, dass ich meine Meinung nicht begründet habe und dies hätte tun sollen.
Falsch ist es (und das solltest du als Jurist vielleicht doch wissen), meine Position mit einem einfachen "Nein" zu kommentieren. Ein "Das sehe ich anders, weil..." wäre da (meiner Meinung nach) eher angemessen...

Das Urteil der Richterin hat nicht umsonst weltweit Kritik erleiden müssen. Und ich glaube nicht, dass alle Juristen der Welt deiner Ansicht folgen.

Mir persönlich ist es völlig egal, wie Pistorius verurteilt wird.
Sicher hätte auch ich meine Aussage lieber begründen sollen. Da mich das Thema aber nicht so wirklich interessiert, hielt ich das in dem Moment nicht für so nötig.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Examen. Ich weiß wie schwer es ist und gönne jedem leidenschaftlichen Jura-Studenten viel Erfolg. Vielleicht läuft man sich ja irgendwann mal im Berufsleben über den Weg. Und dann lässt sich sicher schön und ausgiebig über ein Thema philosophieren :)


Antwort
Zitat
xWoodayx
Beigetreten: 05.08.2007
Oldschool Grinder

Er hat sich selbst nie als behindert betrachtet. Angst kannte er auch nicht. Vor Gericht sprang er dann plötzlich in die Rolle des ängstlichen jungen Menschen, der wegen seiner Behinderung Einbrechern so sehr ausgeliefert sei. Alles Show.


Antwort
Zitat
Souls111
Beigetreten: 28.10.2009
PokerStrategist

5 jahre :rolleyes:
was ein witz :f_confused:


Antwort
Zitat
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005
Oldschool Grinder

Wenigstens überhaupt Knast.
Hoffentlich hat er dann auch Kontakt zu Mithäftlingen. Die regeln das dann schon.


Antwort
Zitat
bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

in be4 armprothesen


Antwort
Zitat
richum
Beigetreten: 29.03.2010
PokerStrategist

Gut, dass ich hier nicht vorher reingeschaut habe. Da hätte ich mich nur aufgeregt. Wer also viermal durch ne Tür schießt kann nicht wissen, dass er die Person dahinter evtl. tötet. :facepalm:
Mag juristisch vielleicht richtig sein ist aber trotzdem hart lächerlich...


Antwort
Zitat
feinheit
Beigetreten: 07.04.2008
PokerStrategist

wird neu aufgerollt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oscar-pistorius-gericht-laesst-berufungsprozess-zu-a-1023306.html


Antwort
Zitat
xn321
Beigetreten: 13.01.2008
PokerStrategist

so lächerlich..

pistorius-kommt-in-den-hausarrest


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Geltendes Recht halt.


Antwort
Zitat
feinheit
Beigetreten: 07.04.2008
PokerStrategist

kommt doch nicht so einfach davon:

Mindestens 15 Jahre: Pistorius wegen Mordes verurteilt

Im Berufungsverfahren ist der südafrikanische ehemalige Sprintstar Oscar Pistorius wegen Mordes verurteilt worden. Das gab das oberste Berufungsgericht am Donnerstag bekannt. Pistorius war in einem ersten Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, nun drohen mindestens 15 Jahre Haft.

Der Angeklagte ist „des Mordes schuldig“, da er mit „krimineller Absicht“ gehandelt habe, urteilte das Gericht in Bloemfontein. Die vorherige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei falsch gewesen, so Richter Eric Leach. Das Gericht verwies den Fall an die Vorinstanz zurück. Diese muss nun das Strafmaß neu festsetzen. Im Oktober dieses Jahres wurde Pistorius wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen. Mitte November trat er einen Sozialdienst an, den er in Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten musste.

Bis zur Verhängung der neuen Strafe dürfte der 29-Jährige zunächst weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria bleiben. Dann wird Pistorius wahrscheinlich wieder in Pretorias Gefängnis Kgosi Mampuru II kommen - aber erst, nachdem die Vorinstanz ein neues Strafmaß verkündet hat. Das soll vermutlich erst im nächsten Jahr passieren.

Der unterschenkelamputierte Pistorius hatte seine Freundin, das Model Reeva Steenkamp, in der Nacht auf den Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen. Der frühere Sportler beteuerte stets, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben.

Pistorius hatte vier Schüsse aus einer großkalibrigen Pistole durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria abgefeuert und damit seine 29-jährige Freundin Steenkamp getötet. Die Richterin folgte im ersten Prozess seiner unter Tränen vorgebrachten Beteuerung, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet. Sie wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück und sprach ihn lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

Fünf Richter am obersten Berufungsgericht prüften in den vergangenen vier Wochen das Urteil gegen den Ex-Sportler, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie hörten keine neuen Zeugen, sondern untersuchten die Akten der ersten Instanz. Pistorius’ Anwälte wollten an der erstinstanzlich verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten.

Pistorius startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er zweimal Gold.
orf.at


Antwort
Zitat
bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

Scheint ja doch noch gerechtigkeit zu geben :f_thumbsup:


Antwort
Zitat
xn321
Beigetreten: 13.01.2008
PokerStrategist

urteil


Antwort
Zitat
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