Original von cjheigl
Original von Snookz
34 Prozent der Verkehrstoten gehen auf unangepasste Geschwindigkeit zurück
Dass viele Fahrer zu schnell sind, belegen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes. So registrierte die Polizei 2017 in 45.058 Fällen unangepasste Geschwindigkeit als Ursache eines Unfalls mit Personenschaden. Lediglich 2.318-mal überschritten Fahrer dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Deutlich häufiger waren Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, ohne dabei das vorgegebene Tempolimit zu überschreiten (42.740 Fälle). 2017 kamen insgesamt 1.077 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben – jeder Dritte aller tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer.
Quelle: https://www.runtervomgas.de/verkehrsteilnehmer/artikel/unangepasste-geschwindigkeit.html
Das heißt, dass nur in 5% der Fälle die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. In dem Rest der Fälle war die Geschwindigkeit einfach nicht den Verhältnissen angepasst. Wenn die Bahn voll ist, ballert man halt auch nicht mit 200+ drüber.
Zunächst mal heisst das, dass vielleicht ein Haufen davon das Tempolimit nur deshalb nicht überschritten haben, weil gar keines da war. Es wird nicht danach aufgeteilt, welcher Teil davon auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung unterwegs war und welcher auf Strecken mit Tempolimit. Man kann aber vermuten, dass Leute, die auf Strecken mit Tempolimit unangepasst zu schnell fahren, das auch auf Strecken ohne Tempolimit tun. Wenn die mit Tempolimits etwas eingebremst würden, dann würde ihnen das schon helfen und anderen auch.
Unabhängig davon geht es aber bei Tempolimits nicht darum, wie sich das auf Fahrer auswirken würde, bei denen es keinen Unterschied macht. Es geht darum, wie es sich auf Fahrer auswirken würde, bei denen es einen Unterschied macht. Tatsache ist: mit Tempolimits geht die Zahl der Unfälle zurück.
Meinst du?
Ob ein Unfall auf einem Streckenabschnitt mit gültiger zulässiger Höchstgeschwindigkeit stattgefunden hat oder nicht, lässt sich sehr leicht erfassen:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich 50 wenn nicht anders angegeben
- Auf Landstraßen gilt grundsätzlich 100 wenn nicht anders angegeben
- Auf Autobahnen gilt die Beschilderung
- Auf Autobahnen gilt auf Abschnitten ohne Beschilderung (da existiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit per Definition dann nicht, es gilt die Richtgeschwindigkeit) 130
Gäbe es also nun besonders viele Unfälle wegen unangepasster Geschwindigkeit auf Abschnitten ohne Begrenzung, denkst du nicht, dass die Seite "runtervomgas.de" das auch anführen würde? Ich meine, es wäre denkbar, dass von den 42.740 Unfällen, die mit unangepasster Geschwindigkeit ohne Überschreitung des Tempolimits passiert sind, alle auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit passiert sind.
Da könnte ich dann natürlich sagen:
"100% der Unfälle aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit passierten auf Streckenabschnitten ohne definierte zulässige Höchstgeschwindigkeit."
Also als Inhaber der Domain runtervomgas.de würde ich das schon so machen, wenn es denn so wäre.