Original von KittenKaboodle
Original von kanalratte
2. Was ist das denn für ne Frage? Hälst du die Schweiz für irgendeine Bananenrepublik? Imho sind wir einer der zuverlässigsten und verantwortlichsten Rechtstaat weltweit und da kommt so eine Frage? Natürlich gilt der Grundsatz vor dem Gesetz sind alle gleich. Verstehe aber nicht genau den Zusammenhang und wieso die Initiative dies nicht berücksichtigt? Du kannst ja schlecht Leute mit Schweizer Nationalität ausschaffen?
Ich halte die Schweiz nicht für eine Bananenrepublik, wollte das auch nicht damit aussagen. Aber wenn die einen ausgewiesen werden können und die anderen nicht, sind sie vor dem Gesetz halt doch nicht gleich. Es geht ja nicht darum, Schweizer auszuweisen sondern die anderen nicht auszuweisen.
stell dir mal vor, praktisch jeder europäische Staat weist kriminelle Ausländer aus. Es ist nunmal so, dass es kein Menschenrecht ist, als Ausländer in einem anderen Land eine Aufenthaltsbewilligung zu haben. Man ist Gast in einem anderen Land und geniesst solange das Gastrecht, wie man sich auch korrekt verhält.
Als Bürger eines Nationalstaates hast du halt als Grundrecht ein Aufenthaltsrecht in diesem Staat. Ich frage mich echt, wie man auf solche Gedanken kommt?
Wie gesagt, praktisch jedes Land kennt die Ausweisung für kriminelle Ausländer, die Schweiz hat nun halt einfach etwas härtere Kriterien dafür bekommen als die meisten europäischen Länder.
Ich will hier nur mal noch kurz erinnern, dass in Frankreich Roma ausgeschafft wurden ohne jeglichen rechtstaatlichen Prozess und Grund. Schliesslich sind auch Roma EU-Bürger. Sowas wirst du in der Schweiz nie erleben, weil das ist dann definitiv Willkür.
@madein
sorry aber du machst dich hier langsam lächerlich. Es gibt keinen Grund als Nationalstaat einem Ausländer das Gastrecht zu gewähren, wenn er die Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung gefährdet.
Natürlich geht es jedem Land dabei, den Schaden abzuwenden und wenn man will "seinen Nutzen zu maximieren". Aber schlussendlich ist das ein Nullsummenspiel. Ein krimineller Ausländer ist nun mal nicht das Problem des Staates, wo die Straftat begangen wurde, sondern das Problem seines Herkunftslandes, schliesslich gibt es nach wie vor so etwas wie Nationalstaaten.