http://www.petriheilblog.de/angeln-blog/bassiswissen-angler/touristenfischereischein.html
"Der Touristenfischereischein wird ohne Absolvieren der Fischereiprüfung in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg ausgestellt. Er gilt nur in Verbindung mit dem Erwerb einer Gewässerkarte. Jeder Erwerber erhält eine Begleitbroschüre, die Hinweise und rechtliche Bestimmungen zum Angeln und Tierschutz enthält.
In Mecklenburg–Vorpommern gilt der Touristenschein 28 aufeinanderfolgende Tage. Er kostet € 20,– und ist in den Städten und Gemeinden des Landes zu erwerben. Auch Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Wohnsitz haben, dürfen den Touristenfischereischein bekommen. Mittlerweile kann der Schein auch mehrfach pro Kalenderjahr erworben werden.
In Schleswig-Holstein können Touristen einen Touristenfischereischein erwerben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen und nicht in Schleswig-Holstein wohnen. Sie können einmalig an 40 aufeinanderfolgenden Tagen angeln. Die Erlaubnis gilt für Binnen- und Küstengewässer. Für Binnengewässer muss ein Fischereierlaubnisschein des Pächters/Eigentümers vorliegen. Der Touristenfischereischein kann bei den Städten und Gemeinden erworben werden. Er kostet € 20,–.
In Brandenburg kann der Touristenfischereischein nur für das Friedfischangeln erworben werden. Der Schein hat 1 Jahr Gültigkeit. Die Fischereiabgabe kostet € 12,–."