Original von draghkar
Original von Caldrin
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,471170,00.html
Sehr interessanter Artikel zum Thema, was eine "erzwungene" Ausmusterung versicherungs- und karrieremäßig bedeuten kann.Dieser artikel ist schlichtweg nich richtig...
War heute persönlich zum 3.mal bei der Musterung (und nun endlich ausgemustert) und habe extra nochmal da nachgefragt.
Es ist so, dass Firmen garkein Recht haben die ärztlichen Unterlagen einzusehen und Versicherungen o.ä. nur mit Einverständniss der Person um die es geht..
Die Erlaubnis, in die Akten zu schauen, hatte der Lackierer selbst erteilt: mit der üblichen "Ermächtigungserklärung", die es Versicherungen gestattet, Auskünfte von Ärzten einzuholen. Wer sie verweigert, gilt als verdächtig.
Durch dieses Papier sähen sich auch Bundeswehrärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, sagt Hubert Lamberti, Oberfeldarzt am Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen. Dort lagern die Musterungsakten aller Wehrpflichtigen sowie Krankenakten der Rekruten mindestens bis zum 45. Lebensjahr, bei Gedienten sogar bis ins Greisenalter von 90 Jahren, so Lamberti.
Naja, wenn man diese Ermächtigungserklärung sogesehen unterschreiben muss/sollte hat man das Einverständnis ja erteilt.